
PAK im Altbau – PAK erkennen, bewerten und sanieren
PAK im Altbau – PAK erkennen, bewerten und sanieren
In Altbauten sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) häufig in teerhaltigen Baustoffen (z.B. Parkettkleber, Dachpappe, Asphaltschichten) zu finden. PAK gelten als krebserregend, erbgutschädigend und fortpflanzungsgefährdend. Da sie schwer abbaubar sind, reichern sie sich in Organismen an. In Deutschland gibt es keine generellen Wohnraumbelastungsgrenzwerte, aber im Arbeitsumfeld gelten TRGS-Werte: für Benzo[a]pyren – den Leitsubstanz für PAK – beträgt die Akzeptanzkonzentration 70 ng/m³, die Toleranzkonzentration 700 ng/m³. Als Orientierung dienen zudem EU-Vorschriften (z.B. PAK-Grenzwerte in Verbraucherprodukten: 1 mg/kg bzw. 0,5 mg/kg für Spielzeug) und Bodenschutzvorschriften (BBodSchV-Regelwerte für Benzo[a]pyren im Boden). Für die Erkennung von PAK-belasteten Baustoffen sind oft der typisch ölige Teergeruch und schwarze Färbung hilfreich. Die Messung erfolgt durch Staub- oder Materialanalysen (z.B. mittels GC-MS, DIN EN ISO 17993). Auf Grundlage der Messergebnisse wird ein Risiko bewertet und ggf. ein Sanierungskonzept erstellt. Die Sanierung erfordert meist staubarmes Abtragen durch Fachfirmen (Bodenschleifen, Fräsen) sowie fachgerechte Entsorgung als gefährlicher Abfall. Alternativ kommen kurz- und langfristige Maßnahmen wie Versiegeln oder Umnutzung in Betracht. Eine präventive Beurteilung und Checkliste hilft Hausbesitzern, PAK-Gefahren früh zu erkennen und fachgerecht zu reagieren. SEO-technisch sollte der Artikel Titel, Meta-Description, passende Überschriften und Keywords beinhalten.
Was sind PAK? Definition und Quellen im Altbau
PAK (auch PAH) sind eine große Gruppe organischer Verbindungen aus mehreren miteinander verbundenen Benzolringen. Charakteristisch ist ihre Struktur: Sie bestehen nur aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen in drei bis sechs oder mehr aromatischen Ringen. Bekannte Vertreter sind z.B. Naphthalin (2 Ringe) oder Benzo[a]pyren (5 Ringe). PAK entstehen vor allem bei unvollständiger Verbrennung organischer Stoffe. Ein besonders wichtiger Herkunftsstoff ist Steinkohlenteerpech – dabei fallen beim Aufarbeiten von Steinkohle (Pyrolyse) große Mengen PAK an.
In Altbauten stecken PAK typischerweise in historisch eingesetzten Bauteilen: So wurden bis in die 1960er Jahre Parkett und Holzdielen häufig mit teerhaltigen (schwarzen) Klebstoffen verklebt. Auch Dachpappe, Bitumenbahnen, asphaltiertes Parkett sowie wasserundurchlässiger Asphalt (teergebunden bis ca. 1984) enthalten viel Steinkohlenteer und damit PAK. Schwarz eingefärbte Holzschutzmittel („Kreosot“) oder Bahnschwellen-Holz (Teerölimprägnierung) können ebenfalls PAK-haltig sein. Hinweis: Schwarze, ölige Farbtöne und stechender Geruch („Teergeruch“) deuten meist auf Teer- bzw. PAK-haltige Stoffe hin.
Beispiele Altbauquellen: Steinkohlenteer-Klebstoffe unter Parkett (bis ~1960er Jahre), Teerpappe auf Dächern, bituminöse Fußbodenbeschichtungen, teerhaltige Holzschutzmittel und Öle. Moderne Produkte enthalten dagegen keine Teeranteile mehr.
Gesundheitsrisiken von PAK
PAK sind aufgrund ihrer Toxizität und Persistenz problematisch. Viele PAK-Verbindungen sind nachweislich krebserregend, mutagen (erbgutschädigend) und fortpflanzungsgefährdend. Sie reichern sich in Fettgewebe an und werden nur langsam abgebaut.
Aufnahmepfade: Die Gefährdung erfolgt vor allem durch Einatmen von Staub (respiratorische Aufnahme) und Hautkontakt (resorptives Einatmen) mit PAK-haltigem Material. Bei Einatmen erhöht sich das Lungenkrebsrisiko, bei Hautkontakt das Hautkrebsrisiko. Kinder sind besonders empfindlich, da sie Bodenstaub leichter aufnehmen. Auch Tiere und Pflanzen können durch PAK-exponierten Boden geschädigt werden.
Symptome: Akut sind wenig spezifisch, langfristig verursachen PAK chronische Erkrankungen. Typisch sind zum Beispiel Mutationen, Tumorbildung oder Entwicklungsstörungen.
Zusammenfassung: PAK wirken krebserregend, erbgutschädigend und reproduktionsgefährdend. Ihre Wirkung zeigt sich meist erst nach Jahren. Deshalb müssen selbst geringe Belastungen in Wohnräumen beachtet werden.
Rechtliche Grenzwerte und Normen (DE/EU)
Arbeits- und Umweltschutz: In Deutschland werden zur Bewertung von krebserzeugenden Stoffen wie PAK Toleranz- und Akzeptanzkonzentrationen festgelegt (TRGS 910-Konzept). Für Benzo[a]pyren (BaP, Leitsubstanz der PAK) gilt: Toleranzkonzentration 700 ng/m³ (oberer Risikobereich) und Akzeptanzkonzentration 70 ng/m³ (zielwertnah). Die EU-Kommission schlägt für Benzo[a]pyren ebenfalls 70 ng/m³ als maximalen Expositionsgrenzwert vor (6. CMD, geplant). Diese Werte gelten für Arbeitsplatzluft; sie fließen in Arbeitsschutzbestimmungen ein (TRGS, DGUV).
Verbraucherprodukte: Für Baustoffe bzw. in Wohnräumen gibt es keine einheitlichen Grenzwerte. Allerdings regelt die EU-Chemikalienverordnung (REACH) Einschränkungen, z.B. max. 1 mg/kg eines krebserregenden PAK in Gummi-/Kunststoffprodukten, und 0,5 mg/kg speziell in Spielzeug/Babyartikeln. Diese Vorschriften sollen langfristig den Einsatz von PAK reduzieren.
Boden/Altlasten: Bei Grundstücken und Böden (z.B. angrenzend an Altbauten) gelten gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Prüf- und Eingriffsgrenzwerte für Benzo[a]pyren. So liegt z.B. der Prüfwert für Benzo[a]pyren in unbelasteten Böden bei 0,3–0,5 mg/kg TM (je nach organischem Kohlenstoff). Sobald diese Werte überschritten sind, sind Maßnahmen (z.B. Sanierung) vorgeschrieben. Diese Werte beziehen sich auf typische PAK-Mischungen (EPA-PAK16).
DIN-Normen: Für die Probenahme und Analyse gelten entsprechende Normen. Zum Beispiel regelt DIN EN ISO 17993 (2004) die Bestimmung von PAK (inkl. Benzo[a]pyren) in Umweltproben mittels HPLC-Fluoreszenz oder GC-MS. Akkreditierte Labore arbeiten nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Hinweis: Es gibt keine festen Grenzwerte für PAK in Innenräumen. Stattdessen orientiert man sich an Arbeitsplatzrichtwerten und verwendet gegebenenfalls Erfahrungswerte (z.B. Empfehlung von <span style="font-style:italic">3–7 mg/kg Gesamt-PAK</span> im Hausstaub als auffällig). In jedem Fall ist bei nachgewiesenen PAK-Belastungen eine fachliche Bewertung erforderlich.
Erkennung und Messmethoden
Sichtbare Hinweise: Oft lässt sich PAK-Belastung schon am Baustoff erkennen. Schwarze, bitumenartige Kleber oder Anstriche und stechender Teer-Geruch sind typische Warnzeichen. Unter altem Parkett findet man häufig tarzhaltigen Klebstoff; Dach- oder Abdichtungsbahnen sind oft dunkel und rissig. Ist der Untergrund schwärzlich und ölig, sollte man an PAK denken. Allerdings sind manche bitumenhaltige Materialien (z.B. normale Dachpappe) nur wenig PAK-haltig – eine sichere Unterscheidung erfordert Analyse.
Probenahme: Zur exakten Bestimmung nimmt man Proben von Verdachtsmaterialien (z.B. an Oberflächen abgeschabte Stücke) oder Staubproben. Wischproben von Fußleisten oder freiliegenden Flächen erfassen PAK im Hausstaub. Staubproben mit Staubsaugergeräten oder Adsorptions-Filterpumpen eignen sich, um Schadstoffstaub aus der Raumluft einzufangen. In Baustoffen (Kleberreste, Estrich, Pappe) kann man Substanzproben entnehmen. Die Proben sendet man an ein chemisches Labor zur Analyse.
Laboranalysen: Die gebräuchliche Methode ist die Gaschromatographie mit Massenspektrometrie (GC-MS) oder HPLC-Fluoreszenzdetektion. Üblicherweise werden die EPA-16-PAK bestimmt (PAK16, einschließlich Benzo[a]pyren). Nach DIN EN ISO 17993 und DIN 38407-39 werden z.B. Extrakte auf Benzo[a]pyren und Co. analysiert. Messwerte beziehen sich meist auf Staubmasse (z.B. mg PAK/kg Staub) oder Raumluftkonzentration (ng/m³). Die Nachweisgrenzen liegen (je nach Verfahren) bei einigen 10 bis 200 ng/m³ für Luftproben.
Kostenrahmen: Eine Einzelanalyse (PAK-Gesamt) im Bau- oder Umweltlabor kostet typischerweise 100–200 € pro Probe. Eine Messung im Staub oder Material kann also mehrere hundert Euro kosten, da meist mehrere Proben (repräsentativ aus verschiedenen Räumen) nötig sind. Luftmessungen (mehrstündige Probenahme) sind aufwändiger und kosten in der Regel 200–600 € pro Messung.
Übersicht Messmethoden: In der folgenden Tabelle sind gängige Messverfahren und ihre Merkmale verglichen:
Verfahren | Probe | Analysenmethode | Merkmale | Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|---|
Wischprobe | Hausstaub auf Tuch (Wisch) | GC-MS | Einfach, zeigt aktuelle Belastung an Oberfläche, aber nur oberflächlich | ~100 € je Messung |
Staubsammlung | Staubsaugerfilter | GC-MS | Erfasst Material abrieb (Parkettabrieb etc.), repräsentativ für Exposition über Boden | ~150 € je Messung |
Baustoffprobe | Material (Kleber, Pappe) | GC-MS, HPLC | Direkte Bestimmung im Belastungsmaterial, sehr genau | ~150 € je Probe |
Raumluftmessung | Langzeitprobenfilter (8h+) | GC-MS/HPLC | Misst tatsächlich eingeatmete Konzentration; aufwändig (Ausrüstung, Aufbereitungszeit) | ~300–600 € je Raum |
Labor-Standard (Norm) | z.B. Feststoffextrakt | GC-MS, HPLC | Normierte Verfahren (DIN EN ISO 17993 etc.), zuverlässig für Summen-PAK | - |
Visuelle Hinweise helfen – aber nur als Vorprüfung
Verdächtige Kleber sind oft schwarz bis braunschwarz. Unter Wohnparkett findet man sie häufig als eher dünne Schicht; bei Holzpflaster in Werkstätten oder gewerblich genutzten Räumen können die Schichten deutlich kräftiger ausfallen, teils zusammen mit schwarzen Vorstrichen, pappeartigen Zwischenlagen oder teerhaltigen Ausgleichsschichten. Genau hier liegt die Falle: Auch bitumenhaltige Kleber können dunkel aussehen. Eine optische Unterscheidung zwischen teerhaltig und rein bituminös ist laut LfU nicht sicher möglich.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Bildbeispiel typisch PAK haltiger Baumaterialien zeigen, um das visuelle Erkennen von Verdachtsmomenten zu erleichtern.
PAK-haltige Dachbahnen

Achtung! Dachbahnen können nicht nur PAK haltig sein, sondern sind in vielen Fällen auch asbesthaltig. Wenn Sie mehr über Asbest erfahren möchten lesene Sie diesen Beitrag: Asbest erkennen!
PAK-haltige "verlorene Schalung"

Achtung! Die schwarze verlorene Schalung beinhaltet oft nicht nur PAK als Gefahrstoff, sondern sind in vielen Fällen auch Asbest. Wenn Sie mehr über Asbest erfahren möchten lesene Sie diesen Beitrag: Asbest erkennen!
Die auf dem Bild zu sehenden Hölzer können außerdem PCP-haltig sein. Arbeiten mit PCP dürfen nur von geschulten Unternehmen unter Einhaltung der TRGS 524 durchgeführt werden. Lesen Sie in diesem Beitrag warum wir Handwerkern die TRGS 524 Fachkunde ans Herz legen. TRGS 524 für Handwerker!
PAK haltiger Parkettkleber oder Gußasphalt

Neben PAK kann der hier dargestellte Aufbau auch Asbest in unterschiedlichen Einbauformen enthalten. Hier zu sehenden hellen Stellen sind Reste eines asbesthaltigen Steinholzestrichs.
PAK-haltiger Kleber von Floor Flexplatten

Bitte beachten Sie, dass Floor Flex Platten asbesthaltig sind!
PAK-und asbesthaltiger Kleber unterhalb von Floor Flexplatten

Sanierungsoptionen: Kurz- und langfristig (DIY vs Fachbetrieb)
Grundsatz: PAK-Belastungen sollten in der Regel von zertifizierten Fachfirmen saniert werden. Nur so sind wirksame Schutzmaßnahmen und ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet. Eigenleistung birgt hohe Gesundheitsgefahren (Staubaufwirbelung, Hautkontakt, Kontamination anderer Bereiche).
Kurzfristige Maßnahmen: Bis zur fachgerechten Sanierung können vorübergehend Raumluftreiniger oder intensive Lüftung helfen, die Staubbelastung zu reduzieren. Stark kontaminierte Möbel oder Bodenbeläge sollte man meiden bzw. abdecken (z.B. Spanplatten darüber legen). Schutzkleidung (Einweganzug, Atemmaske P3) ist empfehlenswert, wenn doch gearbeitet wird.
Langfristige Maßnahmen:
Mechanische Entfernung (Fachbetrieb): Mit Schleif- oder Fräsmaschinen werden PAK-haltige Beläge großflächig abgetragen. Dabei sind Staubbindungsmaßnahmen und Unterdruckabsaugung Pflicht. Dieses Verfahren entfernt den Schadstoff vollständig, verursacht aber hohen Aufwand und Kosten (in Deutschland rund 50–120 € pro m² für die Entfernung von PAK-Kleber). Es ist meist unumgänglich, wenn neue Nutzungen (z.B. Wohnungen) geplant sind.
Thermische Behandlung: Bei Boden- oder Erdabtrag kann eine anschließende Pyrolyse oder Hochtemperaturbehandlung möglich sein. Dies ist für Innenräume aber kaum realisierbar und eher bei Altlasten im Freien relevant.
Chemische/Biologische Verfahren: Spezielle Reagenzien (Oxidationsmittel) oder Mikroorganismen können PAK im Boden abbauen. In Gebäuden kaum anwendbar, da großflächige Substitution nötig wäre.
Versiegelung/Kapselung: Unter Umständen kann man PAK-haltige Schichten mit einer dichten Beschichtung (Epoxidharz, Kunststoffharz) versiegeln, insbesondere wenn ein Abrieb unwahrscheinlich ist. Dies mindert kurzfristig die Emission, ist aber keine Dauerlösung: Bei Beschädigung tritt das Problem wieder auf. Ein Beispiel sind PAK-Fußbodenversiegelungen, bei denen der Bodenbelag verbleibt und nur die Oberfläche fixiert wird.
Austausch betroffener Bauteile: Gelegentlich kann man (wenn nur Teilflächen belastet sind) einzelne Holzdeckenplatten oder Dachpappen austauschen und durch neue, PAK-freie Werkstoffe ersetzen. Moderne Spanplatten oder Kleber basieren heute auf Formaldehydharzen oder Dispersionsklebern – sie sind PAK-frei. Hinweis: Viele Spanplatten neuerer Bauart enthalten aber Formaldehyd, daher immer geprüfte emissionsarme Produkte verwenden.
Entsorgung: PAK-haltige Abfälle zählen meist zu gefährlichen Abfällen. Sie müssen fachgerecht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden. Etwa Boden- oder Dämmstoffabfälle aus PAK-belasteten Bereichen dürfen nicht im Hausmüll landen; sie sind als Sondermüll zu übergeben (mit entsprechenden Entsorgungsnachweisen).
Kostenbeispiele: Die folgende Tabelle zeigt typische Sanierungsmaßnahmen mit ihren Vor- und Nachteilen (Preise gelten Richtwerte, Stand 2025):
Sanierungsmaßnahme | Vorteile | Nachteile | Kosten |
|---|---|---|---|
Mechan. Entfernung (Fräsen) | Vollständiges Entfernen der Quelle – dauerhaft wirksam. | Sehr aufwändig, staubintensiv, hohe Schutzkosten. | 50–120 €/m² (Bodenentfernung) |
Ausbau & Neubelag | Oft kombiniert mit fachmännischem Austausch. | Teilweise nur Transportschritt, teure Entsorgung. | ähnlich wie mechanisch |
Versiegelung/Kapselung | Günstigere Sofortmaßnahme, schnell umsetzbar. | Behandelte Oberfläche bleibt kontaminiert; Haltbarkeit fraglich. | ca. 10–30 €/m² (beschichten) |
Teilaustausch | Keine aufwendige Demontage ganzer Flächen. | PAK bleibt im Altbestand, mögliche Restemission. | variabel (Anfahrt, Kleinteile) |
Lüftung / Reinigungsgeräte | Kostengünstig, sofort anwendbar. | Nur ergänzende Maßnahme, beseitigt Ursprung nicht. | Gering (Lüften), Luftreiniger ~50–150 €/Monat |
Fachfirmen verbinden meist mechanische Entfernung mit Unterdruck-Entstaubung. Nach Abschluss sollten Abschlussmessungen zeigen, dass PAK-Spuren unter Grenzwerten liegen. Es gilt: Je höher der PAK-Gehalt und je empfindlicher die Nutzung (z.B. Kinderzimmer), desto tiefer muss saniert werden.
Wer solche Situationen regelmäßig beurteilen oder vorbereiten muss, baut mit einem 2‑tägigen Lehrgang zu Gebäudeschadstoffen nach Anlage 2B zu TRGS 524 praxisnah Wissen auf – dezent gesagt: Das ist keine Pflichtromantik, sondern echtes Baustellenwissen.

Prävention und Nachsorge
Planung und Voruntersuchung: Bereits bei Kauf oder vor Umbau eines Altbaus sollte eine Schadstoffanalyse (inkl. PAK) erfolgen. Dabei kann z.B. ein Baubiologe oder Schadstoffgutachter Verdachtsstellen prüfen.
Arbeits- und Schutzmaßnahmen: Bei Bauarbeiten in Altbauten auf staubarmes Arbeiten achten. Vermeiden Sie freies Abschleifen alter Böden ohne Absaugung. Tragen Sie beim Umgang mit verdächtigen Materialien Atemschutz (Partikelfilter P3) und Handschuhe.
Dauerlüftung: Gute Belüftung hilft, PAK-Staub nicht dauerhaft anzureichern (besonders wenn Teerverdunstungen vorliegen). Kontrolle des Feinstaub-Niveaus (Ruß in Luft) kann Aufschluss geben.
Folgemessung: Nach Sanierung ist eine erneute Schadstoffmessung sinnvoll, um den Erfolg zu dokumentieren. Auch nach einigen Monaten kann eine erneute Staubprobe überprüft werden, ob keine neue Belastung auftritt.
Regelmäßige Kontrolle: Gerade bei älteren Gebäuden empfiehlt es sich, Perioden des Freilegungs- oder Renovierungsbedarfs nicht zu verschieben. Ein Sanierungskonzept sollte bereits im Bauleitplan stehen.
Dokumentation: Alle Sanierungsmaßnahmen inklusive Messwerte sollten dokumentiert werden (Sanierungskonzept, Entsorgungsnachweise). Das kann später hilfreich sein (z.B. bei Verkauf oder Versicherungsfall).
Zusammenfassend: Prävention bedeutet, PAK-Quellen möglichst zu vermeiden und bei Unklarheiten fachkundig untersuchen zu lassen. Nachsorge heißt, betroffene Bereiche im Auge zu behalten und bei Umbauarbeiten PAK-Verdacht ernst zu nehmen.
Checkliste für Hausbesitzer
Hausbesitzer können mit folgender Checkliste eigenständig erste Anzeichen einer PAK-Belastung ermitteln und Maßnahmen ergreifen:
Optische Kontrolle: Gibt es schwarze, bituminöse Stoffe (Parkettkleber, Dachpappe, Teerfarben)? Riecht irgendetwas ölig/teerig?
Baualters-Check: Wurden Bauteile vor 1970 eingebaut? Insbesondere Parkett und Dielenklebstoffe (teerhaltig bis ~Ende 60er) oder bituminöse Dachbeläge.
Materialprobe: Bei Verdacht kleine Proben entnehmen (z.B. Kleberreste) und zu einem Schadstofflabor schicken.
Staubprobe: Einfache Hausstaubprobe (Staubtuch über Fußleisten abwischen) und auf PAK analysieren lassen.
Fachliche Beratung: Bei positivem Ergebnis oder Unsicherheit einen zertifizierten Schadstoffgutachter beauftragen (z.B. Baubiologe, Umweltlabor, Handwerksmeister für Schadstoffe).
Sanierungskonzept: Auf Grundlage einer Messung oder Begutachtung ein Sanierungskonzept erstellen lassen (BGBau-PHK „PAK-Klebstoffe“ oder TRGS 524 beachten).
Vermeidung: Bis zur Sanierung PAK-Freisetzung minimieren: Räume oft lüften, keine Teppiche abreißen, nichts abschleifen. Kinder und Haustiere vom Bereich fernhalten.
Dokumentation: Alle Schritte dokumentieren (Messprotokolle, Sanierungsangebote, Entsorgungsnachweise).
Diese Checkliste hilft, frühzeitig PAK-Schäden zu entdecken und gezielt zu handeln.
FAQ zum Thema PAK
1. Was sind PAK und woher kommen sie?
2. Warum sind PAK gefährlich?
3. Wie erkenne ich PAK im Haus?
4. Welche Grenzwerte gelten für PAK?
5. Wie läuft eine PAK-Sanierung ab?
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI Urteil OLG Köln - Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung
Die zentrale Ausgangsthese lautet: Die HOAI bezahlt Leistung, nicht Zeit.
Nach § 6 HOAI bestimmen Leistungsbild, Honorarzone und Honorartafel die Honorarbasis; § 7 HOAI verlangt die Honorarvereinbarung in Textform. Für Gebäude und Innenräume entfallen auf die Leistungsphase 8 (32 %) des Honorars, für Technische Ausrüstung 35 %.
Die Bauzeit taucht in diesem System gerade nicht als eigener Preistreiber auf. Deshalb führt eine längere Objekt- oder Bauüberwachung nicht automatisch zu mehr Honorar.
Seit 2018 ist der Architekten- und Ingenieurvertrag in §§ 650p ff. BGB ausdrücklich geregelt. § 650q BGB verweist für Änderungsfälle insbesondere auf §§ 650b und 650c BGB. Das ist praktisch wichtig: Beruht die Verlängerung nicht nur auf „Zeitablauf“, sondern auf angeordneten Leistungsänderungen, wiederholten Grundleistungen oder geänderten Planungs-/Überwachungszielen, liegt die richtige Anspruchsgrundlage häufig nicht bei einer allgemeinen Bauzeitklausel oder § 313 BGB, sondern bei Leistungsänderung plus Vergütungsanpassung; flankierend passt dazu § 10 HOAI für vertragliche Änderungen des Leistungsumfangs.
Die älteren Leitentscheidungen bleiben trotzdem unverzichtbar. Bereits der Bundesgerichtshof hat 2004 klargestellt, dass vertragliche Bauzeitklauseln wirksam sein können und als Regelung der Folgen einer Störung der Geschäftsgrundlage verstanden werden dürfen, sofern die zugrunde gelegte Bauzeit realistisch ist. 2007 hat der BGH außerdem entschieden, dass eine Klausel, wonach für Mehraufwendungen „eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren“ ist, den Planer nicht auf folgenlose Verhandlungen verweist: Kommt keine Einigung zustande, kann er den geschuldeten Betrag einklagen. Zugleich definierte der BGH Mehraufwendungen als solche Aufwendungen, die der Auftragnehmer tatsächlich hatte und die er ohne Bauzeitverzögerung nicht gehabt hätte.
Die spätere Rechtsprechung zeigt dann zwei Linien. Die eine Linie arbeitet mit § 313 BGB, wenn die vereinbarte Bauzeit Geschäftsgrundlage des Vertrags war und die Verlängerung die Risikoverteilung unzumutbar verschiebt. So hat das OLG Köln 2021 in einem amtlich veröffentlichten Urteil Zusatzvergütung zugesprochen, weil eine Drei-Monats-„Opferfrist“ überschritten war, die Bauzeit aus der Sphäre des Auftraggebers verlängert wurde und tatsächliche Stunden mit nachvollziehbarem Stundensatz nachgewiesen waren. Die andere Linie – und in diese gehört der Beschluss 11 U 137/23 – ist strenger, wenn der Vertrag selbst bereits eine Mehraufwandsklausel enthält: Dann muss genau nach dieser Klausel abgerechnet werden, nicht nach einer freien Ersatzlogik.
Was der Beschluss des OLG Köln wirklich sagt
Zum Sachverhalt: Eine Stadt beauftragte einen TGA-Planer mit Ingenieurleistungen für den Umbau und die Erweiterung einer Schule. Der Vertrag enthielt eine typische Bauzeitklausel mit Karenz: Bei wesentlicher, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Bauzeitverzögerung sollte für die „nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen“ eine zusätzliche Vergütung gezahlt werden; eine Überschreitung bis 20 % der Ausführungszeit, maximal sechs Monate, sollte bereits abgegolten sein. Zugleich war geregelt, dass ein nachgereichter Rahmenterminplan Vertragsbestandteil wird. Die tatsächliche Bauzeit lief deutlich länger als der erste nach Vertragsschluss erstellte Rahmenterminplan erwarten ließ.
Zur klägerischen Berechnung: Der Planer leitete aus dem Honorar der Leistungsphase 8 und einem kalkulatorischen Mittelstundensatz ein Stundenkontingent ab, verteilte dieses auf Soll-Bauzeit plus Karenz und stellte dem die tatsächlich aufgezeichneten Projektstunden gegenüber. Der zusätzliche Stundenblock nach „Aufbrauch“ des Kontingents sollte den Mehraufwand bilden. Genau diese Methode hat das OLG Köln nach den frei zugänglichen Besprechungen nicht akzeptiert.
Zu den rechtlichen Aussagen: Erstens kann der Planer trotz der Formulierung „zusätzliche Vergütung ist zu vereinbaren“ unmittelbar auf Zahlung klagen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Zweitens kann der erste nach Vertragsschluss erstellte Rahmenterminplan die vertragliche Bauzeit konkretisieren, wenn der Vertrag seine spätere Einbeziehung ausdrücklich vorsieht. Drittens trägt der Planer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Verzögerung nicht selbst verursacht hat. Viertens ist die Vergütung bei einer auf „nachweislich erforderliche Mehraufwendungen“ zugeschnittenen Klausel als Ist-minus-Hypothese zu berechnen.
Zum Kern der Begründung: Das OLG Köln verlangt keine abstrakte Fortschreibung des vereinbarten Honorars, sondern eine konkrete wirtschaftliche Differenzrechnung. Also: Welche Aufwendungen sind im Projekt real angefallen, und welche Aufwendungen wären ohne die Verlängerung – einschließlich Karenz – angefallen? Außerdem soll sauber abgegrenzt werden zwischen bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Tätigkeiten sowie zwischen Verzögerungsmehraufwand und gesondert vergüteten Nachtragsleistungen. Sonst droht Doppelerfassung. Mit anderen Worten: Nicht jede Stunde, die in einer verlängerten Projektphase erscheint, ist automatisch vergütungsfähiger Verlängerungsmehraufwand.
Gerade darin liegt die praktische Sprengkraft des Beschlusses. Er ist keine Absage an Zusatzhonorar, sondern eine Absage an bequeme Rechenmodelle. Wer künftig nur das HOAI-Honorar auf Monate herunterbricht oder aus einem Honorar einen „Stundenpool“ konstruiert, läuft ein hohes Prozessrisiko.
So lässt sich das Zusatzhonorar belastbar berechnen
Aus Rechtsprechung und jüngerer Fachkommentierung lassen sich vier typische Berechnungsansätze unterscheiden. Für Klauseln, die ausdrücklich an „nachweislich erforderliche Mehraufwendungen“ anknüpfen, ist die Differenzmethode des OLG Köln derzeit die tragfähigste Variante; eine vorab vereinbarte Wochenpauschale ist dagegen vertraglich meist am einfachsten zu handhaben.
Methode | Gedanke | Passt wann? | Prozessrisiko |
|---|---|---|---|
Differenzmethode | Tatsächlicher Ist-Aufwand minus hypothetischer Aufwand ohne Verzögerung | Bei Mehraufwandsklauseln wie im OLG Köln 11 U 137/23 | Niedrig bis mittel, wenn sauber dokumentiert |
Stunden-/Kosten-Nachweis über § 313 BGB | Nachweis realer Mehrstunden/Mehrkosten nach Überschreiten der Opferfrist | Wenn Bauzeit Geschäftsgrundlage war, aber keine brauchbare Vergütungsklausel existiert | Mittel bis hoch, weil § 313 Ausnahme bleibt |
Vorab vereinbarte Wochenpauschale | Fester Betrag je Verlängerungswoche/-monat nach Karenz | Wenn der Vertrag diese Lösung ausdrücklich vorsieht | Niedrig, weil die Höhe ex ante definiert ist |
Fortschreibung des HOAI-Honorars oder Monatsquote | Vereinbartes Grundhonorar auf Monate verteilen und anteilig verlängern | Nur scheinbar einfach | Hoch, nach OLG Köln 2026 regelmäßig zu abstrakt |
Wenn Sie lernen möchten, wie die HOAI in der Praxis richtig anzuwenden ist, dann kommen Sie zu unserem HOAI Praxisseminar.

