Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen

Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen

Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen

Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen ist ein zentraler Baustein der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021. Die aktuelle HOAI enthält keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr wie früher, ihre Systematik bleibt aber für Honorarorientierung, Leistungsabgrenzung und Rechnungsprüfung wichtig.

Dieser Beitrag erläutert die Regelung praxisnah, ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt typische Fehler bei Planerverträgen und Honorarrechnungen.

1. Wann liegt eine Wiederholung vor?

§ 10 Abs. 2 betrifft die vereinbarte Wiederholung von Grundleistungen, wenn sich anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten dadurch nicht ändern.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

2. Nicht jede Planungsänderung erzeugt automatisch Zusatzhonorar

Entscheidend ist die Einigung über die Wiederholung. Tatsächlicher Mehraufwand allein beantwortet die Vergütungsfrage noch nicht.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

3. Abgrenzung zu § 10 Abs. 1

Ändert sich der Leistungsumfang und dadurch die Berechnungsgrundlage, regelt § 10 Abs. 1 die Anpassung der Honorarberechnungsgrundlage für die infolge der Änderung zu erbringenden Grundleistungen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

4. Textform

Für die Vergütung wiederholter Grundleistungen sieht § 10 Abs. 2 eine Vereinbarung in Textform vor. Sie sollte möglichst vor Beginn umfangreicher Wiederholungsarbeiten erfolgen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

5. Leistungsanteil bestimmen

Das Honorar ist entsprechend dem Anteil der wiederholten Grundleistung an der jeweiligen Leistungsphase zu vereinbaren.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Praxis-Check
  • Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textformanforderungen beachten.

  • Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.

  • Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.

6. Keine automatische volle Leistungsphase

Wird nur ein Teil der Entwurfsplanung neu bearbeitet, rechtfertigt das nicht automatisch die erneute Vergütung des vollständigen Prozentanteils der Leistungsphase.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

7. Ursache dokumentieren

Auftraggeberänderung, Nutzeränderung, behördliche Vorgabe oder Korrektur eines Planungsfehlers können vergütungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

8. Mangelbeseitigung abgrenzen

Die bloße Korrektur einer eigenen mangelhaften Planung ist nicht ohne Weiteres eine zusätzlich vergütungspflichtige Wiederholungsleistung.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

9. Änderungsmanagement

Ein Change-Prozess sollte Anlass, neue Leistung, betroffene Grundleistungen, Honorarfolge und Freigabe dokumentieren.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

10. Praxisbeispiel

Ändert der Auftraggeber nach abgeschlossener Vorplanung das Raumprogramm, können Teile von Vor- und Entwurfsplanung erneut erforderlich werden. Umfang und Vergütung sollten konkret vereinbart werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Praxis-Check
  • Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textformanforderungen beachten.

  • Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.

  • Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.

11. Rechnungsprüfung

Eine Rechnung sollte den vereinbarten Wiederholungsumfang und dessen Anteil an der jeweiligen Leistungsphase nachvollziehbar ausweisen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

12. Fazit

Wiederholte Grundleistungen können zusätzlich vergütet werden, wenn Umfang und Honorar entsprechend § 10 Abs. 2 vereinbart werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Weiterführendes HOAI-Wissen

Passend sind auch Anrechenbare Kosten nach der HOAI einfach erklärt und Honorarzonen richtig bestimmen. Zur systematischen Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für Schnittstellen zur Bauausführung ist außerdem die VOB Schulung relevant.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was ist bei „Wiederholt erbrachte Grundleistungen richtig abrechnen“ nach HOAI besonders wichtig?
Entscheidend sind der konkrete Vertragsinhalt, das einschlägige Leistungsbild und die Regelungen der HOAI 2021.
Sind die Honorartafeln verbindliche Mindest- und Höchstsätze?
Nein. Die Tabellenwerte sind seit HOAI 2021 Orientierungswerte; die Honorarhöhe kann grundsätzlich in Textform frei vereinbart werden.
Was gilt ohne Honorarvereinbarung in Textform?
Für Grundleistungen gilt grundsätzlich der jeweilige Basishonorarsatz nach § 7 Abs. 1 HOAI.
Welche Bedeutung hat die Textform?
Mehrere HOAI-Regelungen verlangen Textform, insbesondere die Honorarvereinbarung sowie bestimmte Vereinbarungen bei Umbau, Bausubstanz und Leistungsänderungen.
Was ist der Basishonorarsatz?
Der Basishonorarsatz ist der jeweils untere in der betreffenden Honorartafel enthaltene Honorarsatz.
Welche Rolle spielen Leistungsphasen?
Sie strukturieren die Grundleistungen und weisen ihnen je nach Leistungsbild prozentuale Anteile am Gesamthonorar zu.
Was sind Besondere Leistungen?
Das sind zusätzlich vereinbarbare Leistungen neben den regelmäßig erforderlichen Grundleistungen; die HOAI-Beispiele sind nicht abschließend.
Wie werden Planungsänderungen vergütet?
§ 10 HOAI enthält Regelungen für Änderungen der Honorarberechnungsgrundlage und vereinbarte Wiederholungen von Grundleistungen.
Können Nebenkosten zusätzlich berechnet werden?
Ja. § 14 HOAI erlaubt erforderliche Nebenkosten; ohne in Textform vereinbarte Pauschale erfolgt grundsätzlich Einzelnachweis.
Warum lohnt sich eine HOAI-Schulung?
Weil Honorarberechnung, Leistungsabgrenzung, Textformanforderungen und Rechnungsprüfung zahlreiche miteinander verknüpfte Regeln enthalten.

Passendes Seminar finden

Vom Fachartikel direkt in die Umsetzung.

Vom Fachartikel direkt in die Umsetzung.

Wenn das Thema für Ihr Team relevant ist, helfen wir bei der Auswahl des passenden Seminars – online, in Präsenz oder als Inhouse-Schulung.

Wenn das Thema für Ihr Team relevant ist, helfen wir bei der Auswahl des passenden Seminars – online, in Präsenz oder als Inhouse-Schulung.

Praxisnahes Fachwissen

Auch als Inhouse-Schulung

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.