Bewertung: Die Rechtsprechung belohnt heute weniger die elegante Excel-Formel als die richtige juristische Schiene. Ist die Klausel mehraufwandsbezogen, muss auch mehraufwandsbezogen gerechnet werden. Die im DAB besprochene Wochenpauschale ist deshalb vertraglich oft die bessere Präventionslösung als der spätere Streit über hypothetische Aufwendungen.
Leitformel nach OLG Köln 11 U 137/23
Zusatzhonorar = Ist-Aufwendungen – hypothetische Aufwendungen ohne Bauzeitverlängerung – bereits separat vergütete Zusatzleistungen.
Praktische Unterformel:
Ist-Aufwendungen = tatsächliche Personalaufwendungen + tatsächliche Projektnebenkosten für die geschuldete Leistung.
Hypothetische Aufwendungen = jene Personal- und Nebenkosten, die bei planmäßigem Ablauf in Soll-Zeit plus Karenz angefallen wären.
Wichtig: Wenn die Verlängerung zugleich mit Änderungswünschen, Wiederholungen von Grundleistungen oder neuen Nachträgen zusammenfällt, müssen diese Kostenblöcke getrennt werden. Sonst ist die Abrechnung nicht plausibel. Bei echten Leistungsänderungen kann zusätzlich § 650q Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 650b, 650c BGB bzw. § 10 HOAI einschlägig sein.
Das folgende Zahlenbeispiel ist ein didaktisches Muster, das die OLG-Köln-Logik abbildet. Es rechnet nicht mit einem aus dem Honorar abgeleiteten Fantasie-Stundensatz, sondern mit tatsächlichen Kostenansätzen des Büros. Die Beträge sind netto und frei gewählt. Die Struktur folgt aber der Rechtsprechung.
Position | Tatsächlich angefallen | Ohne Verlängerung hypothetisch | Differenz |
|---|---|---|---|
Projektleitung | 17.100 € | 11.400 € | 5.700 € |
Bauüberwachung vor Ort | 98.600 € | 61.200 € | 37.400 € |
Dokumentation/Assistenz | 9.100 € | 5.600 € | 3.500 € |
Reisen, Besprechungen, Nebenkosten | 13.000 € | 8.000 € | 5.000 € |
Zwischensumme Aufwand | 137.800 € | 86.200 € | 51.600 € |
Abzug: bereits separat vergüteter Nachtrag | – 9.500 € | ||
Zusatzhonorar | 42.100 € |
Wenn Sie mehr über das Thema Honorarzone nach HOAI lesen möchten, schauen Sie in diesen Blogbeitrag rein:
HOAI Honorarzone bestimmen - auf das ist zu achten!
Das Beispiel zeigt den Denkfehler vieler streitiger Nachträge: Nicht die gesamte Verlängerungsphase wird vergütet, sondern nur der verzögerungsbedingte wirtschaftliche Mehranfall nach Bereinigung um Sowieso-Kosten und gesondert bezahlte Zusatzaufträge. Wer diese Bereinigung auslässt, produziert genau die Angriffspunkte, die das OLG Köln 2026 problematisiert hat.
Der folgende Ablauf verdichtet die Schritte, die sich aus der neueren Rechtsprechung für die Geltendmachung von Zusatzhonorar ableiten lassen.
Praktische Folgen, Vertragsklauseln und Beweissicherung
Für Architekten und Ingenieure ist die Botschaft klar: Der Vertrag entscheidet, die Dokumentation gewinnt. Wer eine Bauzeitverlängerungsklausel verhandelt, sollte nicht nur den Anspruch dem Grunde nach regeln, sondern auch die Rechenlogik, die Terminbasis und die Trennung von Nachträgen. Für Auftraggeber ist die Entscheidung ebenso nützlich, weil sie zeigt, wo unzulässige Doppelhonorierung beginnt und warum eine saubere Projektstruktur am Ende günstiger ist als ein Prozess über pauschale Monatsaufschläge.
Auffällig ist die Spannung zur planergünstigen Linie des Landgericht Berlin II: Dort reichten kritischer Weg und Stundenaufstellungen in einem Fall mit vergleichbarer Mehraufwandsklausel aus, um ein erhebliches Zusatzhonorar zuzusprechen; zugleich weist das DAB darauf hin, dass eine vorab vereinbarte Vergütung pro Verlängerungswoche die spätere Abrechnung deutlich vereinfachen kann. Für die Vertragsgestaltung folgt daraus kein Widerspruch, sondern eine Wahl: Entweder man will die ex post streitige „echte“ Mehraufwandsrechnung – oder man vereinbart ex ante eine klar kalkulierbare Pauschale.
Formulierungsvorschläge für Vertragsbausteine sollten deshalb drei Punkte abdecken: Regelbauzeit, Vergütungsmechanik und Nachweissystem. Empfehlenswert ist, Formulierungen nicht zu allgemein zu halten. Ein Satz wie „bei Bauzeitverlängerung ist neu zu verhandeln“ ist besser als nichts, aber schlechter als eine präzise Regelung. Der BGH hat zwar schon 2007 klargestellt, dass auch aus einer Verhandlungsklausel ein einklagbarer Zahlungsanspruch werden kann; die Praxis streitet dann aber meist über die Höhe.
Musterbaustein zur Regelbauzeit
„Maßgebliche Regelbauzeit ist die im ersten, nach Vertragsschluss von den Parteien freigegebenen Rahmenterminplan ausgewiesene Ausführungs- und Überwachungszeit. Der Rahmenterminplan wird mit Freigabe Vertragsbestandteil. Fortschreibungen ändern die Regelbauzeit nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als Vertragsänderung vereinbart werden.“
Musterbaustein für eine beweisintensive Mehraufwandslösung
„Verzögert sich die Bauzeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, über die vereinbarte Karenz hinaus wesentlich, erhält der Auftragnehmer die nachweislich erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen. Diese berechnen sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen projektbezogenen Personal- und Nebenkosten und denjenigen Kosten, die bei planmäßigem Ablauf ohne die Verzögerung angefallen wären. Gesondert beauftragte Zusatzleistungen bleiben außer Betracht.“
Musterbaustein für eine einfache Pauschallösung
„Überschreitet die vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Bauzeit die Karenz von … Wochen/Monaten, erhält der Auftragnehmer ab der … Woche je angefangene Verlängerungswoche eine zusätzliche Vergütung von … € netto. Diese Vergütung erfasst die gewöhnlichen Mehraufwendungen der verlängerten Überwachungszeit; gesondert beauftragte Zusatzleistungen werden separat vergütet.“
Musterbaustein zur Beweissicherung
„Der Auftragnehmer dokumentiert Verzögerungsursachen, Terminverschiebungen, den betroffenen kritischen Weg, Projektstunden nach Mitarbeiterrollen sowie projektbezogene Nebenkosten monatlich. Auftraggeber und Auftragnehmer ordnen diese Dokumentation in den jeweiligen Jour-fixe-Protokollen den Kategorien ‚Verlängerung‘, ‚Zusatzauftrag‘ oder ‚Sowieso-Leistung‘ zu.“
Zur Beweissicherung gilt in der Praxis eine einfache Regel: Nicht auf die Schlussrechnung warten. Wer erst am Projektende versucht, Jahre Bauablauf aus Erinnerung zu rekonstruieren, verliert fast immer an Plausibilität. In die Anspruchsakte gehören deshalb mindestens der Vertragsstand, die maßgebliche Baseline, alle freigegebenen Terminpläne, Protokolle, E-Mails zu Behinderungen, Änderungsanordnungen, Stundenlisten mit Rollenbezug, Subplanerrechnungen, Reisekosten, Fotos, Baustellenberichte und eine laufende Kennzeichnung, welche Mehrstunden auf Verlängerung und welche auf Änderungen zurückgehen. Genau diese bauablaufbezogene und kausale Verdichtung verlangen die Gerichte immer wieder.
Bei den Fristen sollte man drei Ebenen unterscheiden. Erstens können Vertrag oder Honorarregelung besondere Anzeige-, Prüf- oder Abrechnungsfristen vorsehen; diese gehen in der Praxis vor. Zweitens ist eine Geldforderung – soweit keine spätere Fälligkeit vereinbart ist – grundsätzlich sofort verlangbar; Verzug entsteht regelmäßig erst nach Mahnung. Drittens gilt für vertragliche Zusatzhonoraransprüche typischerweise die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis. Wer also sauber dokumentiert, aber zu spät fordert oder zu spät klagt, kann den materiell guten Anspruch trotzdem verlieren.
Ein zweiter, dezenter Werbehinweis ist hier sachlich wirklich passend: In meinem eintägigen Praxisseminar zur HOAI als Live-Onlineseminar via Zoom sollte genau dieser Teil nicht fehlen – also die Frage, wann aus einer Bauzeitverlängerung ein honorarfähiger Anspruch wird und welche Formulierung im Vertrag später hunderte Stunden Diskussion spart.
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Fazit
Das OLG Köln zwingt die Praxis zu mehr Disziplin – und genau das ist der Mehrwert der Entscheidung. Wer Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung durchsetzen will, braucht eine realistische Regelbauzeit, eine klare vertragliche Grundlage, eine saubere Trennung von Verzögerung und Nachtrag und vor allem eine belastbare Differenzrechnung. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Struktur ist der Anspruch keineswegs exotisch. Die schlechte Nachricht: Mit pauschalen Monatsmodellen ist er 2026 deutlich schwerer durchsetzbar als noch viele Büros glauben.
FAQ
Brauche ich für Zusatzhonorar zwingend eine besondere Vertragsklausel?
Nicht zwingend in jedem denkbaren Fall, aber praktisch fast immer. Ohne ausdrückliche Regelung wird der Anspruch häufig auf § 313 BGB gestützt, also auf Störung der Geschäftsgrundlage; das ist möglich, aber deutlich streitanfälliger. Mit einer guten Klausel ist der Anspruch dogmatisch sauberer und prozessual besser steuerbar.
Reicht die HOAI allein als Anspruchsgrundlage aus?
Nein. Die HOAI regelt das Honorarsystem, aber keinen automatischen Zuschlag allein wegen längerer Bauzeit. Gerade weil Leistung und nicht Zeit vergütet wird, braucht es entweder eine vertragliche Bauzeit-/Mehraufwandsregelung oder – in Sonderfällen – eine Anspruchsgrundlage aus BGB-Vertragsrecht wie § 313 oder bei Änderungen § 650q Abs. 2 BGB.
Kann ich das Zusatzhonorar einfach als Monatsquote aus dem Grundhonorar berechnen?
Nach dem OLG Köln 11 U 137/23 gerade nicht, wenn die Klausel auf „nachweislich erforderliche Mehraufwendungen“ abstellt. Dann genügt weder die Fortschreibung des HOAI-Honorars noch die Ableitung eines abstrakten Stundenkontingents aus dem Honorar. Zulässig ist vielmehr die Differenz zwischen realem Ist-Aufwand und hypothetischem Aufwand ohne Verzögerung.
Welche Nachweise sind vor Gericht am wichtigsten?
Am wichtigsten sind die Vertragsgrundlage, der maßgebliche Terminplan, die Zuordnung der Verzögerungsursachen zur Verantwortlichkeit, eine nachvollziehbare Soll-/Ist-Darstellung entlang des kritischen Weges sowie rollen- und stundengenaue Kostenunterlagen. Ebenso wichtig ist die Trennung zwischen verlängerungsbedingtem Aufwand, sowieso geschuldeten Leistungen und separat vergüteten Nachträgen.
Wann verjährt der Anspruch auf Zusatzhonorar?
Für den vertraglichen Zusatzhonoraranspruch gilt regelmäßig die dreijährige Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB, gerechnet ab dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis. Vorher können aber schon vertragliche Anzeige- oder Abrechnungsfristen relevant werden; außerdem sollte die Forderung aus Fälligkeits- und Verzugsgründen rechtzeitig schriftlich geltend gemacht und nötigenfalls gemahnt werden.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Was ist die VOB? Einfach erklärt!
Die VOB wurde erstmals am 6. Mai 1926 beschlossen, um einheitliche Regeln für die Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen zu schaffen. Fortgeschrieben wird sie durch den Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen; als Herausgeber wirken außerdem das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und für den öffentlichen Bau das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit. Das BMWSB beschreibt die VOB als rechtliche Grundlage für Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauaufträge.
Einfach erklärt ist die VOB das Bau-Regelwerk für den Weg vom Ausschreiben bis zur Abrechnung. Sie soll Transparenz, Vergleichbarkeit, faire Vertragsbedingungen und technische Klarheit schaffen. Für öffentliche Auftraggeber ist sie Standard; private Auftraggeber und Bauunternehmen nutzen vor allem die VOB/B, wenn sie diese ausdrücklich zum Vertragsbestandteil machen.
Wichtig ist dabei der juristische Unterbau: Die VOB ersetzt das BGB nicht. Seit dem 1. Januar 2018 enthält das BGB eigene Regeln zum Bauvertrag in §§ 650a ff., darunter das gesetzliche Anordnungsrecht und die Vergütungsanpassung. Veröffentlicht sind diese Normen über den amtlichen Gesetzesdienst des Bundesministerium der Justiz. Für die Praxis heißt das: Wer VOB sagt, muss fast immer auch BGB mitdenken.
So ist die VOB aufgebaut
Die VOB besteht aus drei Teilen. Für die Praxis kann man sich merken: A regelt den Weg zum Zuschlag, B das Vertragsleben und C die technische Ausführung samt Abrechnung. Bei öffentlichen Vergaben schreibt die VOB/A sogar vor, dass VOB/B und VOB/C in den Vergabeunterlagen als Vertragsbestandteile vorgesehen werden.
VOB/A
Regelt die Vergabe von Bauleistungen; Abschnitt 1 gilt national unterhalb der EU-Schwellenwerte, Abschnitt 2 für EU-weite Verfahren, Abschnitt 3 für Verteidigung und Sicherheit. 8 Wie wird rechtssicher ausgeschrieben und vergeben?
VOB/B
Enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen; sie ist AGB-rechtlich einzuordnen und gilt nur, wenn sie vereinbart wird. Was gilt bei Fristen, Abnahme, Mängeln, Zahlung und Kündigung?
VOB/C
Beinhaltet die ATV als DIN-Normen; sie legt technische Standards und gewerkespezifische Abrechnungsregeln fest und wird laufend fortgeschrieben. Wie wird fachlich korrekt beschrieben, ausgeführt und abgerechnet?
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen ein. Besuchen Sie unser VOB/B Praxisseminar. Dieses findet bequem Live-Online via Zoom statt. Sie haben immer die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen und sich auszutauschen:

Die Zeitleiste verdichtet die Meilensteine, die für heutige Verträge besonders relevant sind: Ursprung 1926, aktuelle BGB-Systematik seit 2018, Gesamtausgabe 2019 sowie praktische Schwellen- und Wertgrenzen-Updates 2025/2026.

Die wichtigsten Begriffe aus der Praxis
Vergabe bedeutet die rechtssichere Auswahl des Unternehmens vor Vertragsschluss. In der VOB/A geht es dabei um Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung, Angebotsabgabe, Prüfung, Wertung und Zuschlag. Für unterschwellige nationale Verfahren gilt Abschnitt 1, für EU-weite Verfahren Abschnitt 2.
Vertragsbedingungen sind die Spielregeln nach dem Zuschlag. Die VOB/B regelt das Vertragsverhältnis, und nach § 1 Abs. 1 VOB/B gilt auch die VOB/C als Vertragsbestandteil. In öffentlichen Vergaben verlangt § 8a VOB/A zusätzlich, dass VOB/B und VOB/C in den Vergabeunterlagen vorgeschrieben werden.
Abnahme ist der Wendepunkt des Bauvertrags. Nach § 12 VOB/B muss der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers grundsätzlich binnen 12 Werktagen abnehmen; wegen wesentlicher Mängel darf die Abnahme verweigert werden. Verlangt eine Partei eine förmliche Abnahme, muss ein Protokoll erstellt werden. Wird keine Abnahme verlangt, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine fiktive Abnahme eintreten. Mit der Abnahme geht außerdem die Gefahr über.
Mängelhaftung heißt im VOB-Sprachgebrauch Mängelansprüche. Maßstab ist der Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Verjährungsfrist für Bauwerke nach § 13 Abs. 4 VOB/B vier Jahre; für andere Leistungen gelten teils kürzere Fristen. Der Auftragnehmer muss gerügte vertragswidrige Mängel grundsätzlich beseitigen. Der BGH hat Ende 2025 außerdem entschieden, dass ein „Abzug neu für alt“ bei Mangelbeseitigung nicht schon deshalb greift, weil sich ein Mangel erst spät auswirkt.
Nachträge entstehen, wenn sich der Leistungsinhalt ändert oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B beschreibt die Änderungs- und Zusatzleistungen, § 2 Abs. 5 und 6 die Vergütung. Die Vergütung soll möglichst vor Ausführung vereinbart werden; zusätzliche Leistungen müssen vor Beginn angekündigt werden. Parallel dazu regeln §§ 650b und 650c BGB das gesetzliche Änderungs- und Vergütungsmodell. Aktuell praxisrelevant ist zudem ein Urteil des OLG Stuttgart vom 12.08.2025: Bei einem Einheitspreisvertrag sind geänderte oder ergänzende Leistungen grundsätzlich ebenfalls nach Einheitspreisen abzurechnen.
Praxisbeispiele und typische Fehler
Beispiel Auftraggeber: Eine Kommune schreibt die Sanierung einer Schule aus. Vor dem Zuschlag steuert die VOB/A das Verfahren. Nach dem Zuschlag arbeitet der Vertrag mit VOB/B und VOB/C weiter. Taucht während der Ausführung zusätzlicher Brandschutzbedarf auf, wird daraus kein „Nebenproblem“, sondern meist ein klassischer Nachtrag mit Leistungs- und Vergütungsfolgen.
Beispiel Auftragnehmer: Ein Dachdecker meldet die Fertigstellung schriftlich, verlangt die Abnahme und lässt bekannte Restpunkte protokollieren. Genau dieses Vorgehen schützt Liquidität und Rechtsposition: Abnahme, Vorbehalte, Mängelrüge und Schlussrechnung hängen eng zusammen. Wer hier schlampig dokumentiert, verschenkt oft Zeit, Geld und Beweissicherheit.
Die häufigsten Fehler sind erstaunlich konstant: eine zu ungenaue Leistungsbeschreibung, eine VOB/B, die zwar genannt, aber nicht sauber einbezogen oder unnötig verändert wurde, Nachträge ohne frühzeitige Ankündigung und eine Abnahme, bei der Vorbehalte zu spät oder gar nicht erklärt werden. Auch aktuelle Wertgrenzen werden oft pauschal zitiert, obwohl zwischen zeitlich befristeten Änderungen, Bundeseinführungserlassen und EU-Schwellenwerten unterschieden werden muss.
Warum die VOB wichtig bleibt
Für Auftragnehmer ist die VOB vor allem ein Liquiditäts- und Risikothema. Sie entscheidet mit darüber, wann Leistungen abzunehmen sind, wie Nachträge berechnet werden, wie Mängel zu behandeln sind und wann Zahlungen fällig werden. Wer diese Regeln kennt, verhandelt besser und dokumentiert sauberer.
Für Auftraggeber ist die VOB ein Steuerungsinstrument. Die VOB/A schafft transparente Vergabeprozesse, die VOB/B ordnet die Vertragsabwicklung, und die VOB/C reduziert technische Unklarheiten über Leistungsinhalt und Abrechnung. Gerade in Projekten mit mehreren Gewerken ist diese Struktur wirtschaftlich wichtiger als jede bloße Begriffskenntnis.
Aktuell sind drei Rechtsentwicklungen besonders relevant. Erstens wurden im Frühjahr 2025 im Abschnitt 1 der VOB/A befristet bis zum 31.12.2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben auf 25.000 Euro und für Direktaufträge auf 15.000 Euro angehoben. Zweitens gelten auf Bundesebene nach BMWSB-Erlass ab dem 01.01.2026 neue Wertgrenzen von 150.000 Euro für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, 100.000 Euro für Freihändige Vergaben und 50.000 Euro für Direktaufträge; parallel sank der EU-Schwellenwert für Bauaufträge auf 5.404.000 Euro. Drittens hat die Rechtsprechung 2025/2026 Abnahme und Mängel erneut geschärft: Der BGH stellte Ende 2025 klar, dass ein „neu für alt“-Abzug bei Mangelbeseitigung nicht automatisch eingreift, und er bekräftigte 2026 mit VII ZR 68/24 die enorme Bedeutung wirksamer Abnahmeklauseln.
Fachliche Unterstützung lohnt sich besonders dann, wenn die VOB/B im Vertrag geändert wurde, mehrere Nachträge offen sind, die Abnahme streitig ist, Mängel vor oder nach der Abnahme im Raum stehen oder das Vergabeverfahren bereits formelle Schwächen zeigt. Gerade dann ist die Kombination aus juristischer Einzelfallprüfung und kompaktem Praxistraining oft effizienter als spätere Streitkosten.
Für Teams ohne Routine passt hier ein zurückhaltender Hinweis auf das VOB/B Praxisseminar und das VOB/A Vergaberechtsseminar als Live-Online-Zoom-Seminare sehr gut.

FAQ zur Frage: Was ist die VOB?
Ist die VOB ein Gesetz?
Nein. Die VOB ist ein Regelwerk, das durch den DVA fortgeschrieben wird. Die VOB/B hat den Charakter allgemeiner Vertragsbedingungen, und VOB/A sowie VOB/B werden über Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Einführungserlasse in die öffentliche Praxis eingebunden.
Gilt die VOB nur für öffentliche Auftraggeber?
Öffentliche Auftraggeber arbeiten systematisch mit der VOB. Im privaten Bau gilt sie nicht automatisch; vor allem die VOB/B muss ausdrücklich und wirksam vereinbart werden. Deshalb ist bei privaten Verträgen immer zu prüfen, ob tatsächlich ein VOB-Vertrag oder einfach ein BGB-Bauvertrag vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und BGB?
Das BGB ist die gesetzliche Grundlage des Bauvertragsrechts. Die VOB/B ist ein vertragliches Klauselwerk für Bauleistungen, das viele typische Bauabläufe detaillierter regelt. Seit 2018 stehen im BGB mit §§ 650a ff. eigene Bauvertragsnormen, die in der Praxis neben der VOB/B mitzulesen sind.
Wann beginnt die Mängelhaftung im VOB-Vertrag?
Der maßgebliche Bezugspunkt ist grundsätzlich die Abnahme. Nach § 13 Abs. 4 VOB/B läuft bei Bauwerken, wenn nichts anderes vereinbart ist, regelmäßig eine Frist von vier Jahren. Genau deshalb ist die Abnahme so wichtig; fehlerhafte Abnahmeklauseln können die Verjährung massiv verkomplizieren.
Wann entsteht ein Nachtrag?
Ein Nachtrag entsteht typischerweise bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Nach VOB/B sollten solche Leistungen dokumentiert, angekündigt und vergütungsseitig möglichst vor Ausführung geklärt werden; seit 2018 greifen ergänzend die BGB-Regeln zu Änderungsanordnungen und Vergütungsanpassung.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Schwachgebundener Asbest oder fest gebundener Asbest – wie erkennst du den Unterschied?
Wer Asbest nur mit alten Wellplatten auf dem Dach verbindet, unterschätzt das Thema oft. In Deutschland ist Asbest zwar seit dem 31. Oktober 1993 verboten, in älteren Gebäuden steckt er aber noch immer in vielen Bauteilen und Produkten. Für die erste Einschätzung im Bestand ist die Unterscheidung zwischen schwachgebundenem und fest gebundenem Asbest wichtig. Für die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung reicht sie allein heute allerdings nicht mehr aus, weil auch fest gebundene Produkte beim Bearbeiten erhebliche Faserfreisetzungen verursachen können.
Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Schwach gebundene Asbestprodukte geben schon durch Alterung, Luftbewegungen, Erschütterungen oder mechanische Beschädigungen vergleichsweise leicht Fasern in die Raumluft ab. Genau deshalb sind sie in Gebäuden besonders problematisch. Fest gebundene Produkte sind im unbeschädigten eingebauten Zustand meist deutlich weniger kritisch. Das darf aber nicht mit „harmlos“ verwechselt werden: Sobald gebohrt, geschliffen, gebrochen oder anderweitig bearbeitet wird, können auch aus fest gebundenen Materialien hohe Faserfreisetzungen entstehen.
Für deine Leser ist das die wichtigste Botschaft: Die Bindungsart hilft bei der Einordnung, ersetzt aber keine fachliche Bewertung. Gerade bei Umbauten, Sanierungen oder vermeintlich kleinen Renovierungsarbeiten entsteht das Risiko oft nicht im Stillstand des Materials, sondern erst durch den Eingriff. Das gilt heute ausdrücklich auch für Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, die in der aktuellen TRGS 519 gesondert betrachtet werden.
Woran du schwachgebundenen Asbest erkennst
Die Asbest-Richtlinie definiert schwach gebundene Asbestprodukte über eine Rohdichte von unter 1.000 Kilogramm pro Kubikmeter. In der Praxis handelt es sich häufig um relativ weiche, wenig feste Produkte mit hohem Asbestanteil. Das Umweltportal NRW nennt für schwachgebundene Produkte einen Asbestgehalt von etwa 20 bis 100 Prozent; das Umweltbundesamt beschreibt, dass solche Produkte meist sogar über 60 Prozent Asbest enthalten. Typische Beispiele sind Spritzasbest, Asbestschnüre, Asbestpappen, leichte asbesthaltige Platten und bestimmte Anwendungen im Brand- und Wärmeschutz.
Optisch gibt es typische Verdachtsmomente: schwach gebundene Produkte wirken oft weißgrau bis grau, eher stumpf, weich oder brüchig. In der Richtlinie werden Spritzasbest, asbesthaltiger Putz und leichte Platten als Materialien beschrieben, die sich durch geringe Festigkeit auszeichnen; an bereits vorhandenen Bruchstellen können sehr feine, abstehende Fasern sichtbar sein. Wichtig ist aber der entscheidende Zusatz aus der Richtlinie: Selbst für Fachleute ist eine sichere Aussage nicht immer einfach, deshalb sollte ein verdächtiges Produkt durch eine Materialanalyse abgeklärt werden.
Ein typischer Stolperstein sind Bodenaufbauten. Während Cushion-Vinyl-Beläge eine Trägerpappe aus schwach gebundenem Asbest enthalten können, gelten Floor-Flexplatten als fest gebundene Produkte. Die beiden Systeme lassen sich optisch nicht immer zuverlässig auseinanderhalten. Genau deshalb ist „sieht nach Asbest aus“ höchstens ein Warnsignal, aber nie ein Beweis.
Hier ein paar Bildbeispiele zu schwachgebundenem Asbest.
Spritzasbest

Asbesthaltige Leichtbauplatte

Wenn du mehr über Asbest lernen möchtest, dann laden wir dich zu unserem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang zum Erwerb des großen Asbestscheins nach TRGS 519 Anlage 3.
Woran du fest gebundenen Asbest erkennst
Fest gebundener Asbest steckt typischerweise in dichten, harten Materialien. Das klassische Beispiel ist Asbestzement: Dachplatten, Fassadenplatten, Rohre, Fensterbänke, Blumenkästen oder Kabelkanäle. Laut Umweltbundesamt liegt der Asbestanteil bei Asbestzementprodukten meist bei etwa 10 bis 15 Prozent, die Dichte bei mindestens 1.400 Kilogramm pro Kubikmeter. Das NRW-Umweltportal nennt als typische fest gebundene Produkte außerdem Vinylasbestplatten und bestimmte Dichtungen.
Für die Erkennung vor Ort gilt: Fest gebundene Produkte wirken meist härter, dichter und zementartiger als schwach gebundene. Bei einigen Bauprodukten können Kennzeichnungen helfen. Das Umweltportal NRW verweist zum Beispiel auf „AF“ für asbestfrei bei Faserzementplatten oder „NT“ für „Neue Technologie“ bei bestimmten Formstücken. Solche Prägungen sind hilfreiche Hinweise, aber kein Ersatz für eine Prüfung der konkreten Ausführung und des Baualters.
Der vielleicht wichtigste Satz für den Blog: Fest gebunden heißt nicht automatisch sicher. Die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass von unbeschädigten fest gebundenen Produkten im eingebauten Zustand in der Regel keine Gesundheitsgefährdung ausgeht, dass durch Zerstörung oder mechanische Bearbeitung aber auch hier hohe Faserfreisetzungen entstehen können. Genau deshalb sind Bohren, Schleifen, Fräsen oder Brechen an Verdachtsmaterialien tabu.
Hier ein paar Bildbeispiele zu festgebundenen Asbest.
Asbesthaltige Fliesenkleber

Wellasbest - Eternit

Asbesthaltige Putze und Spachtelmassen

Asbesthaltiger Steinholzestrich

ACHTUNG: Asbest ist nicht der einzige Gefahrstoff auf der Baustelle oder Bestandsgebäuden
Asbest ist in Aller Munde und man hört viel von diesem Gefahrstoff. Das ist auch gut so. Nur darf man nicht vergessen, dass neben Asbest auch sehr viele andere Gefahrstoffe und Buschadstoffe existieren.
Als grobe Übersicht:
PCB, PCP (Holzschutzmittel), Radon, VOCs, PAK, Schimmelpilze usw.
PS: wie Sie PAK haltigen Bodenbelagskleber erkennen können, lesen Sie gerne in diesem Artikel:
PAK Kleber erkennen: Merkmale, Geruch, Einsatzorte, Risiken, Schadstoffprüfung und Schutzmaßnahmen bei Verdacht auf Alt-Kleber.
Wer die gängigsten Gefahrstoffe beim Bauen im Bestand sicher erkennen und bewerten lernen möchte, baut mit unserem 2‑tägigen Lehrgang nach Anlage 2B zu TRGS 524 praxisnah Wissen auf – dezent gesagt: Das ist keine Pflichtromantik, sondern echtes Baustellenwissen.

Was die Asbestrichtlinie in Nordrhein-Westfalen regelt
Wenn du in NRW über schwach gebundene Asbestprodukte in Gebäuden sprichst, kommst du an der Asbest-Richtlinie nicht vorbei. In den Technischen Baubestimmungen des Landes ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“, Ausgabe Januar 1996, ausdrücklich aufgeführt. Die BAuA beschreibt außerdem, dass diese Länderrichtlinien weitgehend übereinstimmen und im Kern auf einer Musterleitlinie des DIBt beruhen. Für NRW ist die Fassung Januar 1996 die zentrale Bezugsebene, wenn es um die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit schwach gebundener Produkte geht.
Inhaltlich bewertet die Richtlinie nicht einfach nur „gefährlich“ oder „ungefährlich“. Sie arbeitet mit einem Formblatt und sieben Kriterien: Art der Asbestverwendung, Asbestart, Struktur der Oberfläche, Oberflächenzustand, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage des Produkts. Gerade diese Kombination macht die Richtlinie praxisnah. Denn ein und dasselbe Material ist nicht in jedem Gebäude gleich kritisch. Entscheidend ist auch, wo es sitzt, wer den Raum nutzt und wie stark das Produkt durch Luftbewegung, Erschütterung oder Zugriff beansprucht wird.
Wie die Dringlichkeitsstufen funktionieren
Die Asbest-Richtlinie teilt schwach gebundene Asbestprodukte in drei Dringlichkeitsstufen ein. Dringlichkeitsstufe I beginnt ab 80 Punkten: Dann ist eine Sanierung unverzüglich erforderlich. Ist die endgültige Sanierung nicht sofort möglich, müssen umgehend vorläufige Maßnahmen ergriffen werden, um die Faserkonzentration im Raum zu senken; mit der endgültigen Sanierung muss spätestens innerhalb von drei Jahren begonnen werden. Dringlichkeitsstufe II liegt bei 70 bis 79 Punkten: Hier ist eine Neubewertung in Abständen von höchstens zwei Jahren erforderlich. Dringlichkeitsstufe III liegt unter 70 Punkten: Dann muss spätestens alle fünf Jahre neu bewertet werden.
Wie entstehen diese Punkte konkret? Besonders stark gewichtet werden die Raumnutzung und die Lage des Produkts. Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen oder Sportlern genutzte Räume erhalten 25 Punkte, ebenso Produkte, die unmittelbar im Raum liegen oder im Lüftungssystem für den Raum sitzen. Auch direkte Zugänglichkeit, mechanische Einwirkungen, Erschütterungen oder starke Luftbewegungen erhöhen die Bewertung. Praktisch bedeutet das: Ein schwach gebundenes Produkt in einer Schule, Sporthalle oder stark frequentierten Nutzungseinheit rutscht deutlich schneller in eine hohe Dringlichkeitsstufe als ein vergleichbares Produkt in einem selten genutzten Schacht oder Nebenraum. Diese Schlussfolgerung ergibt sich direkt aus der Bewertungsmatrix.
Die Richtlinie enthält außerdem Sonderfälle. Asbesthaltige Brandschutzklappen, dicht gekapselte asbesthaltige Brandschutztüren und asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen lassen sich mit dem Formblatt nicht bewerten und werden in Dringlichkeitsstufe III eingeordnet. Auch das ist für die Praxis wichtig, weil nicht jedes Produkt frei „zusammengepunktet“ werden darf.
Gerade für Betriebe, Hausverwaltungen und Verantwortliche im Bestand ist dieses Raster enorm wertvoll. Wer solche Bewertungen regelmäßig verstehen, vorbereiten oder fachlich begleiten muss, profitiert von solider Sachkunde. Die TRGS 519 sieht für den umfassenden Lehrgang zu ASI-Arbeiten an Asbest mindestens 32 Lehreinheiten plus Prüfung, verteilt auf mindestens vier Werktage, vor. Genau deshalb ist ein 4-tägiger Sachkundelehrgang nach TRGS 519 in Solingen eine sehr sinnvolle Weiterbildung – vor allem dann, wenn du Erkennen, Bewerten und sicheres Arbeiten nicht nur theoretisch, sondern praxisnah beherrschen willst.
Was du im Verdachtsfall tun solltest
Wenn du Asbest vermutest, ist Aktionismus fast immer die schlechteste Idee. Sinnvoller ist dieses Vorgehen:
Arbeiten sofort stoppen. Schon Alterung, Luftbewegungen, Erschütterungen und mechanische Beschädigungen können Fasern freisetzen.
Nicht selbst testen oder bearbeiten. Nicht bohren, schleifen, brechen, abbürsten oder trocken reinigen; schnell laufende Maschinen sind bei Asbestarbeiten unzulässig.
Verdacht fachlich abklären lassen. Eine sichere Aussage liefert in Zweifelsfällen nur die Materialanalyse.
Sanierung und Entsorgung in fachkundige Hände geben. Gerade bei schwach gebundenen Produkten verlangt die Richtlinie eine strukturierte Bewertung und die Beauftragung sachkundiger Fachfirmen.
Besonders tückisch sind unscheinbare Anwendungen im Innenausbau. Bei älteren Gebäuden können auch Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und andere bauchemische Produkte asbesthaltig sein. Die aktuelle TRGS 519 greift diese Materialien ausdrücklich auf und verknüpft Schutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen mit dem jeweils zu erwartenden Risiko der Tätigkeit. Für deinen Blog ist das ein starker Praxisbezug: Nicht nur die sichtbare Platte zählt, sondern der gesamte Bestand.
FAQ zum Thema PAK Kleber erkennen
Ist fest gebundener Asbest ungefährlich?
Nicht pauschal. Im unbeschädigten eingebauten Zustand geht von fest gebundenen Produkten in der Regel eine deutlich geringere Gefahr aus als von schwach gebundenen. Bei mechanischer Bearbeitung, Beschädigung oder Zerstörung können aber auch aus fest gebundenen Produkten relevante Faserfreisetzungen entstehen.
Kann ich Asbest mit bloßem Auge sicher erkennen?
Nein. Farbe, stumpfe Oberfläche, weiche Struktur oder Faserbüschel an vorhandenen Bruchkanten sind nur Verdachtsmerkmale. Die Asbest-Richtlinie sagt ausdrücklich, dass selbst für Fachleute die sichere Einordnung nicht immer einfach ist und ein verdächtiges Produkt daher analysiert werden sollte.
Gilt die Asbestrichtlinie NRW auch für fest gebundene Produkte?
Die Asbest-Richtlinie in NRW ist auf die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden ausgerichtet. Bei fest gebundenen Produkten greifen daneben vor allem die allgemeinen Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung und TRGS 519. Für die Praxis heißt das: Die Richtlinie ist kein Universalwerkzeug für jedes asbesthaltige Bauteil, sondern ein spezielles Bewertungsinstrument für schwach gebundene Produkte.
Was bedeutet eine hohe Dringlichkeitsstufe konkret?
Eine hohe Dringlichkeitsstufe bedeutet nicht nur „irgendwann sanieren“, sondern im Fall von Dringlichkeitsstufe I: unverzüglich handeln. Wenn die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, fordert die Richtlinie sofortige vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Faserfreisetzung. Dringlichkeitsstufe II verlangt eine Neubewertung spätestens alle zwei Jahre, Dringlichkeitsstufe III spätestens alle fünf Jahre.
Welche Faktoren treiben die Bewertung in der Richtlinie besonders nach oben?
Vor allem Nutzung und Lage. Räume, die regelmäßig von Kindern, Jugendlichen oder Sportlern genutzt werden, bekommen hohe Bewertungen. Ebenso kritisch sind Produkte, die unmittelbar im Raum liegen, in Lüftungssystemen verbaut sind oder starken Luftbewegungen, Erschütterungen oder direkter Zugänglichkeit ausgesetzt sind. Genau deshalb ist nicht nur das Material, sondern auch die konkrete Einbausituation entscheidend.
Verfasst von:
Alexander Fleming

PAK Kleber erkennen: Merkmale, Geruch, Einsatzorte, Risiken, Schadstoffprüfung und Schutzmaßnahmen bei Verdacht auf Alt-Kleber.
Für die Praxis ist der Kernpunkt klar:
Wenn unter alten Bodenbelägen ein schwarzer oder braunschwarzer Kleber auftaucht, ist das ein ernstzunehmender Verdacht auf teer- oder pechhaltige Altprodukte mit PAK, aber noch kein Beweis. Offizielle Hinweise des Umweltbundesamt, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der BG BAU und des Bayerisches Landesamt für Umwelt zeigen übereinstimmend: Typisch betroffen sind vor allem ältere Parkett- und Holzpflasterkonstruktionen, vereinzelt auch Linoleum- und PVC-Aufbauten; eine sichere Zuordnung gelingt optisch allein nicht, weil auch bituminöse Kleber dunkel sein können.
Das eigentliche Risiko steigt meist nicht durch das bloße Vorhandensein, sondern durch Bearbeitung, Ausbau und Staubfreisetzung. PAK-haltige Kleber können Hausstaub belasten; bei höheren Naphthalin-Gehalten sind auch Geruchs- und Raumluftprobleme möglich. Deshalb gilt: Vor Schleifen, Fräsen oder Entfernen braucht es eine Gefährdungsbeurteilung, im Zweifel Material-, Hausstaub- und/oder Raumluftanalytik. Wird der Verdacht erst während der Arbeiten erkannt, sind die Arbeiten nach TRGS 524 zunächst einzustellen.
Für einen guten Blogartikel bedeutet das: keine Panik-Rhetorik, sondern nüchterne Praxisregeln. Schwarz ist Warnsignal, nicht Diagnose. Baujahr, Belagsart, Geruch, Einbausituation und geplante Arbeiten ergeben zusammen die erste Einschätzung; die belastbare Entscheidung fällt das Labor.
PAK Kleber erkennen
Schwarz ist bei alten Klebern immer ein Warnsignal – aber noch kein Beweis. Genau das ist der wichtigste Satz für alle, die PAK Kleber erkennen wollen. In der Praxis geht es fast nie um einen „Schnelltest mit bloßem Auge“, sondern um eine belastbare Ersteinschätzung: Wie alt ist der Aufbau, welcher Belag liegt darüber, wie sieht der Kleber aus, riecht der Bereich auffällig und soll der Boden nur überdeckt oder tatsächlich entfernt werden?
Erst wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, wird aus Verdacht eine fachlich belastbare Entscheidung.
Warum das Thema heute noch relevant ist
PAK, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sind keine Randnotiz der Baupraxis. Zahlreiche PAK gelten als krebserzeugend; Benzo[a]pyren dient dabei oft als Leitsubstanz. In Bestandsgebäuden stammen relevante Belastungen häufig aus teerhaltigen Bauprodukten, darunter alten Klebern. Das Problem ist also typisch für Rückbau, Sanierung und Umbau – und damit für Handwerker, Bauleiter, Schadstoffgutachter und ambitionierte DIY-Sanierer gleichermaßen.
Praktische Erkennungsmerkmale beginnen mit dem Baujahr
Teerhaltige Parkettkleber wurden vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren verwendet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt weist zugleich darauf hin, dass es im Einzelfall auch spätere Verwendungen gab – teils bis Anfang der 1980er Jahre, bei Holzpflaster sogar noch später. Wer also einen Altbau oder einen älteren Gewerbeboden öffnet, sollte nicht nur auf das Errichtungsjahr schauen, sondern auch auf spätere Umbauten.
Visuelle Hinweise helfen – aber nur als Vorprüfung
Verdächtige Kleber sind oft schwarz bis braunschwarz. Unter Wohnparkett findet man sie häufig als eher dünne Schicht; bei Holzpflaster in Werkstätten oder gewerblich genutzten Räumen können die Schichten deutlich kräftiger ausfallen, teils zusammen mit schwarzen Vorstrichen, pappeartigen Zwischenlagen oder teerhaltigen Ausgleichsschichten. Genau hier liegt die Falle: Auch bitumenhaltige Kleber können dunkel aussehen. Eine optische Unterscheidung zwischen teerhaltig und rein bituminös ist laut LfU nicht sicher möglich.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Bildbeispiel typisch PAK haltiger Baumaterialien zeigen, um das visuelle Erkennen von Verdachtsmomenten zu erleichtern.
PAK-haltige Dachbahnen

Achtung! Dachbahnen können nicht nur PAK haltig sein, sondern sind in vielen Fällen auch asbesthaltig. Wenn Sie mehr über Asbest erfahren möchten lesene Sie diesen Beitrag: Asbest erkennen!
PAK-haltige "verlorene Schalung"

Achtung! Die schwarze verlorene Schalung beinhaltet oft nicht nur PAK als Gefahrstoff, sondern sind in vielen Fällen auch Asbest. Wenn Sie mehr über Asbest erfahren möchten lesene Sie diesen Beitrag: Asbest erkennen!
Die auf dem Bild zu sehenden Hölzer können außerdem PCP-haltig sein. Arbeiten mit PCP dürfen nur von geschulten Unternehmen unter Einhaltung der TRGS 524 durchgeführt werden. Lesen Sie in diesem Beitrag warum wir Handwerkern die TRGS 524 Fachkunde ans Herz legen. TRGS 524 für Handwerker!
PAK haltiger Parkettkleber oder Gußasphalt

Neben PAK kann der hier dargestellte Aufbau auch Asbest in unterschiedlichen Einbauformen enthalten. Hier zu sehenden hellen Stellen sind Reste eines asbesthaltigen Steinholzestrichs.
PAK-haltiger Kleber von Floor Flexplatten

Bitte beachten Sie, dass Floor Flex Platten asbesthaltig sind!
PAK-und asbesthaltiger Kleber unterhalb von Floor Flexplatten

Geruch kann ein starker Hinweis sein
Wenn ein geöffneter Bodenaufbau teerig, stechend oder in Richtung Mottenkugeln riecht, ist Naphthalin ein plausibler Hinweisstoff. Das Umweltbundesamt beschreibt Naphthalin ausdrücklich als Stoff mit Mottenkugel-Geruch; Verunreinigungen der Innenraumluft stammen laut UBA zumeist aus teerhaltigen Bauprodukten. Das LfU ergänzt: Gerade höhere Naphthalin-Gehalte in PAK-haltigen Klebern können die Raumluft negativ beeinflussen. Für die Baustelle heißt das: Geruch ist ein ernstzunehmender Marker, aber keine ausreichende Schadstoffprüfung.
Typische Einsatzbereiche sind klarer als viele denken
Klassisch betroffen sind Kleber unter Mosaik- und Stabparkett sowie unter Hirnholz- oder Holzpflaster. Daneben nennen offizielle Bestandsdatenbanken auch Linoleum-, PVC- und Elastomer-Bodenbeläge als mögliche Fundstellen PAK-haltiger oder PAK-verdächtiger Kleber. Besonders heikel sind alte schwarze Kleberschichten unter Floor-Flex- bzw. Vinyl-Asbest-Platten, weil dort neben PAK auch Asbest vorkommen kann. Wer also PAK Kleber erkennen will, muss immer parallel an Asbest und andere Gebäudeschadstoffe mitdenken.
Wie hoch ist das Risiko wirklich?
Bei intakt überdeckten Altaufbauten ist die Lage anders zu bewerten als bei beschädigten oder rückzubauenden Flächen. Das UBA verweist darauf, dass teerhaltige Kleber Hausstaub mit PAK belasten können. BG BAU und BAuA machen zugleich deutlich, dass vor allem beim Entfernen, Schleifen, Aufbrechen und Reinigen PAK-haltiger Staub entsteht – und dass Benzo[a]pyren nicht nur inhalativ, sondern auch über die Haut aufgenommen werden kann. Für Handwerker ist das die zentrale Risikobewertung: Das Material wird beim Eingriff gefährlich, nicht erst im Laborbericht.
Die Schadstoffprüfung ist kurz erklärt
Wenn der Verdacht plausibel ist, führt der saubere Weg über eine repräsentative Probenahme des Klebers und – je nach Nutzungssituation – zusätzlich über Hausstaub oder Raumluft. WECOBIS empfiehlt bei Verdachtsmomenten genau diese abgestufte Vorgehensweise: Begehung durch sachkundige Personen, repräsentative Probenahme, Analyse, Schadstoffkataster und Sanierungskonzept. Für PAK-haltige Kleber ist Benzo[a]pyren die zentrale Leitsubstanz; in Innenräumen mit Geruchsauffälligkeiten kann zusätzlich Naphthalin in der Raumluft relevant werden. Kurz gesagt: Materialprobe für die Quelle, Hausstaub für die Exposition am Boden, Raumluft bei Geruch oder Nutzungsbeschwerden.
Rechtlich zählt in Deutschland vor allem der sichere Umgang im Bestand
TRGS 524 verlangt vor Beginn von Arbeiten in kontaminierten Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung. Werden Schadstoffe erst während der Arbeiten erkannt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen erstellt werden; TRGS 524 fordert dafür besondere Kenntnisse, die auch durch Fort- und Weiterbildung nachgewiesen werden können. Für teerhaltige Materialien im Hochbau verweist BAuA ergänzend auf die speziellen Handlungsanleitungen, unter anderem für PAK-haltige Klebstoffe unter Holzfußböden.
Schutzmaßnahmen müssen staubarm und hautschützend sein
Die BG-BAU-Handlungsanleitung nennt staubarme Verfahren, Absaugung, H-Sauger, Nitril- oder Butylhandschuhe, Staubschutzanzüge Typ 5 und mindestens P2-Atemschutz. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich sind tabu; vor Aufhebung des Schwarzbereichs ist eine Feinreinigung erforderlich. Für DIY gilt daraus ein einfacher Schluss: Erste Sichtung ja, mechanischer Ausbau in Eigenregie nur dann, wenn ein Fachkundiger die Lage sicher als unkritisch eingeordnet hat. Bei schwarzem Alt-Kleber ist das meistens gerade nicht der Fall.
Was bei Verdacht sinnvoll ist
Erstens: Baujahr, Belagsart, Fotos und Fundstelle sauber dokumentieren.
Zweitens: Nicht vorschnell schleifen, fräsen oder trocken abkratzen.
Drittens: Bei schwarzem oder braunschwarzem Alt-Kleber unter Parkett, Linoleum oder PVC die Schadstoffprüfung vor den Ausbau legen – besonders dann, wenn Floor-Flex-Platten oder andere asbestverdächtige Beläge im Spiel sind.
Viertens: Wenn das Parkett fest und intakt ist, kann je nach Befund auch der Verbleib mit Überdeckung oder Versiegelung eine Option sein; wenn rückgebaut wird, dann mit Fachfirma und dokumentiertem Schutzkonzept. Der Erfolg der Maßnahme sollte anschließend messtechnisch geprüft werden.
Wer solche Situationen regelmäßig beurteilen oder vorbereiten muss, baut mit einem 2‑tägigen Lehrgang zu Gebäudeschadstoffen nach Anlage 2B zu TRGS 524 praxisnah Wissen auf – dezent gesagt: Das ist keine Pflichtromantik, sondern echtes Baustellenwissen.

Vergleich typischer Kleberarten

Die Einordnung beruht auf offiziellen Bestandsinformationen zu PAK als typisch teer-/pechbezogenem Altlastenthema sowie auf den WECOBIS-Produktdefinitionen zu Dispersions-, Lösemittel- und Epoxidharzklebstoffen. Entscheidend ist: „niedrig“ heißt nicht „unmöglich“, sondern „für PAK untypisch“; bei diesen Kleberarten stehen andere Risiken oft stärker im Vordergrund. Für Bitumenkleber gilt wegen möglicher Teerbeimischungen oder Parallelthemen wie Asbest besonders: ohne Analyse keine Entwarnung.
Erste Einschätzung vor Ort
Für die Erstentscheidung auf der Baustelle ist folgende Reihenfolge fachlich sinnvoll: Baujahr prüfen, Belag und Schichtaufbau dokumentieren, dunkle Kleberlagen als Verdacht einstufen, Bearbeitung stoppen, Probenahme planen und erst danach über Verbleib, Überdeckung oder Ausbau entscheiden. Das entspricht der Logik aus WECOBIS, TRGS 524 sowie den LfU- und BG-BAU-Hinweisen.

Kurzcheckliste für die Baustelle oder Hausbegehung
Liegt der Boden in einem Altbau oder in einem Bauabschnitt aus den 1950er bis 1970er Jahren?
Befindet sich unter Parkett, Holzpflaster, Linoleum oder PVC eine schwarze bis braunschwarze Kleberschicht?
Gibt es schwarze Voranstriche, bitumenartige Pappen oder weitere dunkle Zwischenschichten?
Riecht der Aufbau beim Öffnen teerig oder mottenkugelartig?
Ist der Belag beschädigt, locker oder soll er mechanisch entfernt werden?
Sind Floor-Flex-/Vinyl-Asbest-Platten oder andere asbestverdächtige Materialien vorhanden?
Wurde der Kleber bereits geschliffen, gefräst oder trocken abgekratzt?
Gibt es Staubablagerungen, Geruchsbeschwerden oder Raumluftauffälligkeiten?
Diese Checkliste ersetzt kein Gutachten, ist aber eine belastbare erste Schadstoffprüfung im Feld. Spätestens bei mehreren „Ja“-Antworten ist der Verdacht so plausibel, dass eine Laboranalyse vor Beginn der Arbeiten sinnvoll ist.
Wann Laboranalyse nötig ist
Eine Laboranalyse ist nicht Kür, sondern Pflichtgefühl in drei Fällen: wenn ein Ausbau geplant ist, wenn der Kleber dunkel und alterstypisch wirkt, und wenn parallel Geruch, Staub oder asbestverdächtige Materialien im Spiel sind. Materialproben schaffen Klarheit über den Kleber selbst; Hausstaubmessungen helfen bei belasteten Nutzsituationen; Raumluftanalytik ist besonders bei Naphthalin-Geruch sinnvoll.
FAQ zum Thema PAK Kleber erkennen
Ist jeder schwarze Kleber automatisch PAK-haltig?
Nein. Genau das ist einer der häufigsten Irrtümer. Offizielle Bestandsinformationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch bitumenhaltige Kleber dunkel sein können und sich optisch nicht sicher von teerhaltigen PAK-Klebern unterscheiden lassen. Deshalb ist Schwarzkleber immer ein Verdachtsfall, aber keine Diagnose.
Wonach riecht PAK-haltiger Kleber?
Typisch beschrieben wird kein „PAK-Geruch“ als solcher, sondern eher ein teeriger oder mottenkugelartiger Eindruck. Hintergrund ist vor allem Naphthalin, das das Umweltbundesamt als Stoff mit Mottenkugel-Geruch beschreibt und das häufig aus teerhaltigen Bauprodukten in die Innenraumluft gelangen kann. Fehlt der Geruch, ist das allerdings keine sichere Entwarnung.
Kann ich selbst eine Probe nehmen?
Für eine reine Kleberprobe ist das theoretisch möglich, praktisch aber heikel. Sobald neben PAK auch Asbest in Belag, Kleber oder angrenzenden Schichten denkbar ist, sollte die Probenahme nur nach Laboranweisung oder durch fachkundige Personen erfolgen. Vor allem bei alten PVC-/Floor-Flex-Aufbauten ist diese Zurückhaltung vernünftig.
Muss intaktes Parkett mit PAK-Kleber immer entfernt werden?
Nicht zwingend. Die BG-BAU-Handlungsanleitung beschreibt ausdrücklich auch emissionsreduzierende Wege, bei denen fest verklebtes Parkett erhalten oder überdeckt wird. Ob das sinnvoll ist, hängt von Zustand, Nutzung, Staubbelastung, Geruch und geplanten Arbeiten ab. Bei Rückbau gelten dann deutlich schärfere Schutzanforderungen.
Welche Regeln sind in Deutschland besonders wichtig?
Für Arbeiten im Bestand sind vor allem TRGS 524 und – bei teerhaltigen Pyrolyseprodukten – TRGS 551 maßgeblich. TRGS 524 verlangt die Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn; wird der Verdacht erst während der Arbeiten erkannt, müssen die Arbeiten zunächst eingestellt werden. Für historische PAK in bestehenden Klebern ist also weniger der Blick auf neue Verbraucherprodukte entscheidend als der sichere Umgang bei Erkundung, Rückbau und Sanierung.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Abnahme nach VOB: Vermeiden Sie diese 3 Fehler
Die Abnahme nach VOB gehört zu den wichtigsten Momenten eines Bauprojekts – und gleichzeitig zu den riskantesten. Denn mit der Abnahme gehen entscheidende Rechte und Pflichten über: Die Beweislast kehrt sich um, die Gewährleistungsfrist beginnt und oft wird die Schlusszahlung fällig.
Trotz dieser enormen Bedeutung passieren in der Praxis immer wieder dieselben Fehler. In diesem Artikel erfahren Sie, welche drei Fehler Sie bei der Abnahme nach VOB unbedingt vermeiden sollten – und wie Sie sich rechtlich und wirtschaftlich absichern.
Was bedeutet die Abnahme nach VOB überhaupt?
Die Abnahme im Sinne der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist die formelle Bestätigung des Auftraggebers, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgerecht und ohne wesentliche Mängel erbracht wurde.
Doch diese scheinbar einfache Bestätigung hat tiefgreifende Auswirkungen:
Gefahrübergang: Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber das Risiko für Schäden am Bauwerk
Beginn der Gewährleistungsfrist: Die Frist für Mängelansprüche startet mit der Abnahme
Beweislastumkehr: Nun muss der Auftraggeber nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war
Fälligkeit der Schlusszahlung: Der Auftragnehmer kann seine Schlussrechnung stellen
Gerade diese rechtlichen Konsequenzen machen deutlich: Die Abnahme ist kein formaler Akt, sondern ein kritischer Punkt, der sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden muss.
Fehler 1: Abnahme ohne gründliche Prüfung
Einer der häufigsten und gleichzeitig gravierendsten Fehler ist eine vorschnelle Abnahme – ohne ausreichende Prüfung der Bauleistung.
Warum ist das problematisch?
Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Leistung im Wesentlichen mangelfrei ist. Werden später Mängel entdeckt, müssen Sie als Auftraggeber nachweisen, dass diese bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben.
Das ist in vielen Fällen schwierig bis unmöglich.
So vermeiden Sie diesen Fehler:
Führen Sie eine systematische Begehung durch
Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu
Dokumentieren Sie alle Auffälligkeiten schriftlich
Nutzen Sie Checklisten für eine strukturierte Prüfung
Praxistipp: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Eine überhastete Abnahme kann später teuer werden.
Fehler 2: Mängel nicht korrekt dokumentieren
Ein weiterer klassischer Fehler: Mängel werden zwar erkannt, aber nicht sauber dokumentiert oder rechtssicher festgehalten.
Typische Probleme:
Mängel werden nur mündlich angesprochen
Es fehlt ein schriftliches Abnahmeprotokoll
Fristen zur Mängelbeseitigung werden nicht gesetzt
Das kann dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen oder später schwer durchsetzbar sind.
So machen Sie es richtig:
Halten Sie alle Mängel schriftlich im Abnahmeprotokoll fest
Beschreiben Sie Mängel klar und eindeutig
Setzen Sie konkrete Fristen zur Nachbesserung
Lassen Sie sich das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben
👉 Wichtig: „Kleine“ Mängel sollten ebenfalls dokumentiert werden – sie können später größere Folgen haben.
Fehler 3: Stillschweigende Abnahme unterschätzen
Viele Bauherren wissen nicht: Eine Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen – ohne formelle Erklärung.
Wann liegt eine stillschweigende Abnahme vor?
Zum Beispiel, wenn:
das Bauwerk in Gebrauch genommen wird
die Schlussrechnung bezahlt wird
keine Abnahme verlangt wird, obwohl die Leistung fertig ist
Das Problem: Auch hier treten alle rechtlichen Folgen der Abnahme ein – oft unbewusst.
So schützen Sie sich:
Vermeiden Sie die Nutzung des Bauwerks vor der Abnahme
Kommunizieren Sie klar, dass die Abnahme noch aussteht
Reagieren Sie auf Fertigstellungsanzeigen des Auftragnehmers
👉 Tipp: Bestehen Sie immer auf eine förmliche Abnahme mit Protokoll.
So gelingt eine sichere Abnahme nach VOB
Wenn Sie diese drei Fehler vermeiden, sind Sie bereits auf einem guten Weg. Darüber hinaus helfen Ihnen folgende Best Practices:
Vorbereitung ist alles
Prüfen Sie Vertragsunterlagen im Vorfeld
Klären Sie offene Leistungen
Planen Sie ausreichend Zeit ein
Dokumentation schützt Sie
Fotografieren Sie Mängel
Führen Sie ein detailliertes Protokoll
Archivieren Sie alle Unterlagen
Unterstützung nutzen
Ziehen Sie Experten hinzu (z. B. Sachverständige oder Bauleiter)
Holen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat
Gewährleistung nach der Abnahme
Achtung! Eines der wesentlichen Folgen einer durchgeführten Abnahme ist der Beginn der Gewährleistungsfrist. In unserem Blogbeitrag haben wir uns mit dem Thema Gewährleistung nach der VOB Abnahme genauer beschäftigt. Lesen Sie gerne hier weiter:
Gewährleistung nach VOB
Fazit: Sorgfalt bei der Abnahme zahlt sich aus
Die Abnahme nach VOB ist kein reiner Formalakt – sie entscheidet über Ihre Rechte, Ihre Sicherheit und oft auch über viel Geld.
Die drei größten Fehler sind:
Abnahme ohne gründliche Prüfung
Unzureichende Dokumentation von Mängeln
Unbewusste stillschweigende Abnahme
Wer diese Fallstricke kennt und vermeidet, kann Risiken deutlich reduzieren und Bauprojekte erfolgreich abschließen.
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B ein. Außerdem gehen wir sehr genau auf unterschiedliche Arten der Abnahmen nach VOB/B ein und behandeln alle weiteren möglichen Fehler, die bei der Abnahme gemacht werden können:

FAQ zur Abnahme nach VOB
1. Was passiert, wenn ich die Abnahme verweigere?
Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Wichtig ist, diese klar zu benennen und zu dokumentieren.
2. Kann ich die Abnahme unter Vorbehalt erklären?
Ja, Sie können Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten und die Abnahme unter Vorbehalt erklären. Das sichert Ihre Ansprüche auf Nachbesserung.
3. Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist nach VOB?
In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOB/B vier Jahre – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Muss die Abnahme immer schriftlich erfolgen?
Nein, rechtlich ist auch eine mündliche oder stillschweigende Abnahme möglich. Aus Beweisgründen ist jedoch immer die schriftliche Form zu empfehlen.
5. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB-Abnahme?
Die VOB-Abnahme basiert auf speziellen Regelungen für Bauverträge, während die BGB-Abnahme allgemeiner geregelt ist. Unterschiede bestehen u. a. bei Fristen, Abläufen und Rechtsfolgen.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Preisbildung bei geänderten Leistungen nach VOB
Wer Nachträge nach VOB/B sauber abrechnen will, muss zuerst den richtigen Nachtragstyp bestimmen:
Mengenänderung?
geänderte Leistung?
zusätzliche Leistung?
oder schlicht eine bereits geschuldete Nebenleistung?
Genau daran scheitern in der Praxis viele Forderungen. Rechtsdogmisch tragen vor allem § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B sowie § 2 Abs. 3, 5 und 6 VOB/B; für Nachweise und Fälligkeit kommen § 14 bis § 16 VOB/B hinzu. In der VOB/C ist besonders ATV DIN 18299 wichtig, weil sie über Nebenleistungen und Besondere Leistungen oft schon vorab entscheidet, ob überhaupt ein vergütungspflichtiger Nachtrag vorliegt.[1][2][3]
Seit der Linie des Bundesgerichtshof zu VII ZR 34/18 und VII ZR 10/19 reicht die bloße Fortschreibung der Urkalkulation im Streitfall regelmäßig nicht mehr als Alleinlösung. Tragfähig ist heute vor allem eine Herleitung über tatsächlich erforderliche Kosten plus angemessene Zuschläge, sauber dokumentiert durch Anordnung, Aufmaß, Belege und – bei Stundenlohn – formgerechte Stundenlohnzettel.[4][5][6]
Rechtlicher Rahmen
Die Kernnormen sind schnell benannt: § 1 Abs. 3 VOB/B regelt die Anordnung von Änderungen des Bauentwurfs, § 1 Abs. 4 Satz 1 VOB/B nicht vereinbarte, aber zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderliche Leistungen, und § 1 Abs. 4 Satz 2 VOB/B „andere Leistungen“, die nur mit Zustimmung des Auftragnehmers übertragen werden können.
Auf der Vergütungsseite folgen dann § 2 Abs. 5 VOB/B für geänderte Leistungen und § 2 Abs. 6 VOB/B für zusätzliche Leistungen. Daneben bleibt § 2 Abs. 3 VOB/B für Mehr- oder Mindermengen derselben Position zentral, § 2 Abs. 7 VOB/B für Pauschalpreise, § 2 Abs. 8 VOB/B für Leistungen ohne Auftrag und § 2 Abs. 10 i. V. m. § 15 VOB/B für Stundenlohnarbeiten.[1][2]
Bei der VOB/C muss man sauber formulieren: Sie arbeitet nicht mit „Paragraphen“ wie die VOB/B, sondern mit ATV/DIN-Abschnitten. Für Nachträge ist vor allem DIN 18299 relevant:
Abschnitt 0.4 behandelt Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
Abschnitt 4.1 die Nebenleistungen
Abschnitt 4.2 die Besonderen Leistungen und
Abschnitt 5 die Abrechnung.
Praktisch heißt das: Was als Nebenleistung gilt, ist oft schon mit dem Vertragspreis abgegolten; Besondere Leistungen gehören nur dann zur vertraglichen Leistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind.[1][3]
Geänderte und zusätzliche Leistungen sauber trennen
Die einfachste Prüffrage lautet: Bleibt die vertraglich vorgesehene Leistung im Kern dieselbe und ändern sich nur Art, Ausführung oder Preisgrundlagen? Dann sprechen Sie meist über eine geänderte Leistung nach § 2 Abs. 5 VOB/B.
Klassischer Fall: Statt des ausgeschriebenen Betons C25/30 soll C35/45 eingebaut werden. Kommt dagegen eine neue, bislang nicht vereinbarte Leistung hinzu, die zur Erreichung des vertraglichen Leistungsziels erforderlich wird, liegt regelmäßig eine zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B vor.[1][9]
Davon zu trennen sind reine Mengenänderungen derselben Position. Wenn nur die Menge einer ausgeschriebenen Einheitspreisposition steigt oder fällt, greift in der Regel § 2 Abs. 3 VOB/B, nicht automatisch § 2 Abs. 5 oder 6.
Ebenso wichtig: Viele vermeintliche Nachträge sind in Wahrheit Nebenleistungen nach VOB/C und damit bereits geschuldet.[1][3][5]
Das OLG Düsseldorf hat 2025 genau diese Abgrenzung geschärft: Wird in ohnehin zu sichernden Bereichen nur die Art der Sicherung geändert, handelt es sich nicht um eine zusätzliche, sondern um eine geänderte Leistung.
Folge: Nicht § 2 Abs. 6, sondern § 2 Abs. 5 VOB/B ist einschlägig, und eine vorherige Mehrkostenankündigung war dort gerade nicht erforderlich.[7]
Berechnungsmethoden
Die Preisbildung folgt heute keinem Einheitsrezept, sondern dem richtigen Anknüpfungspunkt. Der BGH hat für Mehrmengen klargestellt, dass bei fehlender Einigung nicht die alte Urkalkulation „blind“ fortgeschrieben wird, sondern maßgeblich die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge sind.
Das OLG Düsseldorf überträgt dieses Verständnis auf § 2 Abs. 5 VOB/B. Die Urkalkulation bleibt dennoch wichtig: als Plausibilisierung, als Quelle für Zuschlagssätze und als Prüfmaterial – nur eben nicht mehr als unantastbarer Automatismus.[4][5][6][11]

Die Tabelle verdichtet den heutigen Mainstream: zuerst den richtigen Nachtragstatbestand bestimmen, dann Kosten und Zuschläge prüfbar herleiten. Für Stundenlohn gilt zusätzlich: Er wird nach VOB/B nur vergütet, wenn er vor Beginn ausdrücklich vereinbart ist; im öffentlichen Bau werden Stoffpreisgleitklauseln häufig über Formblatt 225/225a vereinbart.[1][2][4][5][6][10]
Praxis, Rechenbeispiele und Streitpunkte
Ein gutes Nachtragsmanagement folgt in der Praxis fast immer derselben Reihenfolge: Anordnung oder Bedarf erkennen, sofort dokumentieren, rechtlich zuordnen, Preis und Bauzeitfolgen anbieten, Nachweise beifügen, unstreitige Teile abrechnen. Genau diese Struktur empfehlen auch praxisnahe Leitfäden und Kammerhinweise.[2][9][11]

Rechenbeispiel geänderte Leistung: Ausgeschrieben sind 50 m³ Beton zu 120 €/m³. Wegen Planungsänderung wird statt C25/30 nun C35/45 verlangt. Die alten Einzelkosten lagen bei 90 €/m³, der Vertragszuschlag also bei 33,3 %. Steigen die tatsächlich erforderlichen Einzelkosten auf 105 €/m³, ergibt sich ein neuer Einheitspreis von rund 140 €/m³. Der Mehrbetrag beträgt dann 20 €/m³, also insgesamt 1.000 €. Das ist fachlich sauberer als ein bloßes „plus 15 % auf den alten Preis“.[1][4][6]
Rechenbeispiel zusätzliche Leistung: Es müssen zusätzlich 800 kg Bewehrungsstahl eingebaut werden, die im Vertrag nicht vorgesehen waren. Material 840 €, Lohn 312 €, Geräte/Transport 98 € = 1.250 € Einzelkosten. Bei angemessenen Zuschlägen von 15 % ergibt sich eine Nachtragssumme von 1.437,50 € netto. Entscheidend ist, dass diese Leistung vor Ausführungsbeginn als vergütungspflichtig angekündigt wird und Belege für Material, Zeit und Geräte vorliegen.[1][2]
Formulierungsvorschlag geänderte Leistung:
„Wir bestätigen Ihre Anordnung vom [Datum] zur Änderung der Leistung [LV-Position]. Es handelt sich um eine geänderte Leistung im Sinne von § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 5 VOB/B. Die Preisgrundlagen ändern sich wie folgt: [Kurzbeschreibung]. Daraus ergibt sich ein neuer Einheitspreis von [Betrag] netto. Etwaige Bauzeitfolgen: [Angabe].“
Formulierungsvorschlag zusätzliche Leistung:
„Die Leistung [Beschreibung] ist im Vertrag nicht vorgesehen, wird jedoch für die Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich. Wir kündigen hiermit vor Ausführungsbeginn unseren Anspruch auf besondere Vergütung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B an und übersenden unser Nachtragsangebot über [Betrag] netto einschließlich Preisermittlung und Nachweisen.“[1][9][11]
Die typischen Streitpunkte sind erstaunlich konstant. Erstens: falsche Einordnung – geändert, zusätzlich oder bloß mehr Menge? Zweitens: unsaubere Kostendarlegung – das OLG Düsseldorf hat 2025 einen Anspruch schon deshalb scheitern lassen, weil Minderkosten nicht nachvollziehbar dargelegt waren.
Drittens: Zuschläge – der BGH verlangt bei § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B mehr als den pauschalen Verweis auf die eigene Kalkulation; insbesondere kann die Angemessenheit von AGK-Zuschlägen nicht einfach behauptet werden, und Baustellengemeinkosten laufen nicht automatisch als bloßer Zuschlag mit. Viertens: Preisexzesse – nach VII ZR 144/22 kann eine Preisvereinbarung nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B bei wucherähnlichem Missverhältnis sogar sittenwidrig und damit nichtig sein.[5][7][8]
6. FAQ zur Nachtragskalkulation nach VOB
Was ist der Kernunterschied zwischen geänderter und zusätzlicher Leistung?
Geändert ist eine bereits vertraglich vorgesehene Leistung, deren Ausführung oder Preisgrundlage sich ändert. Zusätzlich ist eine neue, im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, die zur Erreichung des Leistungsziels erforderlich wird. Bleibt nur die Menge derselben Position anders als geplant, sind Sie meist bei § 2 Abs. 3 VOB/B.[1][3][9]
Reicht die Urkalkulation heute noch aus?
Als alleiniges Preismodell im Streitfall eher nein. Sie bleibt wichtig als Plausibilisierungs- und Prüfgrundlage, aber die Rechtsprechung orientiert sich heute stärker an tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessenen Zuschlägen.[4][5][11]
Muss ich vor Ausführung immer einen schriftlichen Auftrag haben?
Praktisch: unbedingt anstreben. Rechtlich: Bei § 2 Abs. 5 VOB/B ist die vorherige Preisvereinbarung keine starre Anspruchsvoraussetzung; bei § 2 Abs. 6 VOB/B sollte der Vergütungsanspruch vor Beginn angekündigt werden. Leistungen ohne Auftrag sind nach § 2 Abs. 8 VOB/B hochriskant.[1][6][7]
Kann ich Zusatzarbeiten einfach im Stundenlohn abrechnen?
Nur wenn Stundenlohn vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Dann gelten die Formalien des § 15 VOB/B, insbesondere Anzeige vor Beginn, Stundenlohnzettel und regelmäßige Rechnungsstellung. Ohne diese Schiene wird es schnell schwierig.[2]
Was passiert bei vorbehaltloser Schlusszahlung?
Wenn der Auftraggeber ordnungsgemäß auf die Ausschlusswirkung hinweist, können Nachforderungen verloren gehen. Der Vorbehalt muss binnen 28 Tagen erklärt und anschließend binnen weiterer 28 Tage prüfbar belegt oder begründet werden.[2]
Fußnoten und Quellen
[1] VOB/B: § 1 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 2 Abs. 1, 3, 5 bis 8.
[2] VOB/B: § 14 bis § 16, insbesondere prüfbare Abrechnung, Stundenlohnzettel, Schlusszahlung und Vorbehalt.
[3] ATV DIN 18299 / VOB/C: Abschnitte 0.4, 4.1, 4.2 und 5 zur Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.
[4] BGH-Linie zu Mehrmengen und Preisbildung nach tatsächlich erforderlichen Kosten; Zusammenfassungen zu VII ZR 34/18.
[5] BGH VII ZR 10/19: Anspruch auf neuen Preis bei Mengenmehrung, kein Nachweis kausaler Kostenänderung als Anspruchsvoraussetzung; Anforderungen an Zuschläge.
[6] OLG Düsseldorf, 22 U 245/20: Übertragung der Kostenlinie auf § 2 Abs. 5 VOB/B; Stundenlohn und Materialaufwand als taugliche Basis; fehlende vorherige Vereinbarung nicht zwingend anspruchsschädlich.
[7] OLG Düsseldorf, 5 U 148/23: Abgrenzung geänderte vs. zusätzliche Leistung; keine vorherige Ankündigung nötig, wenn es sich nicht um § 2 Abs. 6 VOB/B handelt; unschlüssiger Vortrag ohne Darlegung von Minderkosten.
[8] BGH VII ZR 144/22: Wucherähnliches Missverhältnis kann eine Preisvereinbarung nach § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B sittenwidrig und nichtig machen.
[9] Kommunaler Leitfaden „Nachtrag“: praxisnahe Beispiele zur Abgrenzung, Unterlagenliste und Prüfbarkeit von Nachtragsangeboten.
[10] Verwaltungsvorgaben zu Stoffpreisgleitklauseln und VHB-Formblättern 225/225a.
[11] Kammer- und Handwerkspraxis zum systematischen Nachtragsaufbau und zur doppelten Dokumentation aus Urkalkulation und tatsächlichen Kosten.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Welchen Asbestschein brauche ich?
Asbest ist auch Jahrzehnte nach seinem Verbot ein hochrelevantes Thema in der Bau- und Sanierungsbranche. Besonders bei Arbeiten an älteren Gebäuden stellt sich schnell die Frage: Welchen Asbestschein brauche ich eigentlich? Die Antwort darauf ist nicht nur entscheidend für die eigene Sicherheit, sondern auch für die rechtliche Absicherung und die beruflichen Möglichkeiten.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Arten von Asbestscheinen es gibt, worin sie sich unterscheiden und warum sich in den meisten Fällen der sogenannte „große Asbestschein“ klar empfiehlt.
Warum ist ein Asbestschein überhaupt notwendig?
Asbestfasern sind gesundheitlich extrem gefährlich. Werden sie freigesetzt und eingeatmet, können sie schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Deshalb unterliegt der Umgang mit asbesthaltigen Materialien in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).
Ein Asbestschein ist daher nicht nur ein „Nice-to-have“, sondern eine verpflichtende Qualifikation, wenn du:
mit asbesthaltigen Materialien arbeitest
Sanierungen oder Rückbau durchführst
Baustellen mit Asbestbelastung leitest oder beaufsichtigst
Ohne entsprechenden Nachweis drohen Bußgelder, Baustopps und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Die verschiedenen Asbestscheine im Überblick
Grundsätzlich wird zwischen zwei Hauptarten unterschieden:
Der „kleine Asbestschein“ (Sachkunde nach Anlage 4 TRGS 519)
Der kleine Asbestschein richtet sich an Personen, die einfache Arbeiten geringer Exposition durchführen.
Typische Tätigkeiten:
Arbeiten an fest gebundenem Asbest (z. B. Asbestzementplatten)
Kleine Instandhaltungsmaßnahmen
Tätigkeiten mit geringer Faserfreisetzung
Merkmale:
Kürzere Schulungsdauer (meist 1–2 Tage)
Eingeschränkter Tätigkeitsbereich
Keine Berechtigung für komplexe oder stark belastete Arbeiten
Fazit: Der kleine Asbestschein ist ein Einstieg, aber stark limitiert.
Der „große Asbestschein“ (Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519)
Der große Asbestschein ist die umfassendste und wichtigste Qualifikation im Umgang mit Asbest.
Typische Einsatzbereiche:
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)
Umgang mit schwach gebundenem Asbest
Leitung und Überwachung von Baustellen
Erstellung von Arbeitsplänen und Sicherheitskonzepten
Merkmale:
Umfangreiche Schulung (meist 3–5 Tage)
Deutlich breiteres Einsatzspektrum
Voraussetzung für verantwortliche Positionen
Höhere Akzeptanz bei Behörden und Auftraggebern
Fazit: Der große Asbestschein bietet maximale Sicherheit, Flexibilität und Karrierechancen.
Kleiner oder großer Asbestschein – was ist die bessere Wahl?
IViele stellen sich die Frage, ob der kleine Asbestschein ausreicht. Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen nein.
Einschränkungen des kleinen Asbestscheins
Der kleine Asbestschein ist stark begrenzt:
Nur für bestimmte Materialien zugelassen
Keine Arbeiten mit hoher Gefährdung erlaubt
Nicht ausreichend für viele gewerbliche Aufträge
Keine Führungs- oder Aufsichtsfunktion möglich
Gerade im professionellen Umfeld stößt man damit schnell an Grenzen.
Warum der große Asbestschein die bessere Entscheidung ist
Wenn du langfristig in der Bau-, Sanierungs- oder Entsorgungsbranche arbeiten willst, führt kaum ein Weg am großen Asbestschein vorbei.
1. Deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten
Mit dem großen Asbestschein bist du für nahezu alle Tätigkeiten im Asbestbereich qualifiziert:
Komplexe Sanierungsprojekte
Arbeiten in kontaminierten Innenräumen
Rückbau ganzer Gebäudeteile
Du bist nicht eingeschränkt und kannst flexibel eingesetzt werden.
2. Höhere Sicherheit für dich und andere
Die umfangreichere Ausbildung vermittelt tiefgehendes Wissen über:
Gefährdungsbeurteilung
Schutzmaßnahmen
richtige Entsorgung
Notfallmaßnahmen
Das reduziert Risiken erheblich und schützt deine Gesundheit.
3. Bessere Karrierechancen
Der große Asbestschein ist oft Voraussetzung für:
Bauleiter- oder Vorarbeiterpositionen
Selbstständigkeit im Sanierungsbereich
lukrative Aufträge im Spezialbereich
Viele Auftraggeber verlangen explizit diese Qualifikation.
4. Zukunftssicherheit
Auch wenn Asbest seit 1993 verboten ist, steckt er noch in Millionen Gebäuden. Das bedeutet:
👉 Der Bedarf an Fachkräften mit großem Asbestschein bleibt langfristig hoch.
5. Wirtschaftlicher Vorteil
Auch finanziell lohnt sich die Investition:
Höhere Stundenlöhne
Zugang zu spezialisierten Projekten
Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger qualifizierten Anbietern
Wenn Sie endlich den großen Schein machen möchten, dann laden wir Sie nach Solingen zum 4-tägigen Lehrgang mit anschließender Prüfung ein:

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Asbestschein
1. Ist der kleine Asbestschein ausreichend für Handwerker?
Nur eingeschränkt. Für einfache Arbeiten ja, aber bei komplexeren Tätigkeiten oder größeren Projekten reicht er in der Regel nicht aus.
Wenn Sie ein Handwerker sind und überlegen, ob Sie überhaupt den großen Asbestschein benötigen oder nicht, dann empfehlen wir Ihnen lieber den TRGS 524 Schein (Arbeiten in kontaminierten Bereichen im Zusammenhang mit Gebäudeschadstoffen), denn bei diesem Lehrgang geht es nicht nur um einen einzigen Stoff (Asbest), sondern um alle weiteren typischen Schadstoffe wie PCB, PCP, Asbest, KMF, PAK, Formaldehyd usw.
Lesen Sie dazu gerne diesen Blobietrag:
Warum Handwerker besser einen TRGS 524 Fachkundelehrgang statt den Asbestlehrgang nach TRGS 519 besuchen sollten
2. Kann ich mit dem großen Asbestschein auch einfache Arbeiten durchführen?
Ja, absolut. Der große Asbestschein deckt alle Tätigkeiten ab, die auch mit dem kleinen erlaubt sind – und deutlich mehr.
3. Wie lange dauert die Ausbildung zum großen Asbestschein?
Die Schulung dauert bei uns 4 Tage, inklusive theoretischer und praktischer Inhalte.
4. Muss ich den Asbestschein regelmäßig erneuern?
Ja. Die Sachkunde ist in der Regel 6 Jahre gültig und muss danach durch einen Auffrischungskurs verlängert werden.
5. Lohnt sich der große Asbestschein finanziell?
Ja, in den meisten Fällen deutlich. Durch bessere Auftragsmöglichkeiten und höhere Qualifikation amortisieren sich die Kosten schnell.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI Rechner – Honorar richtig berechnen und typische Fehler vermeiden
Ein HOAI Rechner wirkt auf den ersten Blick wie eine schnelle Lösung: anrechenbare Kosten eingeben, Honorarzone auswählen, Leistungsphasen bestimmen – fertig.
In der Praxis ist die Honorarermittlung jedoch deutlich komplexer. Ein Rechner liefert Zahlen. Ob diese Zahlen wirtschaftlich korrekt und durchsetzbar sind, hängt von der richtigen Anwendung der Systematik ab.
Gerade hier entstehen regelmäßig verdeckte Honorarverluste.
Wie funktioniert ein HOAI Rechner?
Ein HOAI-Rechner ermittelt das Honorar auf Grundlage verschiedener Faktoren. Dazu zählen insbesondere die anrechenbaren Kosten, die Einordnung in eine Honorarzone, der vereinbarte Honorarsatz sowie die beauftragten Leistungsphasen. Aus der Kombination dieser Parameter ergibt sich schließlich das berechnete Honorar.
Die Berechnung erfolgt zwar nach einer klaren mathematischen Struktur, entscheidend ist jedoch, ob die zugrunde liegenden Annahmen korrekt sind. Ein Rechner überprüft nämlich nicht, ob die Leistungsphasen richtig abgegrenzt wurden, ob besondere Leistungen oder zusätzliche Leistungen im Bestand berücksichtigt wurden oder ob die Honorarzone korrekt eingestuft ist. Diese fachliche Prüfung bleibt daher unverzichtbar, um ein realistisches und gerechtes Honorar zu gewährleisten.
Anrechenbare Kosten – häufige Fehlerquelle
Die anrechenbaren Kosten bilden die Grundlage für die Honorarberechnung, sodass Fehler in diesem Bereich direkte Auswirkungen auf das Gesamthonorar haben. Typische Problemfelder sind die falsche Zuordnung einzelner Kostenbestandteile, eine unvollständige Erfassung bei Bestandsprojekten, Unsicherheiten bei der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie das Versäumnis, Kostensteigerungen anzupassen. Bereits kleine Abweichungen in der Erfassung oder Bewertung können so zu erheblichen Differenzen im Honorar führen.
Wenn Sie mehr über die Bestimmung der Anrechenbaren Kosten bei der Technischen Gebäudeausrüstung erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogbeitrag zu diesem Thema:
TGA - Anrechenbare Kosten
Honorarzone richtig bestimmen
Die Einstufung in die richtige Honorarzone erfolgt nicht automatisch, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die spezifischen Planungsanforderungen, der Schwierigkeitsgrad, die technische Komplexität sowie die gestalterischen Anforderungen eines Projekts. Wird die Zone zu niedrig angesetzt, hat dies unmittelbare wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Besonders bei anspruchsvollen Projekten wird die Honorarzone häufig zu konservativ bewertet, was das Honorar unnötig reduziert.
Wenn Sie lernen möchten, wie die Honorarzone richtig und HOAI konform bestimmt wird, dann kommen Sie zu unserem HOAI Praxisseminar. Diesem Thema widmen wir ein ganzes Kapitel und gehen die Bestimmung bis in die Tiefe Schritt für Schritt durch.

Leistungsphasen – nur rechnen reicht
Ein Honorarrechner setzt in der Regel voraus, dass die beauftragten Leistungsphasen eindeutig definiert und sauber voneinander abgegrenzt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass genau hier die größten Schwierigkeiten entstehen. Besonders bei Teilbeauftragungen, nachträglichen Erweiterungen im Projektverlauf oder der Vermischung einzelner Leistungsphasen – beispielsweise zwischen Phase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und Phase 8 (Objektüberwachung) – kommt es schnell zu Unklarheiten.
Hinzu kommen zusätzliche Abstimmungsleistungen, die oft zwar erbracht, aber nicht klar einer konkreten Leistungsphase zugeordnet werden. Genau hier liegt ein zentrales Problem: Fehlt diese eindeutige Zuordnung, entsteht später eine unsichere Grundlage für die Abrechnung. Das kann zu Honorarkürzungen, Diskussionen mit Auftraggebern oder sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Für eine korrekte und rechtssichere Abrechnung ist es daher entscheidend, alle erbrachten Leistungen von Anfang an transparent zu dokumentieren und eindeutig den jeweiligen Leistungsphasen zuzuordnen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der tatsächliche Aufwand vollständig erfasst und auch angemessen vergütet wird.
5 Typische Fehler bei der Nutzung eines HOAI Rechners
Ein HOAI Rechner ist ein hilfreiches Werkzeug zur schnellen Honorarermittlung. Doch in der Praxis zeigt sich: Wer sich ausschließlich auf die Eingabe von Zahlen verlässt, riskiert erhebliche finanzielle Einbußen. Denn schon kleine Fehler bei der Dateneingabe oder Bewertung können zu systematischen Honorarverlusten führen, die oft erst Jahre später auffallen – etwa bei Projektprüfungen oder Nachforderungen.
Im Folgenden finden Sie die fünf häufigsten Fehler bei der Nutzung eines HOAI Rechners – inklusive praxisnaher Erläuterungen und Optimierungstipps.
1. Unvollständige Erfassung der anrechenbaren Kosten
Die anrechenbaren Kosten bilden die Grundlage jeder Honorarberechnung nach der HOAI. Dennoch werden in der Praxis häufig nicht alle relevanten Kosten berücksichtigt.
Typische Fehler:
Kostenbestandteile werden vergessen oder falsch zugeordnet
Nachträge und Projektänderungen fließen nicht in die Berechnung ein
Kostenschätzungen werden nicht aktualisiert
2. Zu niedrige Einstufung der Honorarzone
Die Wahl der richtigen Honorarzone hat direkten Einfluss auf die Höhe des Honorars. Eine zu niedrige Einstufung führt automatisch zu einer Unterbewertung Ihrer Leistung.
Häufige Ursachen:
Komplexität des Projekts wird unterschätzt
Vergleichsprojekte werden falsch herangezogen
Unsicherheit bei der Einordnung
Wenn Sie mehr über das Thema Honorarzone nach HOAI lesen möchten, schauen Sie in diesen Blogbeitrag rein:
HOAI Honorarzone bestimmen - auf das ist zu achten!
3. Nicht berücksichtigte besondere Leistungen
Besondere Leistungen werden im HOAI Rechner oft nicht automatisch erfasst, da sie individuell vereinbart werden müssen. Dazu zählen beispielsweise:
Zusätzliche Variantenuntersuchungen
Aufwendige Abstimmungsprozesse
Besondere technische oder gestalterische Anforderungen
Wer diese Leistungen nicht aktiv ergänzt, verschenkt bares Geld.
Wichtig für die Abrechnung: Halten Sie besondere Leistungen vertraglich fest und integrieren Sie diese konsequent in Ihre Honorarermittlung.
4. Fehlende Anpassung bei Leistungsänderungen
Projekte entwickeln sich dynamisch. Leistungsumfang, Kosten oder Zeitrahmen ändern sich häufig im Laufe der Planung und Ausführung. Wird der HOAI Rechner nicht regelmäßig angepasst, entsteht eine veraltete Berechnungsgrundlage.
Typische Versäumnisse:
Erweiterte Leistungsphasen werden nicht nachgetragen
Kostensteigerungen bleiben unberücksichtigt
Zusatzaufträge werden nicht eingepflegt
5. Unklare Dokumentation bei Bestandsprojekten
Gerade bei Umbauten, Sanierungen oder laufenden Projekten ist die Dokumentation oft lückenhaft. Leistungen werden zwar erbracht, aber nicht sauber erfasst oder zugeordnet.
Das führt zu:
Unklarheiten bei der Abrechnung
Schwierigkeiten bei der Nachweisführung
Konflikten mit Auftraggebern
Empfehlung: Sorgen Sie für eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation aller Leistungen – insbesondere bei Bestandsprojekten und nachträglichen Änderungen.
Fazit
Die Nutzung eines HOAI Rechners spart Zeit, ersetzt jedoch nicht die fachliche Prüfung und sorgfältige Projektanalyse. Fehler bei den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone oder der Leistungsdokumentation führen schnell zu systematischen Honorarverlusten – oft unbemerkt über Jahre hinweg.
Unser Tipp: Kombinieren Sie digitale Tools mit fundiertem Fachwissen und einer sauberen Dokumentation. So sichern Sie sich eine korrekte HOAI Abrechnung und vermeiden langfristige finanzielle Nachteile.
Falls Sie Fragen zur HOAI oder der Abrechnung von Architekten- oder Ingenieurleistungen haben, laden wir Sie zu unseren kostenlosen 30 - minütigen Erstberatung ein:
HOAI Erstberatung - 30 Minuten kostenlos mit dem Sachverständigen Alexander Fleming
Verfasst von:
Alexander Fleming

Warum Handwerker besser einen TRGS 524 Fachkundelehrgang statt den Asbestlehrgang nach TRGS 519 besuchen sollten
Der Bau- und Sanierungssektor ist mit vielen Herausforderungen konfrontiert, und eine der größten Gefahren, die beim Bauen im Bestand übersehen werden, ist die mögliche Belastung durch Schadstoffe.
Die Sanierung und Renovierung von Altbauten birgt nicht nur Risiken durch Asbest, sondern auch durch viele andere gefährliche Stoffe wie KMF (Künstliche Mineralfasern), PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB (Polychlorierte Biphenyle), PCP (Pentachlorphenol), Lindan, Schimmelpilze, Formaldehyd und Radon. Um sicher und gesetzeskonform mit diesen Stoffen umgehen zu können, ist eine fundierte Ausbildung erforderlich.
Hierbei stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, den sogenannten Asbestschein nach TRGS 519 zu erlangen oder lieber einen umfassenden Fachkundelehrgang nach TRGS 524 zu besuchen.
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Zertifikaten ein und erklären, warum Handwerker, die mit der Sanierung von Bestandsgebäuden zu tun haben, vom TRGS 524 Fachkundelehrgang mehr profitieren.
1. Was ist der Unterschied zwischen TRGS 519 und TRGS 524?
TRGS 519 – Asbestschein für den Umgang mit Asbest
Der Asbestschein nach TRGS 519 ist eine spezialisierte Schulung, die Handwerkern den sicheren Umgang mit Asbest in Gebäuden beibringt. Diese Schulung ist für die Arbeiten erforderlich, die mit asbesthaltigen Baustoffen verbunden sind, wie zum Beispiel bei der Sanierung von asbestbelasteten Dächern, Fassaden oder Bodenbelägen.
Die TRGS 519 Schulung ist relativ kurz und fokussiert sich ausschließlich auf Asbest. Sie vermittelt den Teilnehmenden Wissen über die Gefahren von Asbest, die Vorschriften zum sicheren Arbeiten mit Asbest, Schutzmaßnahmen und den Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Es ist also eine sehr spezifische Schulung für einen bestimmten Stoff.
TRGS 524 – Fachkundelehrgang für den Umgang mit Schadstoffen in Bestandsgebäuden
Der TRGS 524 Fachkundelehrgang ist deutlich umfassender und bezieht sich nicht nur auf Asbest, sondern auf die gesamte Bandbreite von Schadstoffen, die in Bestandsgebäuden vorkommen können. Hierzu zählen neben Asbest auch KMF, PAK, PCB, PCP, Lindan und Radon – alles Stoffe, die ebenfalls schwerwiegende gesundheitliche Risiken für Handwerker und die späteren Bewohner des Gebäudes darstellen können.
In einem TRGS 524 Fachkundelehrgang erhalten die Teilnehmer nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Einblicke in die Gefahrenstoffe, ihre Entstehung, ihre Verbreitung in Bestandsgebäuden und die notwendige Schutzmaßnahmen bei deren Entsorgung oder Sanierung. Der Lehrgang ist daher für alle Handwerker geeignet, die regelmäßig mit der Sanierung
von Altbauten zu tun haben und ein fundiertes Wissen über den Umgang mit sämtlichen Schadstoffen benötigen.
Unsere TRGS 524 Schulung hat den Alleinstellungsmerkmal, weil wir uns insbesondere auf die visuelle Erkundung und Feststellung von den typischen Gefahrstoffen in der Einbausituation beschäftigen. Zusätzlich vermitteln wir den Teilnehmern die praktische Kenntnis darüber, wie man die Schadstoff-Verdachtsstellen (je nach Art und Gefährdung) selbstständig geprobt, für das Labor vorbereitet und wie man die späteren Laborberichte interpretiert.
Neben Vordrucken, Schritt-für-Schritt Anleitungen und Labor-Preislisten vermitteln wir Schadstoffkenntnisse auf hohen Niveau.
Zusätzlich werden alle unsere Teilnehmer zu regelmäßig stattfindenden Frage-Antwort Runden (Online-Workshops von etwa 2 h) kostenlos eingeladen, in denen regelmäßig die offenen Fragen der Teilnehmer gestellt und beantwortet werden.
2. Die Gefährlichkeit von Schadstoffen beim Bauen im Bestand
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist beim Bauen im Bestand unvermeidbar. Während Asbest wohl der bekannteste Schadstoff in diesem Zusammenhang ist, gibt es eine Vielzahl anderer Stoffe, die ebenfalls gefährlich sind und die bei unsachgemäßer Handhabung zu ernsten gesundheitlichen Schäden führen können. Hier einige der wichtigsten Schadstoffe:
2.1 Asbest
Asbest ist der bekannteste Schadstoff, der in älteren Gebäuden vorkommt. Bei der Verarbeitung von Asbestmaterialien werden gefährliche Asbestfasern freigesetzt, die beim Einatmen zu schweren Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom führen können. Das Risiko durch Asbest ist unbestritten, weshalb auch das Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien strengen Regelungen unterliegt.
2.2 KMF (Künstliche Mineralfasern)
Künstliche Mineralfasern wie Glaswolle und Steinwolle werden häufig als Dämmmaterialien eingesetzt. Auch wenn sie als weniger gefährlich gelten als Asbest, können sie bei längerer Exposition gesundheitliche Probleme verursachen. Besonders beim Abbruch oder der Sanierung von Altbauten werden feine Partikel freigesetzt, die bei Inhalation zu Atemwegserkrankungen führen können.
2.3 PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
PAK entstehen bei unvollständiger Verbrennung von organischen Materialien und können in alten Gebäuden in Fassadenfarben, Dachpappen oder sogar als Rückstände in Böden vorkommen. Sie sind krebserregend und können das Erbgut schädigen, was ihre Entsorgung besonders gefährlich macht.
2.4 PCB (Polychlorierte Biphenyle)
PCB wurden früher als Weichmacher in Farben, Lacken, Dichtungsmassen und auch als Isoliermaterial in Transformatoren eingesetzt. Sie sind langlebig und können sich in der Umwelt anreichern. PCB stehen im Verdacht, krebserregend zu sein und haben außerdem negative Auswirkungen auf das Immunsystem und die Fortpflanzung.
2.5 PCP (Pentachlorphenol)
PCP wurde in der Vergangenheit als Holzschutzmittel verwendet, ist jedoch heute in vielen Ländern verboten. Dennoch finden sich in älteren Gebäuden noch Rückstände von PCP, die beim Entfernen von Holzmaterialien freigesetzt werden können. PCP ist gesundheitsschädlich und kann Hautreizungen und Atemwegserkrankungen verursachen.
2.6 Lindan
Lindan ist ein Insektizid, das in der Vergangenheit zur Bekämpfung von Schädlingen verwendet wurde. Es kann in Böden und Wänden von Altbauten vorkommen und stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, da es krebserregend ist.
2.7 Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das aus dem Erdreich in Gebäude eindringen kann. Besonders in Regionen mit hohem Uranvorkommen ist Radon eine Gefahr für die Gesundheit, da es bei längerer Exposition Lungenkrebs verursachen kann.
3. Wissen rund um das Thema Gebäudeschadstoffe
In einem TRGS 524 Fachkundelehrgang werden die oben genannten Themen intensiv behandelt. Dabei ist es wichtig, dass die Schulung sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Online-Lehrgänge bieten häufig interaktive Lernmethoden, wie Webinare, Fallstudien und Tests, um das Verständnis der Teilnehmer zu überprüfen.
Übrigens: in unserem 2 tägigen Lehrgang nach TRGS 524 und 521 erhalten Sie nicht nur 2 Fachkundezertifikate, sondern praxisnahes Wissen rund um das Thema Gebäudeschadstoffe:

4. Warum der TRGS 524 Fachkundelehrgang sinnvoller ist
4.1 Umfangreiche Ausbildung für Handwerker
Handwerker, die regelmäßig mit dem Bauen und Sanieren im Bestand zu tun haben, benötigen weit mehr Wissen als nur über Asbest. Der TRGS 524 Fachkundelehrgang bietet eine fundierte Ausbildung über alle relevanten Schadstoffe, die in Bestandsgebäuden vorkommen können. Durch diese breite Wissensvermittlung sind Handwerker nicht nur auf Asbest, sondern auch auf andere Gefahrenstoffe vorbereitet, was ihre Sicherheit und die Sicherheit ihrer Kollegen erhöht.
4.2 Höhere Qualifikation für den Umgang mit Schadstoffen
Mit einer TRGS 524 Zertifizierung sind Handwerker in der Lage, mit einer Vielzahl von Schadstoffen sicher umzugehen. Sie wissen, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese umfangreiche Schulung ist ein großer Vorteil, wenn es darum geht, den Überblick über alle relevanten Gefahren zu behalten.
4.3 Langfristige Vorteile für die Karriere
Der TRGS 524 Fachkundelehrgang ist eine fortgeschrittene Qualifikation, die Handwerkern langfristige Vorteile in ihrer Karriere verschaffen kann. Diese umfassende Schulung macht Handwerker nicht nur zu Experten im Umgang mit Schadstoffen, sondern qualifiziert sie auch für anspruchsvollere Projekte und Positionen. Ein TRGS 524 Lehrgang kann daher die Karrierechancen erheblich verbessern.
4.4 Erhöhte Sicherheit für Handwerker und Bauherren
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist riskant, aber mit der richtigen Ausbildung können diese Risiken deutlich verringert werden. Der TRGS 524 Lehrgang lehrt Handwerker nicht nur die Gefahren zu erkennen, sondern auch, wie man sich selbst und andere schützt. So können Handwerker mit gutem Gewissen arbeiten und ihre Baustellen sicherer machen.
4.5 Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
Das Bauen und Sanieren von Bestandsgebäuden unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen, besonders wenn es um den Umgang mit gefährlichen Stoffen geht. Der TRGS 524 Lehrgang ist eine rechtlich anerkannte Qualifikation, die sicherstellt, dass Handwerker alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Damit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Auftraggeber vor rechtlichen Konsequenzen.
5. Häufige Fragen (FAQ)
1. Was ist der Unterschied zwischen dem Asbestschein nach TRGS 519 und dem TRGS 524 Fachkundelehrgang?
Der Asbestschein nach TRGS 519 bezieht sich ausschließlich auf den Umgang mit Asbest, während der TRGS 524 Fachkundelehrgang eine umfassende Schulung für den Umgang mit verschiedenen Schadstoffen im Bestand (wie Asbest, KMF, PAK, PCB, PCP, Lindan und Radon) bietet.
2. Muss ich den TRGS 524 Lehrgang absolvieren, wenn ich nur mit Asbest arbeite?
Wenn Sie ausschließlich mit Asbest arbeiten, ist der Asbestschein nach TRGS 519 ausreichend. Wenn Sie jedoch auch mit anderen gefährlichen Stoffen in Bestandsgebäuden zu tun haben, ist der TRGS 524 Lehrgang unausweichlich.
3. Wie lange dauert der TRGS 524 Fachkundelehrgang?
Der TRGS 524 Fachkundelehrgang dauert in der Regel 2 Tage. Unser TRGS 524 - Fachkundelehrgang (Gebäudeschadstoffe wird online über 2 Tage durchgeführt).
4. Wer kann am TRGS 524 Lehrgang teilnehmen?
Der Lehrgang richtet sich an Handwerker, die in der Sanierung und im Umbau von Bestandsgebäuden tätig sind und mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, KMF, PAK, PCB und anderen arbeiten.
5. Ist der TRGS 524 Fachkundelehrgang gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, der TRGS 524 Fachkundelehrgang ist für Handwerker gesetzlich vorgeschrieben, die mit gefährlichen Stoffen im Rahmen von Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten arbeiten, um den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz gerecht zu werden.
Fazit
Für Handwerker, die im Bauen und Sanieren im Bestand tätig sind, ist der TRGS 524 Fachkundelehrgang eine wesentlich umfassendere und zukunftssichere Weiterbildung als der Asbestschein nach TRGS 519. Er bereitet auf den sicheren Umgang mit einer Vielzahl von Schadstoffen vor und erhöht sowohl die Sicherheit auf der Baustelle als auch die beruflichen Perspektiven der Handwerker. Wenn Sie regelmäßig mit älteren Gebäuden arbeiten und mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen, ist der TRGS 524 Lehrgang eine lohnenswerte Investition in Ihre Zukunft.
Möchte das Unternehmen die technische Erkundung und die Beprobung von Verdachtsmomenten in Eigenleistung durchführen, um diese später als besondere Leistung zusätzlich abzurechnen, dann müssen die damit betrauten Personen wissen wie man:
Verdachtsmomente der Gefahrstoffe visuell erkennt
Die Materialproben richtig und sicher entnimmt
Die Materialproben sicher und fachgerecht verpackt und für den Versand an das Labor vorbereitet
Die Probenahmeprotokollierung und Dokumentation durchführt
Das passende Labor auswählt
Die resultierenden Laborergebnisse liest und interpretiert
Die Gefährdungsbeurteilungen erstellt
Genau diese Inhalte und Kenntnisse können Sie sich bequem von Zuhause in unserem 2-tägigen Praxisseminar Gebäudeschadstoffe + TRGS 524 Fachkunde (online) aneignen.
Neben den praxiserprobten Inhalten erhalten Sie zusätzlich:
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Vordrucke von Probenahmeprotokollen
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Bei Interesse, sehen Sie sich gerne die genaue Beschreibung der Seminarinhalte an und sichern Sie sich einen Platz:

Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI - Die genaue Bestimmung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz rechnet sich immer
Im Jahre des Herren 1986 befasste sich der BGH zum allerersten Mal mit der Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in den anrechenbaren Kosten. Die absolut korrekte und nachvollziehbare Entscheidung (BGH, Urteil vom 19.06.1986, BauR 1986, 593), die beim Umbau vorhandene und beibehaltene Bausubstanz in angemessener Höhe der Summe der anrechenbaren Kosten zuzurechnen, hatte enorme Auswirkungen: gerechte Honorierung des damit verbundenen planerischen Aufwandes und somit den Anspruch auf eine Honorarerhöhung.
Mitzuverarbeitende Bausubstanz und der Verordnungsgeber
Es dauerte eine Weile, doch der Verordnungsgeber reagierte dennoch - besser spät als nie. Die HOAI Novelle von 1996 enthielt zum ersten Mal eine Regelung zur Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die der Planer entweder technisch oder gestalterisch mitverarbeitete, bei der Höhe der anrechenbaren Kosten und somit des Gesamthonorars.
Die Anwendung dieser Regelung entpuppte sich in der Praxis jedoch als schwierig. Die fehlenden konkreten Vorgaben zur eindeutigen empirischen Berechnung der zu berücksichtigenden Summe führten zum Unmut und so enthielt die nächste Novellierung der HOAI (2009) die Regelung nicht mehr. Der Wegfall erfolgte jedoch nicht ohne einer ebenwürdigen Kompensation. Dennoch beklagten viele Planer einen mit der Änderung verbundenen Honorarverlust und so wurden die Stimmen nach einer Rückführung zur „alten Norm“ immer lauter.
Novellierung der HOAI 2013
Mit der Novelle vom 2013 erhielt die HOAI wieder die seit 1996 geltenden Regelungen zur Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz. Unter den Börsianern weit verbreitetes Sprichwort besagt: „Hin und her macht Taschen leer“. Wie treffend die Parallelen doch sind.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz und die damit verbundene Erhöhung der anrechenbaren Kosten ist ein wesentlicher Bestandteil des #HOAI-Honorars beim Bauen im Bestand.
Die Bestimmung der korrekten Höhe dieses Ansatzes bereitet sowohl vielen Auftragnehmer als auch Auftraggebern Kopfzerbrechen. Diese Aufgabe mutiert mehr und mehr zur neuen Quadratur des Kreises - einer scheinbar unlösbaren Aufgabe, die nach weit verbreiteten Verständnis unabhängig vom Rechenweg stets ein falsches Ergebnis liefert.
Zur Findung einer zunächst vermeidlich „einfachen Lösung“ und der kurzfristigen Bedürfnisbefriedigung mutieren die Baumeister zu Schreinern und suchen den Weg des geringen Widerstandes, indem sie den Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entweder pauschal ansetzen oder die anrechenbaren Kosten um einen %-elen Anteil erhöhen.
Fazit
Es führen zwar bekanntlich viele Wege nach Rom, doch nicht jeder rechnerische „Schnellschuss“ führt zum richtigen Ergebnis. Die Folge davon kann ein Honorarverlust sein, der in keinem Verhältnis zum eingesparten Aufwand gegenüber einer korrekten Bestimmung des rechnerischen Ansatzes der mzvB steht.
Das nachfolgende Beispiel manifestiert den Offenbarungseid:

ca. > 40.000 € Mehrhonorar.
Das schmerzt!
Wenn Sie lernen möchten, wie die mitzuverarbeitende Bausubstanz bestimmt wird, dann kommen Sie zu unserem HOAI Praxisseminar:

Dem Thema der mitzuverarbeitenden Bausubstanz widmen wir ein ganzes Block und rechnen einige Beispiele durch. Also sichern Sie sich gerne einen Platz in der nächsten HOAI Schulung.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Behinderungsanzeigen nach VOB: Praxisleitfaden für Auftragnehmer in der Bauabwicklung
Die Baupraxis ist selten reibungslos. Termine verschieben sich, Vorleistungen fehlen, Pläne sind unvollständig oder Witterung macht den Bauablauf zunichte. Genau hier kommt ein zentrales Instrument ins Spiel: die Behinderungsanzeige nach VOB/B.
Viele Auftragnehmer wissen zwar, dass sie eine Behinderung anzeigen müssen – aber wann genau? Wie formuliert man das richtig? Und was sind überhaupt typische Behinderungsgründe in der Praxis?
Dieser Beitrag ist kein trockener Gesetzestext, sondern ein praxisnaher Leitfaden. Du bekommst konkrete Beispiele, typische Fehler, Formulierungshilfen und Strategien, wie du professionell auf Behinderungen reagierst.
1. Was ist eine Behinderungsanzeige nach VOB/B?
Die Behinderungsanzeige ist in § 6 VOB/B geregelt. Sie verpflichtet den Auftragnehmer dazu, jede Behinderung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sobald diese den Bauablauf beeinträchtigt.
Die Behinderungsanzeige ist keine Formalität für den Papierstapel, sondern erfüllt mehrere zentrale Funktionen gleichzeitig.
Zum einen informiert sie den Auftraggeber darüber, dass der Bauablauf gestört ist. Das klingt banal, ist aber entscheidend, denn viele Auftraggeber oder Bauleiter unterschätzen die Auswirkungen von Verzögerungen oder erkennen sie zu spät.
Zum anderen sichert sie Ansprüche. Wer keine Behinderung anzeigt, verliert häufig das Recht auf Bauzeitverlängerung oder zusätzliche Vergütung. Das ist einer der teuersten Fehler, die ein Auftragnehmer machen kann.
Und schließlich ist sie auch ein Steuerungsinstrument. Eine sauber formulierte Behinderungsanzeige zwingt alle Beteiligten dazu, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen und Lösungen zu finden.
👉 Wichtig:
Ohne Anzeige verlierst du oft Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrkosten
Die Anzeige ist keine Formalität, sondern ein zentrales Sicherungsinstrument
Ziel der Behinderungsanzeige:
Transparenz gegenüber dem Auftraggeber
Dokumentation für spätere Nachträge oder Streitfälle
Möglichkeit zur Gegensteuerung im Bauablauf
2. Wann liegt überhaupt eine Behinderung vor?
In der Theorie ist die Definition einfach: Eine Behinderung liegt vor, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht wie geplant ausführen kann.
In der Praxis ist das deutlich komplexer.
Nicht jede Störung ist automatisch eine Behinderung im Sinne der VOB. Es kommt darauf an, ob die Ausführung tatsächlich beeinträchtigt ist. Wenn beispielsweise ein Detail unklar ist, die Arbeit aber trotzdem weitergeführt werden kann, liegt nicht zwingend eine Behinderung vor.
Anders sieht es aus, wenn Arbeiten unterbrochen werden müssen, Mitarbeiter nicht eingesetzt werden können oder Abläufe komplett umgestellt werden müssen. Dann sprechen wir von einer echten Behinderung.
Entscheidend ist immer die konkrete Auswirkung auf den Bauablauf. Genau hier trennt sich saubere Baustellenorganisation von improvisiertem „Weiter so“.
👉 Wichtig:
Eine Behinderung liegt vor, wenn der Auftragnehmer seine Leistung nicht wie geplant ausführen kann.
Das bedeutet konkret:
Verzögerung im Bauablauf
Unterbrechung von Arbeiten
ineffizienter oder unwirtschaftlicher Einsatz von Ressourcen
👉 Entscheidend ist: Nicht jede Störung ist automatisch eine Behinderung im Sinne der VOB.
3. Typische Behinderungsgründe in der Baupraxis
Hier wird es spannend: Die Theorie ist klar – aber was passiert wirklich auf Baustellen?
3.1. Fehlende oder verspätete Vorleistungen
Ein Klassiker.
Beispiele:
Rohbau nicht fertig → Ausbau kann nicht beginnen
Elektriker fehlt → Trockenbau verzögert sich
👉 Erkennbar an:
Leerlaufzeiten
Umplanung notwendig
Kolonnen stehen still
Praxis-Tipp:
Immer prüfen: Wer ist verantwortlich? Oft liegt die Ursache beim Auftraggeber oder anderen Gewerken.
3.2. Unvollständige oder fehlerhafte Planung
Ein extrem häufiger Behinderungsgrund.
Beispiele:
Pläne fehlen komplett
Details sind widersprüchlich
Statik unklar
👉 Auswirkungen:
Baustopp
Rückfragen
Improvisation (gefährlich!)
Typischer Fehler:
Viele Firmen arbeiten „einfach weiter“ → Risiko liegt dann beim Auftragnehmer.
3.3. Witterungseinflüsse
Nicht jede schlechte Witterung ist automatisch eine Behinderung.
👉 Beispiele für echte Behinderung:
Dauerfrost verhindert Betonarbeiten
Starkregen macht Erdarbeiten unmöglich
Sturm stoppt Kranbetrieb
👉 Keine Behinderung:
Normale jahreszeitliche Witterung
Praxisregel:
Nur außergewöhnliche Witterung zählt.
3.4. Änderungsanordnungen des Auftraggebers
Wenn sich das Bausoll ändert, hat das fast immer Auswirkungen.
Beispiele:
zusätzliche Leistungen
geänderte Materialien
neue Ausführungsdetails
👉 Folge:
Bauzeit verschiebt sich
Planung muss angepasst werden
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen. Außerdem gehen wir sehr genau auf mögliche Gründe für weitere Behinderungsanzeigen und den richtigen Umgang damit ein:

3.5. Verzögerte Freigaben und Entscheidungen
Ein oft unterschätzter Faktor.
Beispiele:
Materialien nicht freigegeben
Musterprüfung dauert zu lange
Bauherr entscheidet spät
👉 Resultat:
Stillstand oder Umplanung
3.6. Schnittstellenprobleme zwischen Gewerken
Koordination ist einer der größten Risikofaktoren.
Beispiele:
Gewerke arbeiten sich gegenseitig in die Quere
Arbeitsbereiche sind blockiert
fehlende Abstimmung
3.7. Materialengpässe und LieferproblemeKoordination ist einer der größten Risikofaktoren.
Gerade in den letzten Jahren zunehmend relevant.
👉 Beispiele:
Lieferkettenprobleme
lange Lieferzeiten
falsche Lieferungen
👉 Wichtig:
Nur dann Behinderung, wenn nicht im Risikobereich des Auftragnehmers5. Die Vorteile einer Bauleiterschulung
Die Teilnahme an einer Bauleiterschulung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für den Bauleiter selbst als auch für das gesamte Bauprojekt von entscheidender Bedeutung sind.
4. Bauleitung als wesentlicher Bestandteil der frühzeitigen Erkennung von Behinderungen
Die Bauleitung spielt eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Behinderungen im Bauablauf. Durch kontinuierliche Baustellenüberwachung, klare Kommunikation und eine strukturierte Dokumentation können potenzielle Störungen frühzeitig identifiziert und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Gerade in komplexen Bauprojekten ist es entscheidend, dass Bauleiter Risiken nicht nur erkennen, sondern auch proaktiv steuern, um Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden.
Eine professionelle Bauleitung sorgt dafür, dass alle Projektbeteiligten stets auf dem gleichen Informationsstand sind. Durch regelmäßige Abstimmungen, präzise Terminplanung und ein geschultes Auge für kritische Abläufe lassen sich Behinderungen oft bereits im Ansatz verhindern. Dies erhöht nicht nur die Effizienz auf der Baustelle, sondern stärkt auch die Rechtssicherheit im Hinblick auf Nachträge und mögliche Streitigkeiten.
Wer seine Kompetenzen in diesem Bereich gezielt ausbauen möchte, sollte sich intensiver mit den Anforderungen an eine moderne Bauleitung auseinandersetzen. In meinem Blogbeitrag zur Bauleiterschulung erfährst du praxisnah, wie du Behinderungen frühzeitig erkennst und professionell darauf reagierst.
Übrigens: Sollten Sie mehr zum Thema Vergaberecht und Vergabe nach VOB/A erfahren wollen, dann laden wir Sie zu unserem Tagesseminar zum Thema VOB/A und Vergabe von Bauleistungen ein.

5. Wie eine gute Behinderungsanzeige formuliert ist
Eine wirksame Behinderungsanzeige ist klar, konkret und nachvollziehbar. Sie beschreibt nicht nur das Problem, sondern auch dessen Auswirkungen.
Hier sind ein paar praxisnahe Formulierungsbeispiele:
Beispiel 1:
„Hiermit zeigen wir an, dass wir in der Ausführung unserer Leistungen im Bauvorhaben aufgrund fehlender Vorleistungen derzeit behindert sind. Eine Fortführung der Arbeiten ist aktuell nicht möglich.“
Beispiel 2:
„Die noch ausstehende Planfreigabe führt dazu, dass unsere Arbeiten seit dem [Datum] unterbrochen sind. Wir bitten um kurzfristige Klärung.“
Beispiel 3:
„Wir weisen darauf hin, dass sich aus der aktuellen Behinderung Auswirkungen auf den Bauzeitenplan sowie mögliche Mehrkosten ergeben können.“
Diese Formulierungen sind bewusst einfach gehalten. In der Praxis geht es nicht um juristische Perfektion, sondern um Klarheit.
6. FAQ Behinderungsanzeige nach VOB
1. Muss ich jede kleine Verzögerung anzeigen?
Nein, aber jede relevante Behinderung, die den Bauablauf beeinflusst, sollte angezeigt werden.
2. Wie schnell muss ich reagieren?
Unverzüglich. Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.
3. Reicht eine E-Mail als Behinderungsanzeige aus?
In der Regel ja, solange sie nachvollziehbar und dokumentierbar ist.
4. Was passiert ohne Behinderungsanzeige?
Oft gehen Ansprüche auf Bauzeitverlängerung und Mehrkosten verloren.
5. Kann ich eine Behinderung auch nachträglich anzeigen?
Das ist riskant und wird häufig nicht anerkannt.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI Leistungsphasen 1–9 verständlich erklärt – Inhalte, Abgrenzung und Honorar
Die Leistungsphasen der HOAI strukturieren sämtliche Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in klar definierte Abschnitte. Was auf den ersten Blick wie eine formale Gliederung wirkt, ist in der Praxis ein wirtschaftliches Steuerungsinstrument.
Wer Leistungsphasen nicht sauber abgrenzt oder dokumentiert, riskiert Honorarverluste, Haftungsfragen und Streit über den Leistungsumfang. Gerade bei komplexen Projekten oder Bauvorhaben im Bestand entscheidet die richtige Anwendung über wirtschaftliche Stabilität.
1. Was sind die Leistungsphasen der HOAI?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) strukturiert Planungsleistungen in neun klar definierte und aufeinander aufbauende Leistungsphasen. Jede dieser Phasen umfasst spezifische Grundleistungen, die als Basis für die Honorarberechnung dienen. Diese systematische Gliederung sorgt nicht nur für Transparenz im gesamten Planungs- und Bauprozess, sondern schafft auch eine eindeutige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Planer.
Durch die klare Einteilung wird präzise geregelt:
welche Leistungen im vereinbarten Honorar enthalten sind
welche zusätzlichen Leistungen gesondert vergütet werden müssen
welche Verantwortlichkeiten in den einzelnen Projektphasen bestehen
Eine saubere Abgrenzung der Leistungsphasen ist dabei entscheidend für eine korrekte und vollständige Honorarabrechnung nach HOAI.
Unsicher bei der richtigen Leistungsabgrenzung?
In der Praxis zeigt sich häufig, dass viele Architekten und Ingenieure ihr Honorarpotenzial nicht vollständig ausschöpfen. Der Grund: Leistungsphasen werden nicht eindeutig dokumentiert oder nicht vollständig erbracht und abgerechnet. Eine lückenhafte Dokumentation kann dazu führen, dass erbrachte Leistungen nicht anerkannt oder nicht vergütet werden.
Wer seine Planungsleistungen nach HOAI optimal abrechnen möchte, sollte daher besonderen Wert auf eine präzise Leistungsbeschreibung, eine nachvollziehbare Dokumentation sowie eine klare vertragliche Regelung legen. So sichern Sie nicht nur Ihre Honorare, sondern schaffen gleichzeitig eine transparente und rechtssichere Projektbasis.
2. Die Leistungsphasen 1–9 im Überblick
Die neun Leistungsphasen der HOAI bilden die Grundlage für eine strukturierte Planung und erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten. Jede Phase definiert klare Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten für Architekten und Ingenieure. Im Folgenden finden Sie eine kompakte und SEO-optimierte Übersicht der Kerninhalte jeder Leistungsphase.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
In der Grundlagenermittlung werden die Voraussetzungen für das Bauprojekt geschaffen. Architekten klären die Aufgabenstellung, die Wünsche des Bauherrn sowie die Rahmenbedingungen wie Budget, Standort und Genehmigungslage. Ziel ist es, alle relevanten Informationen für die weitere Planung zu sammeln. Diese Phase bildet die Basis für eine erfolgreiche Projektentwicklung.
Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Die Vorplanung konkretisiert die ersten Ideen und entwickelt ein grundlegendes Planungskonzept. Es werden erste Entwürfe, Kostenschätzungen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit Behörden und Fachplanern. Diese Phase dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherrn.
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
In der Entwurfsplanung wird das Bauprojekt gestalterisch und technisch ausgearbeitet. Die Planung wird detaillierter, inklusive Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Auch eine Kostenberechnung wird erstellt, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Ziel ist ein genehmigungsfähiger und abgestimmter Entwurf.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Bauantragsunterlagen. Architekten stimmen sich mit Behörden ab und berücksichtigen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Ziel ist die Erteilung der Baugenehmigung. Diese Phase ist entscheidend für die rechtliche Umsetzung des Projekts.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
In der Ausführungsplanung werden alle Details für die Bauausführung festgelegt. Es entstehen präzise Pläne, die als Grundlage für die Bauarbeiten dienen. Alle technischen Anforderungen und Schnittstellen werden berücksichtigt. Diese Phase sorgt für eine reibungslose Umsetzung auf der Baustelle.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Die Vorbereitung der Vergabe umfasst die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen. Alle Bauleistungen werden detailliert beschrieben und in Positionen gegliedert. Ziel ist es, vergleichbare Angebote von Bauunternehmen einzuholen. Diese Phase ist entscheidend für Kostenkontrolle und Transparenz.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
In dieser Phase werden die eingegangenen Angebote geprüft und bewertet. Architekten unterstützen den Bauherrn bei der Auswahl geeigneter Unternehmen. Zudem erfolgen Bietergespräche und Vergabeempfehlungen. Ziel ist eine wirtschaftliche und qualitativ passende Auftragsvergabe.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Die Objektüberwachung stellt sicher, dass das Bauprojekt fachgerecht umgesetzt wird. Architekten kontrollieren die Bauausführung, koordinieren die Gewerke und überwachen Termine sowie Kosten. Mängel werden dokumentiert und deren Beseitigung begleitet. Diese Phase sichert die Qualität der Bauausführung.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
In der letzten Leistungsphase erfolgt die Betreuung des Bauprojekts nach Fertigstellung. Mängelansprüche werden überwacht und die Dokumentation des Projekts vervollständigt. Zudem werden Erfahrungen aus dem Projekt ausgewertet. Diese Phase dient der nachhaltigen Qualitätssicherung und langfristigen Werterhaltung.
Fazit:
Die Leistungsphasen 1–9 der HOAI bieten eine klare Struktur für die Planung, Ausschreibung und Umsetzung von Bauprojekten. Eine saubere Abgrenzung und Dokumentation jeder Phase ist entscheidend für eine optimale Honorarabrechnung und den Projekterfolg.
PS:
Wenn Sie HOAI interessant finden, dann lesen Sie gerne in unserem Fachbeitrag etwas zur historischen Entwicklung der Honorarordnung.
3. Grundleistungen und besondere Leistungen – ein unterschätztes Honorar-Risiko
Die klare Unterscheidung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Faktoren bei der Anwendung der HOAI. Dennoch wird genau dieser Punkt in der Praxis häufig unterschätzt – mit direkten Auswirkungen auf die Honorarhöhe von Architekten und Ingenieuren. Wer hier keine saubere Abgrenzung vornimmt, riskiert, erbrachte Leistungen nicht vollständig abrechnen zu können.
Grundleistungen sind alle Leistungen, die in den jeweiligen Leistungsphasen der HOAI definiert und im Basishonorar enthalten sind. Sie bilden die Grundlage der vertraglich geschuldeten Planung und sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Besondere Leistungen hingegen gehen über diesen Standardumfang hinaus und müssen gesondert vereinbart sowie zusätzlich vergütet werden. Ohne eine explizite vertragliche Regelung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung.
Ein erhebliches Risiko entsteht im Projektalltag: Viele Leistungen entwickeln sich dynamisch und werden „nebenbei“ erbracht, ohne dass sie formal als besondere Leistungen definiert werden. Typische Beispiele sind vertiefte Bestandsanalysen, zusätzliche Planungsvarianten auf Wunsch des Bauherrn, intensive Abstimmungsprozesse mit Fachplanern oder Behörden sowie erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten. Diese Aufgaben sind oft zeitaufwendig und anspruchsvoll, werden jedoch nicht immer als gesondert vergütungspflichtig erkannt.
Fehlt eine klare vertragliche Abgrenzung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen, entsteht ein strukturelles Problem: Leistungen werden erbracht, aber nicht bezahlt. Für Planer bedeutet das einen unmittelbaren Honorarverlust und eine wirtschaftliche Schwächung des Projekts. Besonders kritisch ist, dass sich diese Verluste im Laufe eines Projekts summieren und häufig erst am Ende sichtbar werden.
Um dieses Honorar-Risiko zu vermeiden, ist es entscheidend, bereits in der Angebots- und Vertragsphase eine präzise Leistungsdefinition vorzunehmen. Zusätzliche Leistungen sollten frühzeitig identifiziert, klar beschrieben und schriftlich vereinbart werden. Eine kontinuierliche Dokumentation während des Projekts hilft zudem, den Überblick zu behalten und Nachforderungen rechtssicher zu begründen.
Die saubere Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen nach HOAI ist kein Detail, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für wirtschaftlich erfolgreiche Planungsprojekte. Wer hier strukturiert vorgeht, sichert sein Honorar, vermeidet Konflikte und schafft gleichzeitig Transparenz für alle Projektbeteiligten.
Um eine genaue Abgrenzung zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach HOAI treffen zu können, laden wir Sie zu unserem HOAI Online Seminar ein:

4. Honorarermittlung nach HOAI – warum die richtige Leistungszuordnung entscheidend ist
Die Honorarermittlung nach HOAI basiert auf mehreren zentralen Faktoren, die eng miteinander verknüpft sind. Dazu gehören insbesondere die anrechenbaren Kosten, die gewählte Honorarzone, der individuell vereinbarte Honorarsatz sowie die konkret beauftragten Leistungsphasen. Diese Parameter bilden die rechnerische Grundlage für das Architekten- und Ingenieurhonorar – doch in der Praxis liegt das eigentliche Risiko selten in der Berechnung selbst.
Viel häufiger entstehen Unsicherheiten und Konflikte bei der Frage: Welche Leistungen wurden tatsächlich beauftragt, erbracht und dokumentiert? Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob ein Honorar vollständig und rechtssicher abgerechnet werden kann. Eine unklare oder lückenhafte Leistungszuordnung führt schnell dazu, dass erbrachte Planungsleistungen nicht anerkannt oder nicht vollständig vergütet werden.
Ein zentrales Problem in der Praxis ist die fehlende oder unzureichende Dokumentation der einzelnen Leistungsphasen nach HOAI. Ohne eine strukturierte und nachvollziehbare Erfassung aller erbrachten Leistungen fehlt im Streitfall die entscheidende Argumentationsgrundlage. Dies betrifft sowohl die Abgrenzung der Leistungsphasen als auch die Zuordnung von Grundleistungen und besonderen Leistungen.
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Die korrekte Anwendung und Dokumentation der Leistungsphasen ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern ein wesentlicher Hebel für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Wer seine Leistungen sauber strukturiert, eindeutig zuordnet und transparent dokumentiert, kann sein Honorar optimal ausschöpfen und rechtssicher abrechnen.
In der Praxis zeigt sich, dass theoretisches Wissen zur HOAI allein nicht ausreicht. Entscheidend ist die Fähigkeit, die Regelungen sicher im Projektalltag anzuwenden. In praxisorientierten Seminaren und Weiterbildungen werden reale Fallbeispiele analysiert und typische Fehlerquellen aufgezeigt. Dabei lernen Sie, wie Sie Leistungsphasen korrekt abgrenzen, besondere Leistungen rechtzeitig erkennen und Ihre Honorarpotenziale systematisch sichern.
Falls Sie Fragen zur HOAI oder der Abrechnung von Architekten- oder Ingenieurleistungen haben, laden wir Sie zu unseren kostenlosen 30 - minütigen Erstberatung ein:
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5. Bauen im Bestand bringt eine deutlich erhöhte Komplexität mit sich
Bei Bestandsprojekten lassen sich Leistungsanteile oft nur schwer klar abgrenzen, da sich Planungs- und Ausführungsphasen häufig überschneiden. Typische Herausforderungen sind unerwartete Planungsanpassungen, zusätzlicher Abstimmungsbedarf aufgrund der vorhandenen Bausubstanz sowie wiederholte Variantenprüfungen.
Eine strukturierte und lückenlose Dokumentation ist dabei entscheidend: Sie bildet die Grundlage, um zusätzliche Leistungen nachvollziehbar darzustellen und erfolgreich abzurechnen. Gerade bei Bauprojekten im Bestand entstehen durch unvorhersehbare Gegebenheiten häufig verdeckte Honorarpotenziale, die ohne präzise Nachweise ungenutzt bleiben.
Wer im Bestand baut, sollte daher besonderen Wert auf transparente Prozesse, klare Leistungsdefinitionen und eine saubere Projektdokumentation legen, um wirtschaftliche Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Übrigens: Bauen im Bestand ist stets mit dem Risiko von Gebäudeschadstoffen wie Asbest, PCB oder PAK verbunden. Diese können nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf Bauablauf, Kosten und Haftung haben. Für Architekten und Ingenieure in der Bauleitung ist daher fundierte Fachkunde unerlässlich.
Ein TRGS 524 Fachkundelehrgang vermittelt praxisnah das notwendige Wissen im Umgang mit kontaminierten Bereichen. Teilnehmer profitieren von mehr Rechtssicherheit, klaren Handlungsabläufen auf der Baustelle sowie der Fähigkeit, Risiken frühzeitig zu erkennen und fachgerecht zu steuern. Dadurch lassen sich Bauverzögerungen, Haftungsfälle und unnötige Mehrkosten gezielt vermeiden.

6. Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) – Zentrales Element für Haftungssicherheit und Konfliktvermeidung
Die Leistungsphase 8, die Objektüberwachung, bildet den Kern der Ausführungsphase im Bauprojekt und zählt zugleich zu den haftungsintensivsten Bereichen. In dieser Phase entscheidet sich maßgeblich, ob Planungsvorgaben korrekt umgesetzt werden und ob Qualität, Kosten sowie Termine eingehalten werden.
Unklare Zuständigkeiten oder unzureichend definierte Bauüberwachungspflichten führen in der Praxis häufig zu Haftungsrisiken und rechtlichen Auseinandersetzungen. Besonders bei der Rechnungsprüfung, Mängelfeststellung und Baukontrolle entstehen regelmäßig Konflikte zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Unternehmen. Diese Unsicherheiten können nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch das Vertrauen zwischen den Projektbeteiligten nachhaltig beeinträchtigen.
Eine klare Strukturierung der Objektüberwachung, transparente Prozesse sowie eindeutig geregelte Verantwortlichkeiten sind daher essenziell. Sie schaffen Rechtssicherheit, minimieren Konfliktpotenziale und sorgen für einen reibungslosen Bauablauf. Wer die Leistungsphase 8 professionell organisiert, reduziert Haftungsrisiken erheblich und stärkt gleichzeitig die Qualität und Wirtschaftlichkeit des gesamten Bauprojekts.
7. Warum eine fundierte HOAI-Weiterbildung für Planer entscheidend ist
Viele Architekten und Ingenieure arbeiten täglich mit der HOAI, ohne deren wirtschaftliches Potenzial vollständig auszuschöpfen. Gerade im Projektalltag bleiben Honorarchancen oft ungenutzt, weil Leistungsphasen nicht eindeutig abgegrenzt oder zusätzliche Leistungen nicht konsequent erfasst und dokumentiert werden.
Eine strukturierte Weiterbildung zur HOAI schafft hier gezielt Abhilfe: Sie vermittelt das notwendige Fachwissen, um Leistungsbilder präzise zu definieren, Leistungen rechtssicher zuzuordnen und Honorare vollständig sowie nachvollziehbar abzurechnen. Gleichzeitig unterstützt sie dabei, typische Fehlerquellen in der Dokumentation zu vermeiden und eine belastbare Nachweisführung aufzubauen.
Darüber hinaus trägt fundiertes Wissen über die HOAI maßgeblich zur Reduzierung von Haftungsrisiken bei. Insbesondere bei komplexen Bauprojekten sorgt ein vertieftes Verständnis der Leistungsphasen, Mitwirkungspflichten und Abgrenzungskriterien für mehr Rechtssicherheit und wirtschaftliche Transparenz.
Wer in seine fachliche Weiterbildung investiert, stärkt nicht nur seine Kompetenz in der Projektabwicklung, sondern sichert langfristig auch die wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit seines Planungsbüros.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Vorteile einer Bauleiterschulung: Warum Weiterbildung für Bauleiter unverzichtbar ist
Der wirtschaftliche Erfolg einer Baumaßnahme ist stark von der Fachkompetenz der Bauleitung abhängig.
Insbesondere Qualifikationen in der VOB Teil B und dem BGB - also dem Bauvertragsrecht - spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Unwissenheit und Irrglaube bei den Themen des Schriftverkehrs, der Rechte und Pflichten der Bauleitung usw. führen in der Praxis zu vermeidbaren Fehlern und Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Die Leidtragenden dabei sind die Projektbeteiligten und vor allem der Bauherr, die ausführenden Gewerke und die Architekten sowie Ingenieure.
Genau an diesem Punkt setzt eine Bauleiterschulung an. Dabei wird den Teilnehmern die erforderliche und praxisnahe Fachkompetenz vermittelt, die als Rüstzeug für ein erfolgreiches Projektmanagement, Bauprojektmanagement und den Baustellenbetrieb zwingend notwendig ist.
1. Was lernt man bei der Bauleiterschulung?
Zu den wichtigsten Fachkenntnissen eines Bauleiters gehört neben einer vertieften technischen Ausbildung bzw. Studium vor allen Dingen das Grundverständnis des Bauvertragsrechts. Dabei sind die Schwerpunkte des VOB/B- und BGB-Bauvertragsrechts - somit die VOB Grundlagen und das Verständnis über das Zustandekommen und Abwicklung von Verträgen - signifikant.
Leider wird die Vermittlung von genau diesen Schwerpunkten im Zuge einer Berufsausbildung oder des Studiums sträflich vernachlässigt.
Genau an dieser Stelle knüpft eine gezielte Bauleiterschulung an. In auf Bauleiter ausgerichteten Seminaren werden die wichtigsten Themen der VOB/B, des BGB Bauvertragsrechts und bei Bedarf auch der HOAI behandelt.
2. Vorteile einer Bauleiterschulung: Warum Weiterbildung für Bauleiter unverzichtbar ist
In der Baubranche ist der Bauleiter eine Schlüsselperson, die sowohl die Verantwortung für die Ausführung als auch für die Qualität, Kosten und den Zeitrahmen eines Bauprojekts trägt. Die Aufgaben eines Bauleiters sind vielfältig, und die Anforderungen an ihn sind hoch. Um in diesem Beruf erfolgreich zu sein, ist eine fundierte Bauleiterschulung als Grundausbildung und die ständigen gezielten Weiterbildungen des Personals unerlässlich.
Eine auf VOB/B ausgerichtete Schulungen des bauleitenden Personals vermittelt nicht nur technisches Wissen und praktische Fähigkeiten, sondern auch wichtige rechtliche und betriebliche Kenntnisse, die notwendig sind, um Bauprojekte effizient und rechtssicher zu managen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Vorteile einer Bauleiterschulung und warum sie für die berufliche Entwicklung eines Bauleiters – ob als Quereinsteiger oder nach einer klassischen Bauleiter Ausbildung (Architektur- oder Ingenieurstudium) – entscheidend ist.
3. Die Bedeutung einer Bauleiterschulung
Bevor wir in die spezifischen Vorteile einer Bauleiterschulung eintauchen, ist es wichtig, zu verstehen, was genau eine Bauleiterschulung umfasst. Bauleiterschulungen sind spezialisierte Fortbildungsprogramme, die Bauleitern – ob Anfänger oder Fortgeschrittene – das nötige Wissen und die praktischen Fähigkeiten vermitteln, die sie benötigen, um ihre Aufgaben effektiv und sicher auszuführen.
Dazu gehören unter anderem Themen wie VOB, HOAI, Bauvertragsrecht, Nachtragsmanagement, Projekt- und insbesondere Bauprojektmanagement, Verhandlungsführung sowie die verschiedenen VOB/B-Regeln und deren Anwendung auf der Baustelle.
Eine gute Bauleiterausbildung deckt sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praktischen Anforderungen der Bauleitung ab. Sie bereitet den Teilnehmer darauf vor, sämtliche Herausforderungen auf einer Baustelle zu meistern – von der Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung eines Projekts, so dass durch die Qualifikation des Bauleiters nicht nur der Projekterfolg gesichert, sondern der gesamte Baustellenablauf (terminlich und zwischenmenschlich) positiv beeinflusst wird.
4. Was lernt man in einer Bauleiterschulung?
Die Inhalte einer Bauleiterschulung sind vielfältig und decken alle relevanten Themen ab, die für Bauleiter wichtig sind. Die Schulung ist ideal für sowohl angehende als auch erfahrene Bauleiter, die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Die Inhalte einer solchen Schulung können in mehrere Hauptthemen unterteilt werden:
4.1. VOB für Bauleiter: Grundlagen und Anwendung
Ein zentrales Thema der Bauleiterschulung ist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), insbesondere die VOB/B, die für Bauleiter von entscheidender Bedeutung ist. Die VOB/B regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauwesen und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. Bauleiter müssen die VOB-Regeln genau kennen, um Baustellen effizient zu steuern und Konflikte zu vermeiden.
In der Schulung lernen Bauleiter die wichtigsten Aspekte der VOB/B kennen, darunter:
Zustandekommen von Verträgen (allgemeines Bauvertragsrecht)
Die Abnahme von Bauleistungen
Die Vergütung von Bauleistungen
Die Mängelansprüche und deren Fristen
Sicherheitsleistungen für den Bauherren und den Ausführenden
Umgang mit Bauablaufstörungen
Einseitige Anordnungsrechte des Auftraggebers und die daraus resultierenden Folgen
Das richtige Verfahren bei Nachträgen und Nachtragsmanagement.
Für Bauleiter Anfänger gibt es spezielle VOB für Einsteiger-Seminare, die den Einstieg in die komplexe Materie erleichtern. Fortgeschrittene Bauleiter vertiefen ihr Wissen in VOB für Fortgeschrittene, wobei der Fokus auf detaillierteren rechtlichen Aspekten liegt.
4.2. HOAI: Die Bedeutung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Ein weiteres wichtiges Thema in der Bauleiterschulung ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Bauleiter sollten wissen, wie die HOAI die Vergütung von Planungsleistungen regelt, da dies einen direkten Einfluss auf den finanziellen Erfolg eines Bauprojekts hat. Die Schulung hilft Bauleitern, die verschiedenen Leistungsphasen und die zugehörigen Honorare zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Besonderer Augenmerk besteht dabei auf der Kenntnis und der Erkenntnis des Leistungssolls des Planers (Bauleiters) sowie die Möglichkeit, erbrachte und vertraglich geschuldete Leistungen HOAI-konform abzurechnen, aber auch zusätzliche Planungsleistungen (Nachträge) frühzeitig zu erkennen, diese dem Auftraggeber anzuzeigen, prüffähig zu kalkulieren und abzurechnen.
Ist eine Bauleiterschulung speziell auf die HOAI ausgerichtet, dann lernen sie dabei die wichtigsten Aspekte der HOAI kennen, darunter:
Zustandekommen eines Planervertages
Leistungsbild und Leistungssoll
Honorarzone und ihre Bestimmung
Anrechenbare Kosten und die Bestimmung dieser
Prüffähige Berechnung der Höhe der mitzuverarbeitende Bausubstanz
Umbauzuschlag nach HOAI
Nachtrasgmanagement nach HOAI
u.v.m.
4.3. Bauvertragsrecht: Vertragsabschlüsse richtig verstehen und umsetzen
Das Bauvertragsrecht bildet das rechtliche Fundament für jeden Bauvertrag. Bauleiter müssen sich mit den verschiedenen Vertragsarten wie Werkverträgen und Dienstverträgen auskennen und wissen, wie diese rechtssicher abgeschlossen werden. Ein fundiertes Verständnis des Bauvertragsrechts ermöglicht es Bauleitern, Probleme wie verspätete Zahlungen oder Mängelansprüche schnell zu identifizieren und proaktiv Lösungen zu finden.
4.4. Nachtragsmanagement: Rechtssicher und effizient
Ein weiterer zentraler Punkt in der Bauleiterschulung ist das Thema Nachtragsmanagement. Auf Baustellen gibt es häufig unvorhergesehene Änderungen oder Zusatzleistungen, die zu Nachträgen führen. Bauleiter müssen in der Lage sein, Nachträge korrekt zu dokumentieren und zu verhandeln. Eine fehlerhafte Handhabung von Nachträgen kann zu erheblichen finanziellen Verlusten und rechtlichen Problemen führen.
In einer speziellen Schulung für Nachtragsmanagement lernen Bauleiter, wie sie Nachträge richtig formulieren, die erforderlichen Nachweise erbringen und wie sie mit Auftraggebern und Subunternehmern effektiv kommunizieren, um Konflikte zu vermeiden.
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen:

5. Die Vorteile einer Bauleiterschulung
Die Teilnahme an einer Bauleiterschulung bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für den Bauleiter selbst als auch für das gesamte Bauprojekt von entscheidender Bedeutung sind.
5.1. Sicherstellung einer reibungslosen Bauabwicklung
Durch das Wissen, das in einer Bauleiterschulung vermittelt wird, sind Bauleiter besser vorbereitet, um die Baustelle effizient zu leiten. Sie sind in der Lage, Probleme frühzeitig zu erkennen und schnell zu lösen. Dies führt zu einer reibungsloseren Bauabwicklung, weniger Verzögerungen und einer besseren Qualität des Endprodukts.
5.2. Rechtssicherheit auf der Baustelle
Ein weiterer großer Vorteil einer fundierten Schulung ist die rechtliche Absicherung. Bauleiter, die die VOB/B, das Bauvertragsrecht und andere relevante Normen kennen, können potenzielle rechtliche Konflikte vermeiden. Sie wissen, wie sie ihre Entscheidungen rechtlich fundiert treffen und bei eventuellen Streitigkeiten die richtigen Schritte unternehmen. Dies schützt nicht nur das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen, sondern sorgt auch für ein gutes Verhältnis zu den Vertragspartnern.
5.3. Optimiertes Nachtragsmanagement
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist das Nachtragsmanagement. Bauleiter, die in diesem Bereich geschult sind, können Nachträge effizient und rechtssicher handhaben, was zu einer besseren finanziellen Kontrolle und einer höheren Rentabilität des Projekts führt. Schulungen, die auf das Nachtragsmanagement spezialisiert sind, vermitteln Techniken zur ordnungsgemäßen Nachtragsverhandlung und -dokumentation.
5.4. Steigerung der beruflichen Qualifikation und Karrierechancen
Für Bauleiter Quereinsteiger und solche, die keine klassische Bauleiter Ausbildung absolviert haben, ist eine Bauleiterschulung besonders wertvoll. Sie ermöglicht es, fehlendes Wissen nachzuholen und sich schnell die nötigen Qualifikationen anzueignen, um in der Baubranche erfolgreich zu sein. Auch für erfahrene Bauleiter bietet die Schulung die Möglichkeit, sich weiterzubilden und ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern.
6. Schulungsformate: Seminare und praxisorientierte Weiterbildung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Bauleiter fortzubilden. In der Bauleiterschulung können Bauleiter zwischen unterschiedlichen Formaten wählen. Diese reichen von Seminaren und Webinaren bis hin zu mehrtägigen Inhouse-Schulungen oder Intensivkursen. Je nach Bedarf können die Inhalte spezifisch auf bestimmte Themen wie die VOB/B, HOAI oder das Nachtragsmanagement ausgerichtet sein.
Für Bauleiter Quereinsteiger gibt es Einführungskurse, die einen leichteren Zugang zu den grundlegenden Themen bieten. Fortgeschrittene Bauleiter können an spezialisierten Fortgeschrittenen-Seminaren teilnehmen, um ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen.
Übrigens: Sollten Sie mehr zum Thema Vergaberecht und Vergabe nach VOB/A erfahren wollen, dann laden wir Sie zu unserem Tagesseminar zum Thema VOB/A und Vergabe von Bauleistungen ein.

7. Fazit: Warum Bauleiterschulungen unverzichtbar sind
Die Bauleiterschulung ist eine der wichtigsten Investitionen, die Bauleiter tätigen können, um ihre Karriere voranzutreiben und Bauprojekte effizient und rechtssicher zu managen. Durch die Schulung werden Bauleiter nicht nur in den Bereichen VOB, HOAI und Bauvertragsrecht gestärkt, sondern lernen auch, wie sie Baustellen erfolgreich koordinieren und rechtzeitig auf Probleme reagieren können.
Ob als Quereinsteiger, der die Bauleiter Ausbildung nachholt, oder als erfahrener Profi, der sich kontinuierlich fort- und weiterbildet – eine fundierte Bauleiterschulung zahlt sich für alle aus. Sie sorgt für eine bessere Arbeitsqualität, mehr Rechtssicherheit und eine höhere Zufriedenheit bei allen Projektbeteiligten.
Wer sich kontinuierlich weiterbildet, bleibt nicht nur in der Branche wettbewerbsfähig, sondern trägt auch dazu bei, dass Bauprojekte effizient, innerhalb des Budgets und termingerecht abgeschlossen werden. Die Bauleiterschulung ist also der Schlüssel für eine erfolgreiche Karriere in der Bauleitung.
8. FAQ Bauleiterschulung
1. Was ist eine Bauleiterschulung?
Eine Bauleiterschulung vermittelt Bauleitern die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bauprojekte effektiv zu planen, zu überwachen und erfolgreich abzuschließen. Sie umfasst Themen wie Baustellenorganisation, Sicherheitsvorschriften, Baurecht, Kommunikation mit Auftraggebern und Subunternehmern sowie Qualitätskontrolle.
2. Warum ist eine Bauleiterschulung wichtig?
Eine Bauleiterschulung ist entscheidend, um Bauleiter auf die vielfältigen Herausforderungen und Anforderungen auf der Baustelle vorzubereiten. Sie sorgt dafür, dass Bauleiter über aktuelle rechtliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen und effiziente Projektmanagementmethoden informiert sind und so Bauprojekte termingerecht und innerhalb des Budgets abgeschlossen werden können.
3. Welche Themen werden in einer Bauleiterschulung behandelt?
In einer Bauleiterschulung werden unter anderem folgende Themen behandelt:
Baurecht und Bauvertragsrecht
Bauablaufplanung und -koordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Qualitätsmanagement und Mängelmanagement
Kommunikation und Führung auf der Baustelle
Arbeit mit Bauplänen und technischen Dokumentationen
4. Wer sollte an einer Bauleiterschulung teilnehmen?
An einer Bauleiterschulung sollten Bauleiter, Projektleiter, Bauingenieure, aber auch erfahrene Handwerker und Führungskräfte teilnehmen, die in der Bauleitung tätig sind oder sich auf diese Rolle vorbereiten möchten. Auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gezielt weiterbilden möchten, profitieren von solchen Schulungen.
5. Wie lange dauert eine Bauleiterschulung?
Die Dauer einer Bauleiterschulung variiert je nach Anbieter und Umfang der Schulung. In der Regel dauert eine grundlegende Schulung zwischen 2 und 5 Tagen. Es gibt jedoch auch spezialisierte, weiterführende Schulungen, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.
Verfasst von:
Alexander Fleming

TRGS 524 Fachkunde: Ein umfassender Leitfaden für sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Das Arbeiten in kontaminierten Bereichen stellt eine erhebliche Herausforderung für Fachkräfte im Bereich der Sanierung von Gebäudeschadstoffen wie Asbest, PAK, KMF, PCB oder Schimmelpilze dar.
Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die nötige Sicherheit und Fachkompetenz besitzen, gibt es in Deutschland spezifische Vorschriften und Schulungen, die den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen regeln. Eine der wichtigsten Regelungen in diesem Bereich ist die TRGS 524 (Technische Regel für Gefahrstoffe) sowie die dazugehörige Fachkunde. In diesem Beitrag gehen wir ausführlich auf den TRGS 524 Fachkundelehrgang ein, erklären, welche Inhalte solche Lehrgänge umfassen, welche Anforderungen die TRGS 524 an Arbeiten in kontaminierten Bereichen stellt und warum ein TRGS 524 Fachkundelehrgang für Sanierungs-Fachkräfte unerlässlich ist.
Zudem beantworten wir häufig gestellte Fragen und beleuchten den Unterschied zwischen der TRGS 524 Fachkunde und der DGUV Regel 101-004 Sachkunde, die absolut gleichwertig ist, jedoch von vielen Interessenten als zwei unterschiedliche Lehrformen angesehen werden.
1. Was ist die TRGS 524?
Die TRGS 524 ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe, die sich speziell mit der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen beschäftigt. Sie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelt, um den Arbeitsschutz bei Arbeiten mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
Sie legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Fachkräfte benötigen, um in kontaminierten Bereichen sicher arbeiten zu können. Dies ist besonders wichtig in Bereichen, die durch typische Gebäudeschadstoffe wie PAK, PCB, PCP und Lindan (Holzschutzmittel) oder andere toxische Substanzen kontaminiert sein können.
Dabei konkretisiert die TRGS 524 die im § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlungspflichten, stellt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen dar und beschreibt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen (sowohl technische, organisatorische als auch persönliche Schutzmaßnahmen - TOP Prinzip). Die Lehrgangsstruktur von Fachkundelehrgängen nach TRGS 524 baut auf den Lehrgangsinhalten gemäß Anhang 6B der DGUV-Regel 101-004 auf und ist somit gleichwertig.
Die TRGS 524 richtet sich an Fachkräfte, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, solche Arbeiten planen oder überwachen. Wie z. B. in der Sanierung von Gebäuden oder im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Risiken zu minimieren, müssen Fachkräfte eine entsprechende Fachkunde nachweisen. Die TRGS 524 legt fest, welche Anforderungen an diese Fachkunde gestellt werden und wie sie vermittelt werden soll. Ein speziell auf diese Thematik ausgerichteter Fachkundelehrgang vermittelt genau die erforderlichen Kenntnisse, um für die Planung, Überwachung und Ausführung solcher Arbeiten zu gewährleisten.
2. Warum ist die TRGS 524 Fachkunde wichtig?
Die TRGS 524 Fachkunde ist von zentraler Bedeutung, weil sie sicherstellt, dass alle Personen, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, mit den Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen können, vertraut sind und die richtigen Schutzmaßnahmen treffen. In kontaminierten Bereichen können Mitarbeiter regelmäßig gefährlichen Substanzen ausgesetzt sein, die langfristige gesundheitliche Auswirkungen haben können, darunter Krebserkrankungen, Atemwegserkrankungen und andere schwerwiegende Gesundheitsprobleme.
Die Fachkunde nach TRGS 524 garantiert, dass Fachkräfte:
Gefährdungen erkennen und bewerten können,
die richtigen Schutzmaßnahmen auswählen und umsetzen,
die gesetzlichen Anforderungen einhalten,
Gefährdungsbeurteilungen erstellen können,
die Gesundheit von Kollegen und sich selbst schützen.
Die Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter und der Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 ist eine Grundvoraussetzung für die ausführende Firmen, um Arbeiten in kontaminierten Bereichen übernehmen zu können und als Sanierungsfachbetriebe für Sanierung von Gebäudeschadstoffen zu gelten.
3. Was umfasst die TRGS 524 Fachkunde?
Die TRGS 524 legt die Anforderungen an die Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen fest. Sie umfasst verschiedene Themenbereiche, die für die Sicherheit der Fachkräfte unerlässlich sind. Die Hauptbestandteile der Fachkunde nach TRGS 524 beinhalten:
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften:
Die Teilnehmer lernen die relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen, darunter die Gefahrstoffverordnung, TRGS 524, TRGS 551, Baustellenverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz und andere relevante Regelungen im Arbeitsschutz.
Wichtige Vorschriften und Normen wie die TRGS 524, aber auch das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV-Vorschriften werden behandelt.
Gefährdungsbeurteilung:
Fachkräfte müssen lernen, wie sie Gefährdungsbeurteilungen durchführen und welche Maßnahmen zur Minimierung von Risiken erforderlich sind.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Erkennung von kontaminierten Bereichen und der Bestimmung von geeigneten Schutzmaßnahmen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitsschutztechnik:
Die Teilnehmer erfahren, wie sie geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist.
Auch technische Schutzmaßnahmen wie Lüftungssysteme und Absaugungen sind Thema der Schulung.
Verfahren zur Dekontamination:
Ein weiteres zentrales Thema ist die Dekontamination von Personen und Ausrüstungen, die mit gefährlichen Stoffen in Kontakt gekommen sind.
Hier werden Methoden und Geräte zur Dekontamination sowie die Vorgehensweise in Notfällen vermittelt.
Sicherheitsorganisation und Notfallmanagement:
Die Teilnehmer lernen, wie sie eine Sicherheitsorganisation in kontaminierten Bereichen aufbauen und Notfallpläne entwickeln.
Der Umgang mit Unfällen und Zwischenfällen wird geübt.
Praktische Übungen:
Ein wichtiger Bestandteil der TRGS 524 Fachkunde sind praxisnahe Übungen, in denen die Teilnehmer ihr Wissen in realistischen Szenarien anwenden können.
4. Wie wird die TRGS 524 Fachkunde vermittelt?
Die Fachkunde nach TRGS 524 wird durch spezielle Fachkundelehrgänge vermittelt, die sowohl in Präsenzform als auch online angeboten werden. Ein TRGS 524 Online-Lehrgang ist eine flexible Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen, ohne an feste Schulungsorte gebunden zu sein. Online-Lehrgänge sind besonders für Fachkräfte geeignet, die bereits beruflich stark eingebunden sind oder in verschiedenen Regionen arbeiten.
In einem TRGS 524 Fachkundelehrgang werden die oben genannten Themen intensiv behandelt. Dabei ist es wichtig, dass die Schulung sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Online-Lehrgänge bieten häufig interaktive Lernmethoden, wie Webinare, Fallstudien und Tests, um das Verständnis der Teilnehmer zu überprüfen.
Übrigens: in unserem 2 tägigen Lehrgang nach TRGS 524 und 521 erhalten Sie nicht nur 2 Fachkundezertifikate, sondern praxisnahes Wissen rund um das Thema Gebäudeschadstoffe:

5. An welche Personengruppen richten sich TRGS 524 Fachkundelehrgänge?
Die Qualifikation nach TRGS 524 ist insbesondere wichtig für Bau- und Sanierungsfirmen, die im Bestand von älteren Gebäude arbeiten oder diese sanieren. Darunter fallen unter anderen:
Bauleiter (Architekten und Ingenieure)
Dachdecker
Elektroinstallateure
Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallateure
Schreiner
Trockenbauer
Fliesenleger
Maurer
Abbruchunternehmer
Wasserschadensanierer
6. Der Unterschied zwischen TRGS 524 Fachkunde und DGUV Regel 101-004 Sachkunde
Ein häufig auftretendes Missverständnis ist der Unterschied zwischen der TRGS 524 Fachkunde und der DGUV Regel 101-004 Sachkunde. Beide Schulungen beschäftigen sich mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzthemen, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede in ihrem Umfang und ihrer Zielsetzung.
TRGS 524 Fachkunde: Die TRGS 524 Fachkunde richtet sich speziell an Personen, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, etwa in der Sanierung von PAK, PCB, Holzschutzmittel usw. oder in der Sanierung von Gebäuden nach Wasserschäden. Sie umfasst detaillierte Kenntnisse und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um diese Arbeiten sicher und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften durchzuführen.
DGUV Regel 101-004 Sachkunde: Im Gegensatz dazu bezieht sich die DGUV Regel 101-004 Sachkunde auf allgemeine Anforderungen an Personen, die mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgehen. Sie bietet eine grundlegende Schulung in Bezug auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, ohne jedoch die Spezialisierung auf Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu fokussieren.
Ein TRGS 524 Fachkundelehrgang ist jedoch mit einer Sachkunde nach DGUV Regel 101-004, weil in diesem Lehrgang die geforderten Inhalten nach DGUV Regel 101-004 vermittelt werden.
Wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen der TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004 erfahren möchten, dann lesen Sie gerne diesen Artikel:
Was ist der Unterschied zwischen der TRGS 524 und der DGUV Regel 101-004?
7. Fazit: Warum Fachkunde nach TRGS 524 unerlässlich ist
Die Fachkunde nach TRGS 524 ist für alle Fachkräfte, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, von entscheidender Bedeutung. Sie sorgt nicht nur dafür, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, sondern auch dafür, dass Fachkräfte selbst und ihre Kollegen vor den Gefahren von Gefahrstoffen geschützt sind. Ob im Rahmen eines Präsenzlehrgangs oder eines TRGS 524 Online-Lehrgangs – die notwendige Ausbildung ist für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen unerlässlich.
FAQ zum Thema TRGS 524 Fachkunde
1. Was ist der Unterschied zwischen TRGS 524 Fachkunde und der DGUV Regel 101-004 Sachkunde?
Die TRGS 524 Fachkunde richtet sich speziell an Personen, die in kontaminierten Bereichen arbeiten, während die DGUV Regel 101-004 Sachkunde allgemeine Anforderungen an den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen behandelt.
2. Wie lange dauert ein TRGS 524 Fachkundelehrgang?
Ein TRGS 524 Fachkundelehrgang dauert 2 Tage.
3. Kann ich die TRGS 524 Fachkunde auch online erlernen?
Ja, bei uns haben Sie die Möglichkeit, an einem TRGS 524 Online-Lehrgang teilzunehmen.
4. Für wen ist die TRGS 524 Fachkunde erforderlich?
Die TRGS 524 Fachkunde ist erforderlich für alle Fachkräfte, die in Bereichen arbeiten, die mit gefährlichen Stoffen oder kontaminierten Materialien belastet sind, z. B. bei der Sanierung von PAK, PCB, Holzschutzmittel, Formaldehyd usw.
5. Wie kann ich mich für einen TRGS 524 Fachkundelehrgang anmelden?
Sie können sich direkt bei uns für den nächsten Termin am 05.+06. Mai 2025 anmelden.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB? – Dauer, Regeln und wichtige Ausnahmen einfach erklärt
Die Gewährleistungsfrist ist eines der wichtigsten Themen im Baurecht. Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen müssen genau wissen, wie lange Mängelansprüche bestehen und welche Rechte während dieser Zeit gelten.
Besonders häufig stellt sich dabei die Frage:
Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Die kurze Antwort lautet:
Die Gewährleistungsfrist nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen beträgt in der Regel 4 Jahre.
Doch diese kurze Antwort erklärt nur einen Teil der Regelung. In der Praxis spielen viele weitere Faktoren eine Rolle:
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
Welche Ausnahmen gibt es?
Wann verlängert sich die Frist?
Welche Unterschiede gibt es zum BGB-Bauvertrag?
Was passiert bei Mängeln während der Frist?
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur Gewährleistungsfrist nach VOB, verständlich erklärt und mit praktischen Beispielen aus dem Baualltag.
1. Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
Die Gewährleistung beschreibt den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer (z. B. ein Bauunternehmen oder Handwerker) für Mängel an seiner Bauleistung haftet.
Das bedeutet:
Wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel auftritt, muss der Auftragnehmer diesen kostenlos beseitigen.
Typische Baumängel können sein:
Risse im Putz
Undichte Dächer
Feuchte Keller
Fehlerhafte Fliesenarbeiten
Schäden an Fassaden
Die Gewährleistungsfrist ist daher ein wichtiger Schutz für Bauherren.
2. Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich:
4 Jahre ab Abnahme der Bauleistung.
Diese Regelung steht in der VOB/B §13.
Das bedeutet konkret:
Der Bau wird fertiggestellt
Der Bauherr nimmt die Leistung ab
Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist von 4 Jahren
Während dieser Zeit können Mängel geltend gemacht werden.
3. Wann beginnt die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Ein entscheidender Punkt ist der Beginn der Frist.
Die Gewährleistungsfrist startet nicht mit dem Bauende, sondern mit der sogenannten Abnahme.
Die Abnahme ist ein zentraler Moment im Baurecht.
Sie bedeutet:
Der Bauherr bestätigt, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Ab diesem Zeitpunkt:
beginnt die Gewährleistungsfrist
geht das Risiko auf den Auftraggeber über
wird die Schlussrechnung fällig
4. Formen der Bauabnahme
Die Abnahme kann auf verschiedene Arten erfolgen.
1. Förmliche Abnahme
Hier findet eine gemeinsame Bauabnahme mit Protokoll statt.
Typischer Ablauf:
Begehung der Baustelle
Dokumentation von Mängeln
Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls
Das ist die sicherste Form der Abnahme.
2. Konkludente Abnahme
Die Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen.
Beispiel: Der Bauherr zieht in das Gebäude ein und nutzt es.
Das kann rechtlich bereits als Abnahme gelten.
3. Fiktive Abnahme
Wenn der Auftragnehmer eine Abnahme verlangt und der Bauherr nicht reagiert, kann nach einer bestimmten Frist eine fiktive Abnahme eintreten.
Auch dann beginnt die Gewährleistungsfrist.
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen:

5. Welche Mängel fallen unter die Gewährleistung?
Während der Gewährleistungsfrist haftet der Auftragnehmer für alle Mängel, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.
Typische Beispiele sind:
1. Ausführungsfehler
Zum Beispiel:
schief verlegte Fliesen
schlecht ausgeführte Putzarbeiten
fehlerhafte Dämmung
2. Materialfehler
Wenn Materialien mangelhaft sind, etwa:
minderwertige Baustoffe
falsche Abdichtungssysteme
3. Planungsfehler (teilweise)
Planungsfehler betreffen oft Architekten, können aber auch Bauunternehmen betreffen, wenn sie Planungsteile übernommen haben.
6. Wann verlängert sich die Gewährleistungsfrist?
In bestimmten Fällen kann sich die Frist verlängern.
1. Mängelbeseitigung
Wenn ein Mangel während der Gewährleistungsfrist beseitigt wird, beginnt für diesen Mangel eine neue Frist.
Das bedeutet: Die Gewährleistung für den reparierten Bereich startet erneut.
2. Arglistiges Verschweigen von Mängeln
Wenn ein Auftragnehmer einen Mangel bewusst verschweigt, kann die Frist deutlich länger sein.
Dann gilt häufig eine Frist von bis zu 30 Jahren.
Solche Fälle sind jedoch selten.7. Fazit: Wie heißen die drei Teile der VOB?
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei zentralen Teilen:
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Jeder Teil erfüllt eine eigene Funktion im Bauprozess:
VOB/A → Ausschreibung und Vergabe
VOB/B → Bauvertrag
VOB/C → technische Ausführung
Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Bauprojekte transparent, rechtssicher und technisch einheitlich umgesetzt werden.
Übrigens: Sollten Sie mehr zum Thema Vergaberecht und Vergabe nach VOB/A erfahren wollen, dann laden wir Sie zu unserem Tagesseminar zum Thema VOB/A und Vergabe von Bauleistungen ein.

7. Was tun bei Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist?
Wenn ein Bauherr einen Mangel entdeckt, sollte er schnell handeln.
Der typische Ablauf sieht so aus:
1. Mangel dokumentieren
Zum Beispiel durch:
Fotos
Videos
Gutachten
2. Mangelanzeige senden
Der Bauherr muss den Mangel schriftlich melden.
Wichtig ist:
genaue Beschreibung
Frist zur Nachbesserung
3. Nachbesserung ermöglichen
Der Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, den Mangel zu beheben.
4. Weitere Schritte
Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, kann der Bauherr:
Ersatzvornahme durchführen
Zahlung mindern
Schadensersatz verlangen
8. Häufige Fehler bei der Gewährleistung
Viele Bauherren verlieren Gewährleistungsansprüche durch einfache Fehler.
1. Keine Abnahme dokumentiert
Ohne klare Abnahme ist oft unklar, wann die Gewährleistungsfrist beginnt.
2. Mängel zu spät melden
Wird ein Mangel erst nach Ablauf der Frist entdeckt, besteht kein Anspruch mehr.
3. Eigenständige Reparaturen
Wenn Bauherren selbst reparieren, ohne dem Unternehmen eine Chance zur Nachbesserung zu geben, kann der Anspruch verloren gehen.
9. Fazit: Wie lange ist die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Die Gewährleistungsfrist nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen beträgt in der Regel 4 Jahre.
Wichtige Punkte sind:
Beginn der Frist ist die Abnahme der Bauleistung
Während der Frist haftet der Auftragnehmer für Baumängel
Nachbesserungen können die Frist teilweise neu starten
Im Vergleich zum Bürgerliches Gesetzbuch ist die Frist kürzer (5 Jahre)
Für Bauherren und Bauunternehmen ist es daher entscheidend, die Gewährleistungsfrist genau zu kennen, um Rechte und Pflichten korrekt wahrnehmen zu können.
10. FAQ – Häufige Fragen zur Gewährleistung nach VOB
1. Wie lange beträgt die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach VOB/B in der Regel 4 Jahre ab Abnahme der Bauleistung.
2. Wann beginnt die Gewährleistungsfrist nach VOB?
Die Frist beginnt mit der Bauabnahme, also dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Bauleistung offiziell akzeptiert.
3. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB bei der Gewährleistung?
Nach VOB beträgt die Gewährleistungsfrist 4 Jahre, während sie nach dem BGB meist 5 Jahre beträgt.
4. Was passiert bei einem Mangel während der Gewährleistungsfrist?
Der Auftragnehmer muss den Mangel kostenlos beseitigen, sofern er für den Fehler verantwortlich ist.
5. Kann sich die Gewährleistungsfrist verlängern?
Ja. Wenn ein Mangel repariert wird, kann für diesen Bereich eine neue Gewährleistungsfrist beginnen.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Wie heißen die drei Teile der VOB? – Einfach erklärt mit Praxisbeispielen für Bauherren und Unternehmen
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eines der wichtigsten Regelwerke im deutschen Bauwesen. Sie regelt, wie Bauleistungen ausgeschrieben, vergeben und abgewickelt werden. Besonders bei öffentlichen Bauaufträgen ist sie von zentraler Bedeutung. Doch viele Bauherren, Handwerker oder Bauunternehmen stellen sich eine grundlegende Frage:
Wie heißen die drei Teile der VOB?
Die Antwort lautet:
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Doch diese kurze Antwort erklärt noch nicht, warum die drei Teile existieren, welche Aufgaben sie haben und wie sie in der Praxis angewendet werden. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie:
Welche Funktion die VOB im Bauwesen hat
Wie sich die drei Teile der VOB unterscheiden
Wann welcher Teil angewendet wird
Warum die VOB besonders für Bauunternehmen wichtig ist
Praktische Beispiele aus dem Baualltag
Dieser Artikel erklärt Ihnen die VOB verständlich, praxisnah und SEO-optimiert, sodass Sie danach genau wissen, wie die drei Teile der VOB heißen und was sie bedeuten.
1. Was ist die VOB überhaupt?
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein umfangreiches Regelwerk für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen in Deutschland.
Sie wird herausgegeben vom
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).
Die VOB sorgt dafür, dass Bauprojekte:
transparent ausgeschrieben
fair vergeben
vertraglich klar geregelt
technisch eindeutig beschrieben
werden.
Das Regelwerk wird besonders häufig bei öffentlichen Bauaufträgen angewendet, etwa bei:
Straßenbau
Schulbau
Brückenbau
kommunalen Bauprojekten
öffentlichen Gebäuden
Doch auch private Bauherren und Bauunternehmen nutzen häufig die VOB als Vertragsgrundlage.
2. Wie heißen die drei Teile der VOB?
Die VOB besteht aus drei eigenständigen Teilen, die unterschiedliche Bereiche eines Bauprojekts regeln.
I. VOB/A – Vergabe von Bauleistungen
Der erste Teil der VOB heißt:
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
Dieser Teil regelt den gesamten Ausschreibungs- und Vergabeprozess.
Was wird in der VOB/A geregelt?
Die VOB/A beschreibt:
wie Bauleistungen ausgeschrieben werden
wie Angebote eingeholt werden
wie Angebote geprüft werden
wie ein Auftrag vergeben wird
Kurz gesagt: VOB/A regelt den Weg vom Bauprojekt bis zur Auftragsvergabe.
Typische Inhalte der VOB/A
Die wichtigsten Themen sind:
Öffentliche Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibungen
Freihändige Vergaben
Angebotsfristen
Angebotswertung
Zuschlagserteilung
Beispiel aus der Praxis
Eine Stadt möchte ein neues Schulgebäude bauen.
Der Ablauf nach VOB/A:
Planung des Bauprojekts
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
Veröffentlichung der Ausschreibung
Bauunternehmen reichen Angebote ein
Prüfung der Angebote
Vergabe des Auftrags
Die Regeln dafür stehen in der VOB/A.
II. VOB/B – Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Der zweite Teil der VOB heißt:
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Dieser Teil ist der wichtigste Teil für Bauunternehmen und Auftraggeber, denn er regelt den Bauvertrag selbst.
Die VOB/B wird häufig als Alternative zum normalen Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwendet.
Welche Themen regelt die VOB/B?
Die VOB/B beschreibt unter anderem:
Vertragsabschluss
Bauausführung
Fristen
Nachträge
Abnahme
Mängel
Gewährleistung
Kündigung
Damit regelt sie die gesamte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen während der Bauphase.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauunternehmen baut ein Mehrfamilienhaus.
Während des Projekts passiert Folgendes:
Es entstehen zusätzliche Leistungen
Es gibt Terminverschiebungen
Der Bauherr entdeckt Mängel
All diese Situationen werden in der VOB/B geregelt.
Warum ist die VOB/B so wichtig?
Sie schafft klare Regeln für Konflikte, zum Beispiel bei:
Bauverzögerungen
Kostensteigerungen
Mängelbeseitigung
Abschlagszahlungen
Deshalb wird sie von vielen Bauunternehmen standardmäßig in Bauverträge integriert.
III. VOB/C – Technische Vorschriften für Bauleistungen
Der dritte Teil heißt:
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Dieser Teil ist besonders technisch und richtet sich vor allem an:
Bauunternehmen
Handwerksbetriebe
Architekten
Ingenieure
Was steht in der VOB/C?
Die VOB/C enthält detaillierte technische Regeln für einzelne Bauleistungen.
Beispiele:
Erdarbeiten
Betonarbeiten
Mauerarbeiten
Dacharbeiten
Malerarbeiten
Fliesenarbeiten
Für jedes Gewerk gibt es eigene technische Vorschriften.
Beispiel
Ein Unternehmen führt Fliesenarbeiten aus.
Die VOB/C regelt beispielsweise:
Vorbereitung des Untergrunds
Verlegung der Fliesen
Fugenbreiten
Qualitätsanforderungen
Abrechnung der Leistung
Damit wird sichergestellt, dass Bauleistungen einheitlich und fachgerecht ausgeführt werden.
Kurz gesagt:
VOB/A → Vergabe
VOB/B → Vertrag
VOB/C → Technik
Übrigens: Wenn Sie im Bereich der Gebäudeschadstoffsanierung oder Gebäudeabbruch tätig sind, dann ist die VOB/C DIN 18448 besonders wichtig für Sie. In einem Tagesseminar haben wir die wesentlichen Inhalte der VOB, GefStoffV und der DIN 18448 für Sie aufgearbeitet:

3. Warum ist die VOB im Bauwesen so wichtig?
Die VOB ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Baurechts, weil sie:
1. Einheitliche Standards schafft
Alle Beteiligten arbeiten nach denselben Regeln.
Das reduziert:
Missverständnisse
Streitigkeiten
Rechtsunsicherheiten
2. Transparenz bei öffentlichen Aufträgen schafft
Gerade bei öffentlichen Bauprojekten muss gewährleistet sein, dass:
Aufträge fair vergeben werden
Steuergelder korrekt verwendet werden
Unternehmen gleiche Chancen haben
Die VOB/A sorgt für diese Transparenz.
3. Bauprojekte rechtlich absichert
Durch klare Vertragsregeln (VOB/B) wissen:
Bauherren
Bauunternehmen
Architekten
genau, welche Rechte und Pflichten sie haben.
4. Unterschiede zwischen VOB und BGB-Bauvertrag
Neben der VOB gibt es auch Bauverträge nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der größte Unterschied liegt in der Detailtiefe der Regelungen.
BGB-Bauvertrag
allgemeine gesetzliche Regeln
weniger bauspezifische Details
VOB-Vertrag
speziell für Bauprojekte entwickelt
detaillierte Regelungen
praxisnah
Deshalb wird die VOB vor allem bei größeren Bauprojekten verwendet.
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen:

5. Wann gilt die VOB?
Die VOB gilt nicht automatisch.
Sie muss vertraglich vereinbart werden.
Das passiert meist durch eine Formulierung wie:
„Es gilt die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.“
Ohne diese Vereinbarung gilt automatisch das BGB-Baurecht.
6. Häufige Missverständnisse über die VOB
„Die VOB ist ein Gesetz“
Das stimmt nicht ganz.
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk.
Sie wird jedoch so häufig verwendet, dass sie praktisch quasi gesetzesähnliche Bedeutung hat.
„Die VOB gilt automatisch bei Bauprojekten“
Auch das stimmt nicht.
Sie gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde.
„Die VOB gilt nur für öffentliche Projekte“
Auch private Bauverträge können auf der VOB basieren.
7. Fazit: Wie heißen die drei Teile der VOB?
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) besteht aus drei zentralen Teilen:
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Jeder Teil erfüllt eine eigene Funktion im Bauprozess:
VOB/A → Ausschreibung und Vergabe
VOB/B → Bauvertrag
VOB/C → technische Ausführung
Gemeinsam sorgen sie dafür, dass Bauprojekte transparent, rechtssicher und technisch einheitlich umgesetzt werden.
8. FAQ – Häufige Fragen zur VOB
1. Wie heißen die drei Teile der VOB?
Die drei Teile der VOB heißen:
VOB/A – Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Vertragsbedingungen für Bauleistungen
VOB/C – Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
2. Ist die VOB ein Gesetz?
Nein. Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk für Bauverträge und Vergaben. Sie wird jedoch in vielen Bauverträgen verbindlich vereinbart.
3. Wann wird die VOB angewendet?
Die VOB wird angewendet, wenn sie im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Besonders häufig passiert das bei öffentlichen Bauaufträgen.
4. Was ist der wichtigste Teil der VOB?
Für Bauunternehmen und Bauherren ist meist die VOB/B der wichtigste Teil, da sie die Vertragsbedingungen und den Ablauf während der Bauausführung regelt.
5. Was bedeutet ATV in der VOB/C?
ATV bedeutet Allgemeine Technische Vertragsbedingungen. Diese enthalten detaillierte technische Regeln für einzelne Bauleistungen wie Betonarbeiten, Dacharbeiten oder Fliesenarbeiten.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI Seminar für Einsteiger: Alles, was Sie wissen müssen
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine wesentliche Verordnung für Planer aus der Baubranche und die Grundlage für die Berechnung der Architekten- und Ingenieurhonorare (wenn die HOAI den Planerverträgen ab dem 01.01.2021 verbindlich vertraglich zugrunde gelegt wurde).
Für viele, die neu in diesem Bereich sind oder gerade erst anfangen, mit der HOAI zu arbeiten, kann der Einstieg in den Aufbau der Verordnung, den einzelnen Leistungsbildern und den Honorarberechnungsparametern herausfordernd erscheinen.
Ein HOAI Seminar für Einsteiger bietet jedoch eine hervorragende Möglichkeit, das nötige Wissen zu erwerben und sich in der Praxis sicher zurechtzufinden.
In diesem Artikel erklären wir, warum ein HOAI Seminar (online oder präsent) auch in den Jahren 2024 und 2025 so wertvoll ist, was Sie von einem solchen Seminar erwarten können und warum ein Online HOAI Seminar eine besonders flexible und wirtschaftliche Lernoption darstellt.
1. Was ist die HOAI und warum ist sie wichtig?
Die HOAI regelt die Vergütung von Architekten und Ingenieuren für ihre Leistungen bei Bauprojekten in Deutschland. Sie sorgt für Transparenz und Fairness und stellt sicher, dass die Honorare der Architekten oder Fachingenieure in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.
Dabei bezieht sich die HOAI nicht nur auf die Honorare selbst, sondern auch auf die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten (dem sogenannten Leistungsbild und den darin enthaltenen Einzelleistungen - gegliedert in Leistungsphasen), die der Auftraggeber sowie der Architekt oder Ingenieur bei vertraglicher Vereinbarung und Übertragung der jeweiligen Leistungspflichten zu erfüllen haben.
Für Fachleute, die sich in der Bauplanung oder -ausführung bewegen, ist ein grundlegendes Verständnis der HOAI unerlässlich. Ein HOAI Seminar für Einsteiger vermittelt das nötige Wissen, um die Regelungen und Bestimmungen der HOAI zu verstehen und anzuwenden.
Obwohl die HOAI seit der letzten Novellierung - und folglich ab dem 01.01.2021 - kein bindendes Preisrecht mehr darstellt, wird die HOAI den eisten Planerverträgen weiteren als Grundlage gelegt. Daher ist es sowohl für Auftraggeber (Bauherren) als auch Auftragnehmer (Architekten und Ingenieure) auch im Jahr 2024 und 2025 wichtig, sich mit den Inhalten dieser Verordnung auszukennen und die darin enthaltenen HOAI Werkzeuge nutzen zu können.
2. Warum ist ein HOAI Seminar für Einsteiger sinnvoll?
Die HOAI ist ein komplexes und detailliertes Regelwerk, das sich mit unterschiedlichen Leistungsbildern, Leistungsphasen, Grundleistungen und besonderen Leistungen, den dazugehörigen Einzelleistungen sowie den Honorarberechnungsvorgaben für genau diese Leistungen befasst.
Einsteiger, die in der Baubranche tätig sind oder sich gerade neu in diesem Bereich orientieren, können beim ersten Kontakt mit der HOAI schnell den Überblick verlieren. Aber auch bereits erfahrene Projektleiter haben leider Schwächen beim Umgang mit der Honorarordnung. Ein HOAI Seminar für Einsteiger ist somit nicht immer nur für absolute „Bauneulinge“, sondern auch erfahrene Mitarbeiter von Architekturbüro, Ingenieurbüros sowie Bauherrenvertretern sinnvoll, da es eine strukturierte und gezielte Einführung in die Materie bietet.
Im Rahmen eines solchen Seminars lernen Sie:
Die Grundlagen der HOAI: Was ist die HOAI? Wie wird sie angewendet? Was sind die wichtigsten Paragrafen und Regelungen? Warum befassen wir uns überhaupt mit der HOAI und insbesondere immer noch, obwohl die HOAI nicht mehr verbindlich ist?
Die verschiedenen Leistungsbilder: Welche Leistungsbilder gibt es? Welche Leistungsbilder werden von der HOAI geregelt und welche fallen außerhalb des Rahmenbereiches der HOAI?
Die verschiedenen Leistungsphasen: Welche Aufgaben - Grundleistungen und besondere Leistungen - umfasst jede Leistungsphase? Wie werden diese im Vertrag abgebildet und vereinbart?
Die Honorartafeln: Wie wird das Honorar für eine bestimmte Leistung berechnet? Welche Faktoren beeinflussen das Gesamthonorar?
Besondere Bestimmungen und Ausnahmen: Welche Regelungen gibt es für besondere Projekte oder Sonderfälle? Wie werden Störungen im Bauablauf oder Planungsablauf vergütet? Welche Möglichkeiten einer nachträglichen Honorarerhöhung können genutzt werden
Und vieles mehr.
Ein solches Seminar ermöglicht es Einsteigern, das Fundament für ihre Arbeit zu legen und das notwendige Wissen aufzubauen, um mit der HOAI sicher und effizient zu arbeiten.
Auch wir bieten einen HOAI Einsteigerseminar (online) an.

Lassen Sie sich den nächsten Termin nicht entgehen.
Der Aufbau eines HOAI Seminars für Einsteiger
Ein HOAI Seminar für Einsteiger ist in der Regel so strukturiert, dass es Schritt für Schritt in die relevanten Themenbereiche einführt. In unserem HOAI Seminar werden die folgenden Themen behandelt. Die Auflistung ist beispielhaft, wenn Sie sich über die genauen Inhalte informieren möchten, gehen Sie gerne zur Semianrseite:
Einführung in die rechtliche Grundlage der HOAI: Was ist die HOAI, wie funktioniert sie, und welche Ziele verfolgt sie?
Die Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI: Eine detaillierte Erklärung der verschiedenen Leistungsbilder und Leistungsphasen der Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung sowie von Grundleistungen bis zu den gesondert zu vergütenden besonderen Leistungen.
Die Berechnung des Honorars: Wie wird das Honorar berechnet? Was beeinflusst die Höhe des Honorars und welche Faktoren spielen eine Rolle?
Besondere Vereinbarungen und Ausnahmen: Welche speziellen Regelungen gibt es für bestimmte Bauvorhaben oder spezielle Projekte? Wie wird das Honorar von Abweichungen von einem reibungslosen Planung- und/oder Bauablauf bestimmt und welche Anspruchsmöglichkeiten hat man, um sein Honorar aufzustocken.
Praxisbeispiele und Fallstudien: Um den Teilnehmern zu helfen, das Gelernte in der Praxis anzuwenden, werden oft Praxisbeispiele und Fallstudien besprochen.
4. HOAI Seminar für Fortgeschrittene: Eine Vertiefung für erfahrene Fachleute
Für Teilnehmer, die bereits grundlegende Kenntnisse der HOAI haben und ihre Expertise vertiefen möchten, bietet sich ein HOAI Seminar für Fortgeschrittene an. Hier wird auf komplexere Themen und spezifische Anwendungen eingegangen. Diese Art von Seminar ist besonders für Fachleute sinnvoll, die bereits in der Praxis arbeiten und nun ihre Fähigkeiten weiterentwickeln möchten.
In einem HOAI Seminar für Fortgeschrittene werden beispielsweise folgende Themen behandelt:
Vertragsgestaltung und Honorarvereinbarungen: Wie gestaltet man Verträge in Bezug auf die HOAI und was ist bei Honorarvereinbarungen zu beachten?
Besondere Anforderungen an bestimmte Bauvorhaben: Wie wird mit besonders komplexen oder großen Projekten umgegangen, bei denen die HOAI-Anwendung besondere Anforderungen stellt?
Rechtliche Aspekte der HOAI: Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anwendung der HOAI? Wie werden Honorarklagen behandelt?
Die Teilnahme an einem HOAI Seminar für Fortgeschrittene bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, seine Kenntnisse auf ein höheres Niveau zu bringen und komplexe Herausforderungen in der Praxis erfolgreich zu meistern.
5. Kombination aus HOAI und VOB/B Seminar: Eine sinnvolle Erweiterung
Für viele Fachleute aus der Bauwirtschaft ist es sinnvoll, nicht nur Kenntnisse der HOAI zu erwerben, sondern auch ein fundiertes Verständnis der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) zu haben.
Die VOB/B regelt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und bildet somit eine wichtige Ergänzung zur HOAI, die insbesondere von den Bauleitern nicht vernachlässigt werden darf und zum vorauszusetzenden Grundwissen gehört.
Ein Kombination aus HOAI und VOB/B Seminar vermittelt sowohl die rechtlichen und praktischen Aspekte der HOAI als auch die relevanten Informationen zur VOB/B. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Bauprozesse und sorgt dafür, dass Fachleute sowohl in der Vertragsgestaltung als auch bei der Honorierung der Leistungen gut aufgestellt sind. Solche Seminare bieten einen praktischen Bezug zur Realität und helfen, die Schnittstellen zwischen den beiden Regelwerken zu verstehen.
Sie können bei uns zusätzlich zu einem HOAI Seminar auch einen VOB/B Seminar oder auch einen VOB/A Vergaberechtseminar besuchen.

6. Vorteile eines Online HOAI Seminars
Die Teilnahme an einem Online HOAI Seminar hat zahlreiche Vorteile, die besonders für Berufspendler oder vielbeschäftigte Fachleute von Bedeutung sind. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit aber auch Zeitersparnis sind Onlineseminare sehr empfehlenswert. Bei Seminaren geht es hauptsächlich um einen Wissenstransfer und den Austausch zwischen dem Referenten und den Seminarteilnehmern.
Onlineseminare decken diesen Bedarf hervorragend ab.
Flexibilität: Sie und Ihre Mitarbeiter können das Seminar sowohl aus dem Büro oder auch Homeoffice absolvieren. Dies ist besonders vorteilhaft, weil dadurch - wie in der Vergangenheit üblich - Fahrkosten, Übernachtungskosten und Arbeitszeit gespart werden.
Zugang zu Expertenwissen: In unserem HOAI Online-Seminar oder auch dem VOB/B Praktikerseminar erhalten Sie das Wissen direkt von Hern Fleming, der als Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie VOB/B tätig ist und die Seminarinhalte an den wertvollen Einblicken aus seiner Praxis aufbaut.
Interaktive Lernmethoden: Auch bei Online-Seminaren wird zunehmend auf interaktive Lernmethoden gesetzt. Dies können Quizze, Diskussionsrunden oder praktische Übungen sein, die den Lerneffekt verstärken. In unseren Seminaren haben die Teilnehmer jederzeit die Möglichkeit, ihre Fragen frei zu stellen oder ins Chat zu schreiben und direkt mit dem Referenten zu kommunizieren, bis die gestellte Frage beantwortet wurde.
Kostenersparnis: Online-Seminare sind häufig kostengünstiger, da keine Reisekosten und Unterbringungskosten anfallen.
Zugang zu zusätzlichen Materialien: Wir stellen unseren Seminarteilnehmern umfangreiche Lernmaterialien zur Verfügung, auf die Sie auch nach dem Seminar zugreifen können.
7. Fazit
Ein HOAI Seminar für Einsteiger bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, sich mit den Grundlagen der HOAI vertraut zu machen und ein solides Fundament für die berufliche Praxis zu legen. Es hilft Ihnen nicht nur, die wesentlichen Regelungen der HOAI zu verstehen, sondern bereitet Sie auch darauf vor, diese in der Praxis anzuwenden.
Für Fortgeschrittene gibt es darüber hinaus spezialisierte Seminare, die tiefere Einblicke und praxisorientierte Kenntnisse vermitteln.
Die Kombination von HOAI und VOB/B Seminar stellt sicher, dass Sie alle relevanten rechtlichen Aspekte der Bauplanung und -ausführung abdecken. Wenn Sie aufgrund von Zeitmangel oder anderen Verpflichtungen nicht in der Lage sind, an einem Präsenzseminar teilzunehmen, bietet ein Online HOAI Seminar eine flexible und effektive Lösung.
8. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum HOAI Seminar für Einsteiger
1. Was ist die HOAI und warum ist sie wichtig?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Vergütung für Planungs- und Beratungsleistungen im Bauwesen. Sie ist wichtig, weil sie die Vergütung von Architekten und Ingenieuren standardisiert und eine faire und transparente Abrechnung ermöglicht.
2. Wer sollte an einem HOAI Seminar für Einsteiger teilnehmen?
Ein HOAI Seminar für Einsteiger richtet sich an alle, die neu in der Baubranche sind, insbesondere an Architekten, Ingenieure und Bauherren, die ein grundlegendes Verständnis der HOAI erlangen möchten.
3. Was lerne ich in einem HOAI Seminar für Einsteiger?
In einem HOAI Seminar für Einsteiger lernen Sie die grundlegenden Bestimmungen der HOAI kennen, wie die Honorartafeln angewendet werden, welche Leistungsphasen existieren und wie Sie das Honorar für verschiedene Bauleistungen korrekt berechnen.
4. Was ist der Unterschied zwischen einem HOAI Seminar für Einsteiger und einem Seminar für Fortgeschrittene?
Ein HOAI Seminar für Einsteiger bietet grundlegende Informationen zur HOAI, während ein Seminar für Fortgeschrittene tiefer in spezielle und komplexe Themen eintaucht, wie z.B. Vertragsgestaltung, rechtliche Aspekte und besondere Projekte.
5. Welche Vorteile bietet ein Online HOAI Seminar?
Ein Online HOAI Seminar bietet Flexibilität, da Sie es jederzeit und von überall aus besuchen können. Zudem ist es oft kostengünstiger, und Sie haben Zugriff auf eine Vielzahl von Lernmaterialien und praxisorientierten Übungen.
Verfasst von:
Alexander Fleming

VOB Seminar für Bauleiter: Der Schlüssel zu erfolgreichem Bauprojektmanagement
Die Bauleitung ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben im Bauwesen.
Bauleiter sind für die ordnungsgemäße Ausführung von Bauprojekten verantwortlich, wobei sie eine Vielzahl von gesetzlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen im Blick behalten müssen. Eine der wichtigsten Grundlagen, die Bauleiter beherrschen sollten, ist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) - und insbesondere der Teil B (VOB/B).
In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die Bedeutung eines VOB Seminars für Bauleiter ein, beleuchten die Vorteile eines Online VOB Seminars gegenüber einem klassischen Präsenzseminar und erläutern, warum eine umfassende Bauleiter Schulung in Bezug auf die VOB/B unverzichtbar ist, um den wirtschaftlichen und rechtssicheren Erfolg eines Bauvorhabens zu gewährleisten.
1. Was ist die VOB und warum ist sie wichtig für Bauleiter?
Die VOB ist ein Regelwerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen und die Durchführung von Bauverträgen festlegt. Sie ist für alle am Bau beteiligten Parteien von entscheidender Bedeutung, einschließlich Bauleiter, Architekten, Ingenieure und Bauherrenvertreter. Die VOB gliedert sich in drei Teile:
* VOB Teil A: Regelt die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen.
* VOB Teil B: Enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
* VOB Teil C: Bezieht sich auf die technischen Vorschriften für Bauleistungen.
Für Bauleiter ist insbesondere der VOB Teil B von Bedeutung, da er die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Dieser Teil behandelt unter anderem Rechte und Pflichten während der Bauausführung, Mängelansprüche und die Abrechnung der Leistungen.
2. Warum Bauleiter die VOB beherrschen sollten - und warum die Handwerker das Wissen ebenfalls benötigen
Ein fundiertes Wissen über die VOB ist für Bauleiter unerlässlich. Sie müssen nicht nur sicherstellen, dass alle Vorschriften inkl. des vertraglichen Leistungssolls eingehalten werden, sondern auch in der Lage sein, Konflikte zwischen den Beteiligten zu lösen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn Probleme auftreten. Ein Versäumnis, die Regelungen der VOB korrekt anzuwenden bzw. den Bauherren dabei zu unterstützen, kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen, finanziellen Verlusten und Verzögerungen im Bauprojekt führen.
VOB/B lernen und VOB/B anwenden bedeutet, die Prozesse rund um Vergabe, Abrechnung und Durchführung von Bauaufträgen korrekt zu verstehen und umzusetzen. Bauleiter, die in diesem Bereich versiert sind, erhöhen die Effizienz und verringern das Risiko von Missverständnissen und rechtlichen Problemen.
Ein weiterer und nur zu selten erwähnter Punkt, dem ich als Sachverständiger täglich begegnet, ist der emotionale Aspekt, den nicht vernachlässigen darf. Als verantwortlicher Bauleiter (Architekt und / oder Ingenieur) möchte man „der Herr der Lage“ auf der Baustelle und dem gewerkeübergreifenden Geschehen sein. Leider gehören fachliche Auseinandersetzungen mit den ausführenden Firmen auf dem Gebiet der VOB/B zum Alltag jedes Bauleiters und jeder Bauleiterin. Ist man aufgrund der fehlenden Expertise in einer solchen Diskussion unterlegen, schlägt sich die Erfahrung nicht nur auf den Projekterfolg nieder, sondern zieht einen emotional runter. Schließlich möchte man als Bauleiter nicht unwissend eine falsche Meinung vertreten (sei es bei der Abrechnung von Bauleistungen, Umgang mit Bauablaufstörungen, Abnahmeverlangen, Zahlungszielen usw.) und von den Auftragnehmer eines Besseren belehrt werden.
Fundierte VOB/B Kenntnisse stärken somit nicht nur die Qualität des fachlichen Umgangs zwischen den Baustellenakteuren, sondern auch das Selbstbewusstsein des Bauleiters.
Von den Ausführenden darf dieser Aspekt ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit der VOB/B müssen die Grundvoraussetzung bzw. das Grundwissen jedes Projektleiters der ausführenden Firmen sein. Erst so kann die Befreiung der Handwerker aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit im Bezug auf den Umgang mit den VOB Regelungen erfolgen.
3. Bauleiter Ausbildung: Der erste Schritt zur VOB-Expertise
Die Bauleiter Ausbildung ist der erste Schritt für angehende Bauleiter, um sich mit den grundlegenden Aufgaben und Pflichten auf der Baustelle vertraut zu machen. Während der Ausbildung werden Themen wie Baurecht, Bauvertrag und auch die VOB behandelt. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Ausbildung nicht ausreicht, um ein umfassendes Wissen der VOB zu erlangen. Eine spezialisierte Schulung der Bauleiter im Umgang mit den Regelungen der VOB/B ist daher eine sinnvolle Ergänzung zur Ausbildung.
Während der Bauleiter Ausbildung lernen die Teilnehmer bereits die wichtigsten Grundlagen des Bauens, jedoch reicht dieses Wissen oft nicht aus, um die VOB korrekt in der Praxis anzuwenden. Bauleiter müssen in der Lage sein, die verschiedenen Paragraphen der VOB im Kontext von Bauprojekten zu verstehen und anzuwenden. Hier kommt die Bedeutung einer gezielten VOB Schulung ins Spiel.
An dieser Stelle muss sich das technische Fachwissen mit der Weiterbildung auf dem Gebiet der VOB/B zu einem Ganzen vermischen und sich positiv ergänzen. Erst diese Mischung macht aus einem Bauleiter einen qualifizierte Projektleiter und den „Herrn über die Baustelle“.
4. VOB Seminar für Bauleiter: Vorteile und Inhalte
Ein VOB Seminar für Bauleiter bietet eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den relevanten Aspekten der VOB und richtet sich speziell an die Bedürfnisse von Bauleitern. Die Schulung vermittelt praxisnahe Kenntnisse und Strategien, um die VOB sicher anzuwenden und die vielen Herausforderungen im Bauprojektmanagement zu meistern. Hier sind einige der wichtigsten
Vorteile eines VOB Seminars in Kürze:
* Vertieftes Verständnis der VOB/B
Ein VOB Seminar hilft Bauleitern, die Struktur und den Inhalt der VOB besser zu verstehen. Besonders der VOB Teil B ist für die praktische Arbeit von Bauleitern von Bedeutung. Das Seminar behandelt Themen wie die Pflichten der Vertragspartner, Mängelrügen, Abnahmeverfahren und die Regelungen zur Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Durch die Schulung können Bauleiter sicherstellen, dass sie in der Lage sind, die VOB/B korrekt anzuwenden.
* Vermeidung rechtlicher Fallstricke
Ein weiterer Vorteil eines VOB Seminars ist die Vermeidung von rechtlichen Fallstricken. Wenn Bauleiter die VOB korrekt anwenden, verringern sie das Risiko von Auseinandersetzungen mit Auftraggebern, Auftragnehmern oder anderen Parteien. Das Seminar vermittelt Kenntnisse darüber, wie Verträge rechtssicher abgeschlossen werden, wie die Abnahme korrekt durchgeführt wird und wie Mängel und Nachforderungen behandelt werden.
* Optimierung der Bauabläufe
Mit einem tiefen Verständnis der VOB können Bauleiter Bauabläufe effizienter gestalten. Die Schulung gibt praxisorientierte Hinweise, wie Bauleiter sicherstellen können, dass alle Vertragsbedingungen eingehalten werden, die Kommunikation zwischen den Beteiligten reibungslos funktioniert und der Baufortschritt termingerecht erreicht wird.
* Erhöhung der Fachkompetenz
Ein erfolgreich absolviertes VOB Seminar für Bauleiter steigert die Fachkompetenz und macht Bauleiter zu Experten auf ihrem Gebiet. Dies trägt nicht nur zur erfolgreichen Umsetzung von Bauprojekten bei, sondern auch zu einer Verbesserung der eigenen beruflichen Perspektiven.
5. Die Vorteile eines Online VOB/B Seminars

In der heutigen Zeit gewinnen Online VOB Seminare zunehmend an Bedeutung. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen, die traditionelle Präsenzseminare nicht immer bieten können. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
* Flexibilität
Online Seminare bieten eine hohe Flexibilität, da die Teilnehmer nicht an feste Zeiten und Orte gebunden sind. Bauleiter können die Schulung nach ihrem eigenen Zeitplan absolvieren, was besonders für Berufspendler oder vielbeschäftigte Fachkräfte von Vorteil ist.
* Kostenersparnis
Online Seminare sind häufig günstiger als Präsenzveranstaltungen, da keine Reise- und Übernachtungskosten anfallen. Bauleiter können die Schulung bequem von zu Hause oder vom Büro aus absolvieren und so die Kosten minimieren.
* Zugang zu einer breiten Palette von Lernmaterialien
Ein Online VOB Seminar bietet oft Zugriff auf eine Vielzahl von Lernmaterialien wie Videos, Webinare, PDFs und interaktive Übungen. Diese Ressourcen helfen den Teilnehmern, das Gelernte besser zu verstehen und anzuwenden.
* Interaktive Lernmethoden
Moderne Online VOB Seminare nutzen oft interaktive Lernmethoden wie Quizze, Foren und Fallstudien, um die Teilnehmer aktiv in den Lernprozess einzubeziehen. Dies fördert eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema und eine bessere Verinnerlichung der Inhalte.
6. Wie Bauleiter VOB/B anwenden: Praktische Tipps
Die VOB/B anwenden zu können, ist eine der zentralen Fähigkeiten eines Bauleiters. Hier sind einige praktische Tipps zur Anwendung der VOB Teil B im Baualltag:
1. Vertragsgestaltung:
Bauleiter sollten sicherstellen, dass der Bauvertrag alle relevanten Regelungen der VOB/B enthält. Insbesondere sollten Klauseln zu Abnahme, Mängeln und Nachträgen genau geprüft werden.
An dieser Stelle möchte ich jedoch den Hinweis nicht unerwähnt lassen, dass Bauleiter, Architekten und Ingenieure keine Juristen sind und folglich keine Rechtsberatung gegenüber ihren Bauherren erbringen dürfen. Das VOB/B Wissen können die Bauleiter jedoch anwenden, um Vertragsklauseln kritisch zu hinterfragen (intern zu prüfen) und ggf. ihren Hinweispflichten gegenüber dem Auftraggebern nachzukommen, falls sie „Ungereimtheiten“ in den vertraglichen Vereinbarungen / den Bauverträgen finden.
2. Dokumentation und Kommunikation:
Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um Mängel und Abnahmen korrekt zu protokollieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bauleiter sollten alle relevanten Informationen festhalten und transparent kommunizieren.
3. Mängelansprüche:
Wenn während der Bauausführung Mängel auftreten, müssen Bauleiter sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß gerügt und dokumentiert werden. Die VOB/B bietet klare Vorgaben zur Mängelanzeige und den daraus resultierenden Rechten der Parteien.
4. Abnahmeprozesse:
Der Abnahmeprozess ist ein kritischer Moment im Bauprojekt. Bauleiter sollten darauf achten, dass die Abnahme in Übereinstimmung mit der VOB/B erfolgt und alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
7. Fazit
Ein VOB Seminar für Bauleiter ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um die VOB korrekt anzuwenden und Bauprojekte erfolgreich zu leiten. Die Schulung bietet nicht nur wertvolle rechtliche und technische Einblicke, sondern trägt auch dazu bei, Konflikte zu vermeiden und Bauabläufe zu optimieren. Die Vorteile eines Online VOB Seminars, wie Flexibilität und Kosteneffizienz, machen diese Art der Weiterbildung für Bauleiter besonders attraktiv.
Ob Sie als Bauleiter Ihre Kenntnisse vertiefen, als Architekt oder Ingenieur Ihre rechtlichen Grundlagen ausbauen oder als Bauherrenvertreter die Bauprojektdurchführung besser verstehen möchten – ein VOB Lehrgang ist eine lohnende Investition in Ihre berufliche Zukunft.
8. FAQ
1. Was ist der Unterschied zwischen der VOB Teil A und VOB Teil B?
Die VOB Teil A regelt die Vergabe von Bauaufträgen, während die VOB Teil B die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen enthält. Letzterer ist besonders für Bauleiter von Bedeutung, da er die Rechte und Pflichten während der Bauausführung festlegt.
2. Warum sollte ein Bauleiter die VOB lernen?
Die VOB enthält alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Bauprojekten. Bauleiter, die die VOB beherrschen, können mit Bauverträgen sicher umgehen, Mängel korrekt dokumentieren und Abnahmen ordnungsgemäß durchführen sowie die Abrechnung der geleisteten Leistungen durchführen bzw. überprüfen, was zu einer erfolgreichen Projektabwicklung beiträgt.
3. Welche Vorteile hat ein Online VOB Seminar?
Ein Online VOB Seminar bietet Flexibilität in Bezug auf Zeit und Ort, ist oft kostengünstiger und ermöglicht den Zugang zu einer Vielzahl von Lernmaterialien und interaktiven Übungen.
4. Wie kann ein Bauleiter die VOB Teil B im Baualltag anwenden?
Ein Bauleiter kann die VOB Teil B im Baualltag anwenden, indem er sicherstellt, dass der Bauvertrag alle relevanten Regelungen enthält, eine ordnungsgemäße Dokumentation führt und die Abnahmeprozesse sowie Mängelansprüche nach den Vorgaben der VOB/B behandelt.
5. Wer sollte an einem VOB Seminar teilnehmen?
An einem VOB Seminar sollten alle Fachleute teilnehmen, die in der Bauleitung tätig sind oder eng mit Bauprojekten verbunden sind, wie Bauleiter, Architekten, Ingenieure und Bauherrenvertreter.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI - Honorarverlust bei langen Planungsunterbrechungen und Bauzeitverlängerung minimieren
Eine auftraggeberbedingte Planungsverzögerung verursacht beim Architekten stets finanzielle Einbuße.
Verlängerte Planungszeit und Bauablaufstörungen
Bereits kurze zeitliche Unterbrechungen von wenigen Wochen, die zu Beginn des Ereignisses nicht abschätzbar sind, können die Notwendigkeit der Auflösung des internen Planungsteams zur Folge haben. Startet das Vorhaben erneut, führt die aufwändige Mitarbeiteraquise und die Einarbeitung der Fachkräfte zu weiteren wirtschaftlichen Aufwendungen und Zeitverlust.
Langandauernde Planungspausen von einem oder mehreren Jahren können ein weiteres Risiko mit sich tragen. Wurde ein #HOAI Planervertrag mit der Übertragung der Grundleistungen abgeschlossen, so bildet die Kostenberechnung (Abschluss der Leistungsphase 3) die Grundlage für die Bestimmung der anrechenbaren Kosten und somit der Honorarberechnung. Eine Pausierung des Planungsvorhabens nach Abschluss der Entwurfsplanung führte vor allem in den letzten Jahren zur „Überholung“ der Kostenberechnung aufgrund gestiegener Baukosten, mit der Folge des wirtschaftlichen Verlustes für den Architekten aufgrund der zu niedrigen und veralteten Honorarberechnungsgrundlage für die weiteren Leistungsphasen.
Die preisliche Indexierung der Baukosten stellt keine Anspruchsvoraussetzung einer Anpassung der Kostenberechnung und somit der Honorarberechnungsgrundlage dar. Es sei denn, die Baupreise für bestimmte Produkte „explodieren“ und führen zur Erfordernis einer Umplanung. In dem Fall wäre auch die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und somit die Kostenberechnung zu aktualisieren.
Fehlt diese Möglichkeit und möchte der Architekt den zu erwartenden finanziellen Ausfall reduzieren, führt kein Weg an pfiffigen Überlegungen der Honorarerhöhung vorbei.
Falls Sie Fragen zur HOAI oder der Abrechnung von Architekten- oder Ingenieurleistungen haben, laden wir Sie zu unseren kostenlosen 30 - minütigen Erstberatung ein:
HOAI Erstberatung - 30 Minuten kostenlos mit dem Sachverständigen Alexander Fleming
Beispielhaft erwähnt sei an dieser Stelle die Einzelleistung der Leistungsphase 6 (e). Diese beinhaltet eine Kostenkontrolle der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung. Eine „veraltete Kostenberechnung“ als Grundlage des Vergleichs wäre in solch einem Fall unbrauchbar. Die Erfüllung dieser Grundleistung mit der Folge eines für den Auftraggeber verwendbaren Ergebnisses macht eine Anpassung der Kostenberechnung spätestens zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Der Anpassungsvorgang selbst wäre gesondert zu vergüten.
Eine weitere Möglichkeit einer „Honorarrettung“ bzw. „Verlustminimierung“ besteht im Abgleich der Projektziele. Sind sie immer noch die gleichen wie bei der Erstellung der KB, oder hat sich eine Änderung ergeben? Ändert der Auftraggeber das Planungsoll, dann kann diese Änderung eine Überarbeitung der Entwurfsplanung und somit auch der Kostenberechnung erforderlich machen. Bei einer Pausierung der Planung von einigen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit einer Solländerung sehr hoch.
Nennenswerte Planungsänderungen und eine grundlegende Veränderung des Gesamtvorhabens kann außerdem zur Änderung der zuvor vereinbarten Honorarzone führen. Eine Heraufstufung der Honorarzone oder zumindest des Honorarsatzes wäre in jedem Fall zu prüfen.
In unseren HOAI Seminaren widmen wir un diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
Fazit
Unterbrechungen im Planungs- und Ausführungsprozess haben wesentlichen negativen Einfluss auf die Honorarhöhe. Die Aufgabe jedes Architekten und Ingenieurs besteht darin, die Honorarverluste durch gezieltes Vertrags- und Nachtragsmanagement zu minimieren.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI - TGA Ingenieure aufgepasst! Die korrekte Abrechnung der anrechenbaren Kosten
Eine falsche Bestimmung der anrechenbaren Kosten kann nicht nur dazu führen, dass die Rechnung des Ingenieurs als nicht prüffähig zurückgewiesen wird (§ 15 HOAI 2021 i. V. m. § 650 g Abs. 4 BGB), sondern auch einen finanziell schmerzhaften Honorarverlust bedeuten.
Anrechenbare Kosten nach HOAI
Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2021 richtet sich das Honorar für die Grundleistungen der Technischen Ausrüstung nach der „Summe der anrechenbaren Kosten der Anlagen jeder einzelnen Anlagengruppe“. Nach § 56 Abs. 4 HOAI 2021 greift die Zusammenlegung der Kosten der Einzelanlagen einer Anlagengruppe nur, wenn die Anlagen auch der gleichen Honorarzone zuzuordnen sind. Andernfalls sind die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe wiederum aufzuschlüsseln und in Summen der Einzelanlagen mit der gleichen Honorarzone aufzuteilen.
Bei der Erstellung der Honorarrechnung sind die anrechenbaren Kosten somit nicht „als Summe der Kostengruppe 400“, sondern einzeln nach den jeweiligen Anlagengruppen aufzuteilen. Liegen bei Einzelanlagen innerhalb einer Anlagengruppe unterschiedliche Honorarzonen vor, sind diese Einzelanlage einer Anlagengruppe wiederum gesondert abzurechnen.
Anwendung in der Praxis
Zugegeben: die Abrechnung der Leistungen unter Betätigung dieser Stellschrauben gehört für viele Inhaber eines Ingenieurbüros nicht zum "alltäglichen Kern ihres Geschäftes".In vielen Fällen fällt aber auch schlicht und einfach die Zeit, um sich in die möglichen Abrechnungsmodalitäten der HOAI einzulesen, diese intensiv für den individuellen Abrechnungsfall aufzuarbeiten und schließlich in der Praxis anzuwenden.
So führt der vermeidlich einfachere Weg der Abrechnung "wie man es schon immer gemacht hatte" zum gleichen Ziel (der Rechnungsstellung), aber nicht dem gleichen Erfolg (der Honorarmaximierung).
Das Resultat dieser selbstgestellten Falle ist der typische Teufelskreislauf:
die geringen Honorarhöhen erfordern die Aquise und Bearbeitung von noch mehr Aufträgen, um die Wirtschaftlichkeit seines Geschäftes aufrecht zu erhalten
die Auftrags- und Aufgabendruck bindet wertvolle Zeit
die in Projektarbeit gesteckte Zeit fehlt bei der erneuten (lukrativen) Abrechnung und man entscheidet sich wieder für den schnellen Abrechnungsweg mit der geringen Hnorarhöhe.
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Fazit
Aufgrund des degressiven Verlaufs der HOAI-Honorarkurve kann sich eine Aufteilung der Einzelanlagen bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten folglich für den Auftragnehmer honorartechnisch positiv auswirken. In einigen Fällen kann eine Honorarsteigerung von bis zu 30-50% erzielt werden.
Viele Inhaber eines Ingenieurbüros haben jedoch nicht die Zeit und die Muse, sich mit den durch die HOAI legitimierten Abrechnungsmodalitäten, die zum eigenem finanziellen Vorteil führen können, zu beschäftigen.
Gliedern Sie diese Aufgabe aus, damit Sie sich weiterhin auf das Kerngeschäft konzentrieren können, ohne dabei einen finanziellen Honorarverlust zu erleiden. Noch besser ist es jedoch, wenn Sie die oben beschriebenen und noch viele andere Abrechnungskniffe erlernen und in Ihr alltägliches Handekn implementieren.
In unseren HOAI Seminaren widmen wir uns diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Honorarzonenermittlung nach HOAI. Honorarzone nach HOAI anhand von Bewertungsmerkmalen und Bewertungspunkten.
Die Honorarzone ist eines der wesentlichen "Stellschrauben" bei der Berechnung der Honorarhöhe eines Architekten oder Ingenieurs. Die HOAI regelt die konkrete Honorarzonenermittlung im § 6 Abs. 1 Nr. 3 HOAI 2013).
Sinn der Honorarzone nach HOAI
Die Honorarzone spiegelt den Schwierigkeitsgrad einer Planungsleistung nach einer aufsteigenden Einstufung wieder. Folglich ist eine Planungsleistung, die in einer höheren Honorarzone angesiedelt ist, planerisch anspruchsvoller und somit mit einem entsprechend höheren Honorar zu vergüten.
Gem. § 5 Abs. 1 HOAI 2013 umfasst die Objekt- und Tragwerksplanung insgesamt 5 Honorarzonen:
Honorarzone I = sehr geringe Planungsanforderungen
Honorarzone II = geringe Planungsanforderungen
Honorarzone III = durchschnittliche Planungsanforderungen
Honorarzone IV = hohe Planungsanforderungen
Honorarzone V = sehr hohe Planungsanforderungen
Flächenplanungen und die Planungen der Technischen Ausrüstung werden dagegen gem. § 5 Abs. 2 HOAI 2013 in 3 Honorarzonen gegliedert:
Honorarzone I = geringe Planungsanforderungen
Honorarzone II = durchschnittliche Planungsanforderungen
Honorarzone III = hohe Planungsanforderungen
Nun, wie bestimmt man die richtige Honorarzone eigentlich?
Die HOAI liefert dafür zwei unterschiedliche Werkzeuge. Einerseits die Objektlisten (Anlagen 10-15 HOAI 2013), die jedoch nur für Neubauobjekte Anwendung finden, und andererseits die „objektspezifische Bestimmung“ nach den Bewertungsmerkmalen (§ 5 Abs. 3 HOAI 2013).
Die Zuordnung eines Objektes in die passende Honorarzone, die allen Ansprüchen an die Planung und die Ausführung des Projektes gerecht wird, erweist sich oft schwieriger als gedacht. Nicht selten stoßen dabei sogar erfahrene Bauherrn, Architekten und Ingenieure an Grenzen ihres honorarrechtlichen Wissens. Für einen privaten Bauherrn ist die Zuordnung meist ohne eines Sachverständigen fast unmöglich.
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HOAI Bewertungsverfahren am Beispiel des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume
Das Berechnungsverfahren (hier beispielhaft bezogen auf die Grundleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 35 HOAI 2013) stellt dem Anwender 6 unterschiedliche Kriterien - die sogenannten Bewertungsmerkmale (s. § 35 Abs. 2 HOAI 2013) - zur Verfügung. Jedes dieser Bewertungsmerkmale wird dabei einer punktuellen Gewichtung zugeordnet.
Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung (bis 6 Punkte)
Anzahl der Funktionsbereiche (bis 9 Punkte)
Gestalterische Anforderungen (bis 9 Punkte)
Konstruktive Anforderungen (bis 6 Punkte)
Technische Ausrüstung (bis 6 Punkte)
Ausbau (bis 6 Punkte)
Im nächsten Schritt der Honorarzonenbestimmung muss der Anwender aus neutraler Sicht und im Hinblick auf die tatsächlichen Anforderungen des Planungsvorhabens jedem einzelnen Bewertungsmerkmal die entsprechende und auf die Anforderungen an das Projekt individuelle Punktzahl zuordnen. Schlussendlich muss die Summe aus den vergebenen Punkten ermittelt werden.
Gem. § 35 Abs. 6 HOAI 2013 kann das bewertete Objekt anhand des vorherigen Ergebnisses der zutreffenden Honorarzone zugeordnet werden. Auch hierfür gibt die Verordnung eine klare Struktur vor.
Honorarzone I: bis zu 10 Punkte
Honorarzone II: 11 bis 18 Punkte
Honorarzone III: 19 bis 26 Punkte
Honorarzone IV: 27 bis 34 Punkte
Honorarzone V: 35 bis 42 Punkte
Zu beachten bleibt noch, dass auch bei der Bestimmung der Honorarzone anhand von Bewertungsmerkmalen die dazugehörige Objektliste nicht gänzlich vernachlässigt, sondern mit zu berücksichtigen ist (am Beispiel der Gebäude und Innenräume § 35 Abs. 7 HOAI 2013).
Fazit
Die Honorarzone ist für die Höhe des Gesamthonorars maßgebend.
Eine falsche (niedrige) Zuordnung kann somit zu Honorarverlusten führen.
Eine falsche (hohe) Zuordnung kann zu einem unangemessen hohen Honorar und somit zu möglichen Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers führen.
Die Honorarzonenbestimmung (sowohl über Objektlisten als auch über Bewertungsmerkmale) sollte daher durch oder mit Hilfe eines erfahrenen Sachverständigen erfolgen.
In unseren HOAI Seminaren widmen wir un diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B
Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 der VOB/B
Die Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 der VOB/B ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertragsrechts und von zentraler Bedeutung im Kontext der Abnahme und der Gewährleistung. Um den rechtlichen Rahmen dieses Paragraphen vollständig zu verstehen, ist es wichtig, die VOB/B, die verschiedenen Arten von Bauverträgen (insbesondere Bauverträge nach BGB und VOB), sowie die speziellen Anforderungen und rechtlichen Folgen im Zusammenhang mit der Abnahme und der Gewährleistung zu betrachten.
In diesem Blogbeitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die Zustandsfeststellung und ihre Rolle im Bauvertragsrecht, einschließlich praktischer Hinweise und Schulungsressourcen wie VOB-Seminaren oder Bauleiter-Ausbildungen.
1. Einführung in die VOB/B und deren Bedeutung
Die VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B) regelt die vertraglichen Pflichten und Rechte der Vertragsparteien im Bauwesen.
Sie wird regelmäßig in Bauverträgen verwendet und hat eine herausragende Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung von Bauvorhaben. Die VOB/B bildet zusammen mit der VOB/A (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A) die Grundlage für die Vertragsgestaltung und stellt sicher, dass sowohl Bauherren als auch Auftragnehmer ihre Rechte und Pflichten klar verstehen.
Die VOB/B ist besonders relevant für Bauverträge, die nicht nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeschlossen werden, sondern explizit auf der Grundlage der VOB/B beruhen. Diese differenzierten Regelungen treten insbesondere bei der Abnahme und der Gewährleistung von Bauleistungen in Kraft.
Ein Bauvertrag kann entweder nach BGB oder VOB abgeschlossen werden. Im Falle eines Bauvertrags nach BGB gelten die Vorschriften des BGB in Bezug auf die Abnahme und Gewährleistung, während bei einem Bauvertrag nach VOB die Regelungen der VOB/B Vorrang haben und eine gesetzliche Privilegierung genießen (solange die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde).
Der Unterschied zwischen diesen beiden Vertragsarten ist für die Praxis von großer Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Parteien.
2. Der Bauvertrag nach BGB und der Bauvertrag nach VOB
Der Bauvertrag nach BGB wird auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften des BGB geschlossen und ist in vielen Fällen die bevorzugte Wahl, wenn die VOB/B nicht ausdrücklich vereinbart wird. Ein solcher Vertrag regelt die Erstellung von Bauwerken und Dienstleistungen unter den allgemeinen Vorschriften des BGB, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung und Abnahme.
Der Bauvertrag nach VOB ist spezifischer und detaillierter. Hier gelten die speziellen Regelungen der VOB/B, die präzise Vorgaben für die Bauausführung, die Abnahme und die Gewährleistung enthalten. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die besonderen Anforderungen der Baubranche zu berücksichtigen und eine möglichst klare Abwicklung des Bauvorhabens zu gewährleisten.
Die Entscheidung, ob ein Bauvertrag nach BGB oder nach VOB abgeschlossen wird, hängt in der Praxis oft von der Vereinbarung zwischen den Parteien und der Art des Bauvorhabens ab. In vielen Fällen wird die VOB/B als Grundlage gewählt, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Klarheit zu gewährleisten.
3. Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B
Die Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B ist ein zentrales Thema, das eng mit der Abnahme von Bauleistungen und der späteren Gewährleistung zusammenhängt. In § 4 Abs. 10 VOB/B wird die Feststellung des Zustands der Bauleistung vor der Abnahme geregelt, und zwar im Hinblick auf die Dokumentation und Nachweisführung.
Dieser Paragraph hat insbesondere folgende Bedeutung:
1. Dokumentation des Zustands der Bauleistung: Nach Beendigung der Bauleistung vor der Abnahme hat der Bauunternehmer die Möglichkeit, den Zustand der Bauleistung zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Beweis im Falle von späteren Streitigkeiten oder Problemen.
2. Schutz für den Bauunternehmer: Die Zustandsfeststellung schützt den Bauunternehmer vor späteren Ansprüchen des Auftraggebers, die auf vermeintliche Mängel oder Schäden in der Bauleistung hinweisen. Durch die Feststellung des Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt kann der Bauunternehmer nachweisen, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme in einwandfreiem Zustand war.
3. Abgrenzung der Gewährleistungspflicht: Im Falle von Schäden oder Mängeln nach der Abnahme wird in der Regel vermutet, dass diese während der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind. Eine präzise Zustandsfeststellung zum Zeitpunkt der Abnahme kann helfen, diese Unterscheidung klar zu treffen und den Zeitraum für mögliche Gewährleistungsansprüche zu definieren.
Die Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B ist daher ein wichtiger Mechanismus, um den Zustand der Bauleistung zu dokumentieren und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Sie hilft dabei, den Abnahmeprozess zu klären und die Gewährleistungspflichten beider Parteien zu bestimmen.
4. Wie wird eine Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B durchgeführt?
Eine oder auch beide Vertragsparteien äußern dem Vertragspartner den Bedarf bzw. den Wunsch zur Durchführung einer technischen Abnahme. Darauf hin wird ein Ortstermin zwischen den Beteiligten koordiniert. Bei diesem Termin sollten die Vertreter beider Vertragsparteien anwesend sein, um eine reibungslose technische Abnahme durchzuführen. In einigen Fällen ist es sogar ratsam, einen Gutachter, Sachverständiger oder den zuständigen Bauleiter zu diesem Termin einzuladen, um eine noch bessere und vor allem verlässliche Feststellung des baulichen Zustandes des Abnahmeobjektes durchzuführen.
Im Zuge des Abnahmetermins wir das zu begutachtete Bauteil oder Teilleistung inspiziert und kontrolliert. Es ist beiden Vertragsparteien dringend anzuraten, eine Dokumentation der technischen Abnahme anzufertigen und das Formular von den Anwesenden unterzeichnen zu lassen. Dafür können sowohl formlose Protokolle als auch das Formblatt 441 aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch des Bundes (bekannt als das „VHB-Bund“) zu verwenden.
Der Idealablauf einer Zustandsfeststellung stellt sich somit wie folgt dar:
✅ Schritt 1: Abnahmeverlangen
✅ Schritt 2: Ggf. Einbezug eines Sachverständigen, aber auch Bauleiter möglich
✅ Schritt 3: Ortstermin für die Abnahme (gemeinsam / beidseitig)
✅ Schritt 4: Protokollierung der Abnahme
5. Die Bedeutung der Abnahme im Zusammenhang mit der Zustandsfeststellung
Die Abnahme ist ein zentrales Ereignis im Bauvertrag, das sowohl rechtliche als auch praktische Konsequenzen hat. Sie markiert den Zeitpunkt, an dem der Bauherr oder Auftraggeber die Bauleistung als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt in der Regel auch die Gewährleistungsfrist für den Bauunternehmer, während gleichzeitig der Auftraggeber seine Verpflichtungen zur Zahlung des Werklohns erfüllt.
Im Zusammenhang mit der Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B spielt die Abnahme eine entscheidende Rolle. Denn die Abnahme ist der Zeitpunkt, zu dem der Zustand der Bauleistung formal festgestellt wird. Eine ordnungsgemäße Abnahme führt dazu, dass der Auftraggeber die Bauleistung in dem Zustand akzeptiert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Abnahme befindet, was für die spätere Gewährleistung und etwaige Nachbesserungsansprüche von großer Bedeutung ist
6. Gewährleistung und Zustandsfeststellung
Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit der Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B ist die Gewährleistung. Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Auftragnehmer für Mängel an der Bauleistung haftet. Die Zustandsfeststellung kann dabei eine zentrale Rolle spielen, um zu klären, ob ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorlag oder ob er erst später entstanden ist.
Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers betrifft alle Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und die nicht auf unsachgemäßer Nutzung oder Beschädigung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Die Zustandsfeststellung hilft, diese Mängel genau zu identifizieren und den Beginn der Gewährleistungsfrist präzise zu bestimmen.
7. VOB Schulung und VOB Seminar: Weiterbildung für Bauleiter und Bauunternehmer
Die VOB-Schulung und das VOB-Seminar sind für Bauleiter, Bauunternehmer und alle anderen Beteiligten im Bauwesen eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit den komplexen Regelungen der VOB/B und deren praktischer Anwendung vertraut zu machen. Solche Schulungen bieten detaillierte Einblicke in alle relevanten Aspekte der VOB/B, einschließlich der Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 und der Abnahme. Sie vermitteln wertvolle Kenntnisse, die dabei helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine korrekte und reibungslose Abwicklung von Bauvorhaben zu gewährleisten.
Ein VOB-Seminar für Bauleiter ist besonders empfehlenswert, da Bauleiter in der Regel für die ordnungsgemäße Durchführung und Überwachung der Bauleistungen verantwortlich sind. Sie müssen die VOB/B und ihre speziellen Bestimmungen kennen, um Probleme bei der Abnahme und der Gewährleistung rechtzeitig zu erkennen und zu lösen. Die Schulung von Bauleitern in der Anwendung der VOB-Regeln kann somit maßgeblich zur Reduzierung von Konflikten und rechtlichen Problemen auf der Baustelle beitragen.
Die Bauleiter-Ausbildung umfasst in vielen Fällen ebenfalls spezifische Module zur VOB/B, die den Teilnehmern helfen, ein tieferes Verständnis für diese wichtigen rechtlichen Grundlagen zu entwickeln. In solchen Ausbildungen werden praxisnahe Beispiele behandelt, die die Bedeutung der Zustandsfeststellung und Abnahme in der Praxis verdeutlichen.
8. Fazit
Die Zustandsfeststellung nach § 4 Abs. 10 VOB/B ist ein unverzichtbares Instrument im Bauvertragsrecht, das insbesondere in Bezug auf die Abnahme und die Gewährleistung eine wichtige Rolle spielt. Sie ermöglicht eine präzise Dokumentation des Zustands der Bauleistung und schützt sowohl Bauunternehmer als auch Auftraggeber vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen.
Eine fundierte Kenntnis der VOB/B sowie der speziellen Regelungen zur Zustandsfeststellung ist für Bauleiter und Bauunternehmer unerlässlich. Daher sind VOB-Schulungen, VOB-Seminare und Bauleiter-Ausbildungen wichtige Instrumente, um die Anwendung der VOB-Regeln zu optimieren und die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben sicherzustellen.
Verfasst von:
Alexander Fleming

Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Bauvertragsrechts und spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung von Bauverträgen. Sie regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die VOB, ihre Anwendung und die Unterschiede zur BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), und wir zeigen, warum eine VOB-Schulung bzw. VOB-Seminare für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen unerlässlich sind.
1. Was ist die VOB?
Die VOB ist ein Regelwerk, das die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauwesen regelt. Sie besteht aus drei Teilen:
* VOB/A (Vergabe von Bauleistungen): Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen festgelegt.
* VOB/B (Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen): Dieser Teil regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner während der Ausführung des Bauvorhabens. Es umfasst Themen wie Bauzeit, Mängelrüge und Gewährleistung.
* VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen): In diesem Abschnitt werden technische Normen und Standards festgelegt, die bei der Ausführung von Bauleistungen beachtet werden müssen.
Insbesondere die VOB/B ist für die meisten Bauvorhaben von zentraler Bedeutung, da sie die wesentlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen enthält.
2. VOB/B und BGB: Der Unterschied im Bauvertragsrecht
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) enthält allgemeine Regelungen zu Verträgen, darunter auch Bauverträge. Während das BGB einen allgemeinen Rahmen für Vertragsbeziehungen bietet, geht die VOB/B auf die spezifischen Anforderungen des Bauwesens ein.
Im Wesentlichen gibt es zwei wesentliche Unterschiede zwischen der VOB/B und dem BGB:
* Spezialisierung: Die VOB/B ist speziell für das Bauwesen konzipiert und berücksichtigt die Besonderheiten von Bauvorhaben, wie z.B. Bauzeiten, Mängelgewährleistung und Sonderregelungen für Abnahmen.
* Vertragliche Bindung: Ein Bauvertrag kann entweder nach den Vorschriften des BGB oder der VOB/B abgeschlossen werden. Wenn jedoch keine ausdrückliche Wahl getroffen wird, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des BGB.
Für die Praxis bedeutet dies, dass die VOB/B bevorzugt wird, wenn es um die detaillierte Ausgestaltung von Bauverträgen geht. Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure müssen daher sicherstellen, dass sie die VOB/B genau kennen und anwenden.
Wenn Sie sich aber nun die Frage stellen: "Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B" dann lesen Sie sich gerne unseren Beitrag zu diesem Thema durch:
Was ist der Unterschied zwischen VOB/A und VOB/B? Einfach erklärt!
3. VOB einfach erklärt: Was müssen Architekten und Ingenieure wissen?
Die VOB/B regelt in erster Linie die Rechte und Pflichten der Bauparteien während der Ausführung von Bauleistungen. Dazu gehören wichtige Aspekte wie:
Vergabe und Vertragsschluss
Bevor ein Bauvorhaben gestartet werden kann, muss ein Vertrag geschlossen werden. Die Vergabe erfolgt üblicherweise nach einem Ausschreibungsverfahren, das nach den Regeln der VOB/A durchgeführt wird. Die VOB/A legt fest, wie Ausschreibungen strukturiert und Angebote bewertet werden.
Architekten und Ingenieure sind dabei in der Regel mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Auswahl des geeigneten Bauunternehmens betraut. Für eine korrekte und rechtssichere Vergabe ist es entscheidend, dass alle relevanten Vorschriften beachtet werden.
Ausführung von Bauleistungen
Während der Ausführung eines Bauvorhabens regelt die VOB/B die Qualität und den Fortschritt der Arbeiten. Wichtige Themen, die hier behandelt werden, sind:
* Bauzeit: Die Vereinbarung über den Beginn und die Fertigstellung der Arbeiten.
* Bauüberwachung: Architekten und Ingenieure übernehmen oft die Bauüberwachung und müssen sicherstellen, dass die Arbeiten entsprechend der vertraglichen Vorgaben und der anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
* Änderungen und Nachträge: Kommt es während der Bauausführung zu Änderungen oder Nachträgen, müssen diese ebenfalls vertraglich geregelt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Abnahme und Mängelgewährleistung
Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Abnahme. Dies ist ein zentraler Punkt, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt. Wird bei der Abnahme ein Mangel festgestellt, muss der Auftragnehmer diesen beheben. Hier sind genaue Regelungen in der VOB/B festgelegt, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Für Ingenieure und Architekten ist es wichtig, die Mängelgewährleistung genau zu dokumentieren und dafür zu sorgen, dass alle Mängel rechtzeitig gerügt werden.
4. VOB Seminare und VOB Schulungen: Warum sind sie wichtig?
Die VOB ist ein komplexes Regelwerk, das viele Detailfragen aufwirft. Daher ist es für Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen unerlässlich, sich mit den verschiedenen Teilen der VOB intensiv auseinanderzusetzen.
Eine VOB-Schulung oder ein VOB-Seminar bietet eine gute Möglichkeit, sich systematisch mit den rechtlichen und praktischen Aspekten der VOB vertraut zu machen.
Vorteile einer VOB Schulung:
* Rechtssicherheit: Durch eine Schulung verstehen Sie die wichtigsten Regelungen der VOB und können diese korrekt in der Praxis anwenden, wodurch rechtliche Unsicherheiten minimiert werden.
* Vermeidung von Fehlern: Bauprojekte sind häufig mit hohen Kosten verbunden, und Fehler im Vertragsmanagement können teuer werden. Eine VOB-Schulung hilft, solche Fehler zu vermeiden.
* Praxisorientierung: VOB-Seminare bieten praxisnahe Beispiele und Fallstudien, die auf konkrete Bauprojekte übertragen werden können.
Inhalte einer typischen VOB-Schulung:
In einer typischen VOB-Schulung werden folgende Themen behandelt:
Einführung in die VOB/A, VOB/B und BGB Bauvertragsrecht
Der vertragliche Bausoll und Umgang mit Änderungen
Vergütungsanpassungen bei Abweichungen des Vertragssolls
Die wichtigsten Regelungen der VOB/B im Detail
Vertragsgestaltung und -prüfung
Umgang mit Änderungen und Nachträgen
Abnahmeprozesse und Mängelmanagement
Abrechnungsfragen und Preisvereinbarungen
Architekten und Ingenieure, die regelmäßig mit Bauverträgen arbeiten, sollten daher unbedingt an einer VOB-Schulung teilnehmen, um ihre Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu bleiben.
5. VOB in der Praxis: Wichtige Aspekte für Bauherren und Auftragnehmer
Für Bauherren und Auftragnehmer spielt die VOB/B eine entscheidende Rolle, um eine klare Grundlage für die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen zu schaffen. Doch es gibt noch viele weitere praktische Aspekte, die beachtet werden müssen:
* Fristen und Termine: Die Einhaltung von Fristen ist für die rechtzeitige Fertigstellung eines Bauvorhabens von großer Bedeutung. Die VOB/B gibt klare Vorgaben, wie mit Verzögerungen und Terminüberschreitungen umzugehen ist.
* Abrechnung der Bauleistungen: Die korrekte Abrechnung der Bauleistungen gemäß der VOB/B ist essenziell, um Konflikte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden. Hierbei spielen die Nachtragsregeln und die ordnungsgemäße Dokumentation eine zentrale Rolle.
* Bauträger- und Generalunternehmerverträge: Für Bauträger und Generalunternehmer gelten spezielle Regelungen, die es zu beachten gilt, wenn mehrere Unternehmen an einem Bauprojekt beteiligt sind.
Fazit
Die VOB ist ein unverzichtbares Regelwerk im deutschen Bauwesen. Sie sorgt dafür, dass Bauvorhaben rechtssicher, transparent und effizient abgewickelt werden. Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen sollten sich intensiv mit der VOB/B auseinandersetzen, um ihre Verträge und Projekte erfolgreich zu managen. VOB-Seminare und VOB-Schulungen sind eine wertvolle Möglichkeit, um sich mit den wichtigsten Aspekten der VOB vertraut zu machen und von den praktischen Erfahrungen der Experten zu profitieren.
Wer die VOB korrekt anwendet, kann Konflikte vermeiden und sein Bauprojekt sicher und erfolgreich zum Abschluss bringen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was ist der Unterschied zwischen der VOB/B und dem BGB?
Die VOB/B ist speziell auf Bauvorhaben ausgerichtet und regelt die Rechte und Pflichten während der Ausführung der Bauleistung. Das BGB ist allgemeiner und betrifft alle Arten von Verträgen, auch Bauverträge.
2. Muss die VOB/B zwingend angewendet werden?
Nein, die Anwendung der VOB/B ist nicht zwingend, jedoch ist sie in der Praxis weit verbreitet und sorgt für rechtliche Klarheit und Transparenz.
3. Wie lange dauert eine typische VOB-Schulung?
Eine VOB-Schulung dauert in der Regel einen Tag bis eine Woche, je nach Umfang und Tiefe des Themas
4. Ist die VOB auch für kleinere Bauprojekte relevant?
Ja, die VOB ist für Bauvorhaben jeder Größe relevant, da sie grundlegende vertragliche Fragen regelt und bei der Erstellung von Bauverträgen hilft.
5. Was passiert, wenn Mängel nicht rechtzeitig gerügt werden?
Wenn Mängel nach der Abnahme nicht rechtzeitig gerügt werden, verlieren Sie in der Regel das Recht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Laut der VOB/B müssen Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung angezeigt werden. Wird diese Frist versäumt, kann der Auftraggeber keine Nachbesserung oder Mängelbehebung mehr verlangen. Das bedeutet, dass die Gewährleistungsansprüche verfallen, und der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet ist, den Mangel zu beheben. Aus diesem Grund ist es entscheidend, Mängel unmittelbar nach der Abnahme zu prüfen und umgehend zu melden.Wer Mängel nicht innerhalb der Frist nach Abnahme meldet
Verfasst von:
Alexander Fleming

Abnahmeverlangen nach VOB/B zusätzlich absichern oder konkludierte Abnahme „einsacken“?
Die VOB/B sieht nach § 12 Abs. 1 vor, dass nach einem Abnahmebegehren des Auftragnehmers der Bauherr innerhalb von 12 Werktagen, seiner Abnahmepflicht nachkommen und diese durchführen muss.
Von vielen Auftraggebern als lästige Aufgabe angesehen, stellt die Abnahme der im wesentlichen fertiggestellten Werkleistung eine wichtige Auftraggeberpflicht dar, die im schlimmsten Fall vom Auftragnehmer einklagbar ist. Kommt der Auftraggeber nach dem zugestellten Abnahmebegehren innerhalb der 12-WT-Frist seiner Pflicht nicht nach, eröffnet sich vor seinen Füßen automatisch eine tiefe und gefährliche „Kluft“ - in der Fachwelt „Gläubigerverzug“ genannt.
Der Gläubigerverzug bewirkt, dass die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Werkes auf den Auftraggeber übergeht.
Das ist natürlich schon mal ein ➕Punkt für den Auftragnehmer!
Auftragnehmer aufgepasst!
Ich stelle immer wieder fest, dass einige Unternehmen fest davon ausgehen, nach Ablauf der Abnahmefrist keine Abnahme der Werkleistung zu benötigen oder setzen die Fristverstreichung gerne mit einer konkludierten Abnahme des AG-ers gleich, reichen auf dieser Grundlage ihre Schlussrechnung ein und wundern sich, weshalb diese nicht beglichen wird.
Davon sollte jedoch Abstand genommen werden. Im Zweifel solltet ihr euch dazu auch von einem „Sonderfachmann Recht“ beraten lassen.
Denn!
Der Ablauf der 12-WT-Frist nach Abnahmeverlangen gem. § 12 Abs. 1 VOB/B führt zunächst einmal lediglich zum Gläubigerverzug (s.o.). Vor allem dann, wenn vertraglich ausdrücklich eine förmliche Abnahme vorgesehen wurde! Vielmehr sollte in solchen Fällen weiterhin auf der Abnahmedurchführung bestanden werden und ggf. (mithilfe der Rechtsberatung) eine angemessene Nachfristsetzung an den Auftraggeber kommuniziert werden.
Die nachweisliche und dokumentierte Abnahme von Bauleistungen sollte im Sinne des Auftragnehmers zwingend und kurzfristig durchgeführt werden, daher ist auf dem Abnahmevorgang zu bestehen.
Damit solche Fehleinschätzungen und daraus resultierenden Auseinandersetzungen vermieden werden, laden wir sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer und deren Vertreter zum VOB/B Praxisseminar ein.
Verfasst von:
Alexander Fleming

HOAI - Ein historischer Rückblick auf die 150 jährige Geschichte
Am 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und deren Ermächtigungsgrundlage, dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), änderungsfrei zugestimmt. Am 01.01.2021 tritt die neue „HOAI 2021“ in Kraft und wird für alle Architekten- und Ingenieurverträge gelten, die ab diesem Tag geschlossen werden.
Novellierung der HOAI 2013 zur HOAI 2021
Die Erfordernis der Novellierung hat die HOAI einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 04.07.2019 (Az. C-377/17) zu verdanken. Dieser entschied bereits im Jahr 2019, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze (oder wie es im zukünftigen Sprachjargon heißen wird: „Basishonorarsatz bzw. unterer Honorarsatz“ und „oberer Honorarsatz“) gegen das Europarecht verstößt.
Das Alte geht, das Neue kommt. Die HOAI ist keinesfalls statisch, sondern eine sehr dynamische Verordnung. In den vergangenen 150 Jahren wurde sie fortwährend novelliert, denVeränderungen und Anforderungen der Zeit angepasst und weiter entwickelt.
Die HOAI, so wir sie heute kennen, feiert punktgenau am 01.01.2021 ihren 50-sten Geburtstag. Es ist ein wunderbarer Anlass, um sich die historische Entwicklung (soweit rekonstruierbar) der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nochmals genauer vor Augen zu führen.
Alles beginnt im Jahr 1871
1871 : Erste private Honorarordnung für Architekten wird ins Leben gerufen (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).
1878 : Erste private Honorarordnung für Ingenieure wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten veröffentlicht (unverbindliche Orientierungshilfe zur Honorierung).
1888 : Die „Hamburger Norm“ entsteht. Eine Zusammenführung der beiden Honorarordnungen durch den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine.
1901 : Erste Überarbeitung der Hamburger Norm.
1903 : Gründung des Bundes Deutscher Architekten (BDA) am 21. Juni 1903. Die Mitglieder des BDA werden zur Anwendung der Hamburger Norm verpflichtet.
1910-1914 : Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung durch den BDA. Aufgrund des 1. Weltkrieges trat diese Novelle jedoch nie offiziell in Kraft.
01.01.1920 : Weitere Überarbeitung der Gebührenordnung sowie die offizielle Veröffentlichung.
1921 : Inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.
1922 : Weitere inflationsbedingte Überarbeitung der Honorarordnung mit der Erhöhung der Tafelwerte.
1923 : Weitere Änderung der Honorarordnung scheitert an der fehlenden Mitwirkung des Reichsfinanzministeriums.
1926 : Veröffentlichung einer überarbeiteten (erneut privaten) Gebührenordnung.
1932 : Novelle der Gebührenordnung mit der Aufnahme der Bauklasse VII (Kleinstwohnungen und Typenbauten).
1937 : Veröffentlichung der Gebührenordnung der Reichskammer der bildenden Künste (nun auch für die Auftraggeber verpflichtend).
1942 : Anordnung über die Gebühren der Architekten tritt in Kraft.
8.05.1945 : Mit dem Ende des Deutschen Reiches wird die Anordnung über die Gebühren der Architekten außer Kraft gesetzt, findet jedoch weiterhin „inoffiziell“ Anwendung.
1950 : Eine neue Gebührenordnung für Architekten tritt in Kraft.
1956 : Eine neue Gebührenordnung für Ingenieure tritt in Kraft.
01.01.1977 : Die 1. HOAI Fassung (die Urfassung der HOAI) tritt in Kraft.
01.01.1985 : Die 2. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
01.04.1988 : Die 3. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
01.01.1991 : Die 4. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
01.01.1996 : Die 5. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
2002 : Anpassung der 5. Novelle der HOAI wird aufgrund der Emstellung von D-Mark zu Euro notwendig.
2009 : Die 6. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
2013 : Die 7. Novelle der HOAI tritt in Kraft.
04.07.2019 : Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-377/17) verstößt die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen das Europarecht.
06.11.2020 : Bundesrat stimmt dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und deren Ermächtigungsgrundlage, dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), änderungsfrei zu.
01.01.2021 : Die 8. Novelle der HOAI wird in Kraft treten.
Falls Sie Fragen zur HOAI oder der Abrechnung von Architekten- oder Ingenieurleistungen haben, laden wir Sie zu unseren kostenlosen 30 - minütigen Erstberatung ein:
HOAI Erstberatung - 30 Minuten kostenlos mit dem Sachverständigen Alexander Fleming
Fazit
Die Honorarordnung ist wie man sieht keinesfalls statisch, sonder sehr dynamisch. Wir sind gespannt auf die Zukunft und die weiteren Novellierungen, die uns noch erwarten.
Hoffen wir jedoch, dass uns die vor genau 100 Jahren notwendig gewordenen inflationsbedingten Änderungen erspart bleiben.
In unseren HOAI Seminaren widmen wir uns diesem Thema besonders und laden Sie zur Teilnahme ein.
Verfasst von:
Alexander Fleming

