Website für ein Planungsbüro erstellen lassen

Das Planungsbüro im Netz: Woran Auftraggeber ein Büro auswählen, bevor sie anrufen

Das Planungsbüro im Netz: Woran Auftraggeber ein Büro auswählen, bevor sie anrufen

Das Planungsbüro im Netz: Woran Auftraggeber ein Büro auswählen, bevor sie anrufen

Das Planungsbüro im Netz: Woran Auftraggeber ein Büro auswählen, bevor sie anrufen

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Ein Büro erfährt selten, warum es nicht angefragt wurde. Der Anruf, der nie kam, hinterlässt keine Spur. Genau dort entscheidet sich aber ein großer Teil der Akquise, weil der Auftraggeber sich längst umgesehen hat, bevor er zum Telefon greift.

Die Website ist bei dieser Vorauswahl der einzige Zeuge, den Sie selbst gestalten können.

Für kleine Büros ist das keine Nebensache. Fast die Hälfte der Architekturbüros in Deutschland arbeitet mit einer einzigen Person, neun von zehn haben weniger als zehn Erwerbstätige. Wer keine Vertriebsabteilung hat, hat eine Website.

1. Einführung: Die Vorauswahl läuft ohne Sie

Vorab die wichtigsten Punkte

  • In Deutschland gibt es rund 35.000 Architekturbüros. 47 Prozent davon sind Ein-Personen-Büros, 91 Prozent haben weniger als zehn Erwerbstätige. (Bundesarchitektenkammer, Facts & Figures, Berichtsjahr 2023)

  • 22 Prozent der Umsätze der Architekturbüros stammen von öffentlichen Auftraggebern, also von einer Gruppe, die formalisiert prüft. (BAK-Strukturbefragung 2024)

  • Die Objektüberwachung macht 32 Prozent des Honorars aus und damit den größten Einzelanteil aller neun Leistungsphasen. (§ 34 HOAI)

  • Etwas mehr als die Hälfte des Web-Verkehrs in Deutschland läuft über Mobilgeräte. (StatCounter Global Stats, August 2026)

  • Der Schwellenwert, ab dem Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen, liegt bei 216.000 Euro. (Architektenkammer Baden-Württemberg zu den EU-Schwellenwerten)


Die Website eines Planungsbüros ist die Online-Präsenz eines Architektur- oder Ingenieurbüros, über die Bauherren und öffentliche Auftraggeber das Leistungsbild, die Referenzen und die Ansprechpartner prüfen. Sie erfüllt die Pflichtangaben des Berufs- und Telemedienrechts, ordnet Projekte nach nachprüfbaren Angaben und macht sichtbar, welche Leistungsphasen tatsächlich beauftragt waren. Für Architekturbüros und Ingenieurbüros gilt dabei dasselbe.

Der Aufwand dahinter wird unterschätzt. Referenzpflege, Rechteklärung und Aktualisierung greifen ineinander und brauchen einen festen Rhythmus, weshalb viele Büros die Website für ein Planungsbüro erstellen lassen und nur die Projektinhalte selbst beisteuern. Was dabei hineingehört, zeigen die folgenden Abschnitte.

2. Was ein Auftraggeber vor dem Anruf sucht

Er sucht keine Schönheit. Er sucht Zuordnung.

Die Frage hinter jedem Klick lautet: Passt dieses Büro zu meinem Vorhaben, und kann ich das überprüfen? Eine Galerie mit zwölf Innenaufnahmen beantwortet diese Frage nicht. Ein Architekturbüro präsentiert dort Bilder, der Auftraggeber sucht Angaben. Sie ist wie eine Bewerbung, die aus Fotos vom Arbeitsplatz besteht und die Zeugnisse weglässt.

Bei öffentlichen Auftraggebern ist die Prüfung besonders förmlich. Rund ein Fünftel des Branchenumsatzes stammt aus dieser Gruppe, und dort entscheidet niemand nach Gefühl. Dort wird abgeglichen.

Die Branche in drei Zahlen

Zahlen auf einen Blick

Wie stark der Druck auf die Büros inzwischen ist, beschreibt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, in der Auswertung einer Konjunkturbefragung: „Die wirtschaftliche Lage vieler Planungsbüros ist zunehmend angespannt. Steigende Personal- und Sachkosten und hohe Anforderungen an Planung und Dokumentation setzen die Büros erheblich unter Druck.“

Wer unter Druck steht, kann sich verlorene Anfragen am wenigsten leisten.

3. Referenzprojekte: die Angaben, die fehlen

Die HOAI zerlegt eine Planungsleistung in neun benannte Phasen und weist jeder einen Honoraranteil zu. Das ist im Bauwesen selbstverständlich und außerhalb kaum bekannt. Auf den meisten Bürowebsites ist es ebenfalls nicht zu sehen.

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Zwei Dinge fallen an dieser Verteilung auf. Die Objektüberwachung trägt allein 32 Prozent, ist aber der Teil der Arbeit, den kein Foto zeigt. Und der Auftraggeber entscheidet in den Phasen davor, wenn von einem Projekt noch nichts zu fotografieren ist.

Ein Teilnahmeantrag fragt deshalb nach Angaben, nicht nach Bildern: Baujahr, Auftraggeber, Bausumme, Nutzungsart und die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen. Genau diese fünf Felder fehlen auf fast jeder Referenzseite.

Sie kosten pro Projekt zwei Minuten und ersparen dem Auftraggeber eine Rückfrage, die er meistens nicht stellt.

4. Was das Berufsrecht dabei verlangt

Das Berufsrecht der Architektinnen und Architekten ist Landesrecht. Jede der sechzehn Länderkammern hat eine eigene Berufsordnung, und die Formulierungen unterscheiden sich. Der Kern ist überall derselbe.

Die Bayerische Architektenkammer fasst ihn so: „Die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer werben sachlich in Form und Inhalt mit ihrer beruflichen Leistung.“ Ergänzend heißt es dort, Werbeaussagen müssten der Information dienen und überprüfbar sein.

Daraus folgen drei harte Punkte für jede Referenzseite.

Zurechnung. Ein Projekt darf nur als eigene Referenz stehen, wenn es selbst, unter eigener Leitung oder unter eigener Mitwirkung entstanden ist. Projekte aus einer früheren Anstellung gehören dem damaligen Büro. Sie lassen sich zeigen, aber nur mit klarer Kennzeichnung der eigenen Rolle.

Mitwirkende. Wer wesentlich mitgewirkt hat, ist bei Veröffentlichungen namentlich zu nennen. Das gilt für die eigene Website genauso wie für einen Ausstellungskatalog.

Überprüfbarkeit. „Wir realisieren Ihr Projekt termingerecht und im Budget“ ist ohne Beleg angreifbar. „38 abgeschlossene Projekte im Bildungsbau“ ist es nicht.

5. Bildrechte: vier Positionen auf einem einzigen Foto

Ein Referenzfoto sieht harmlos aus. Rechtlich treffen darauf bis zu vier Beteiligte zusammen, und jeder von ihnen kann widersprechen.

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Der Fotograf behält das Urheberrecht am Bild, auch nach der Bezahlung. Sie brauchen ein schriftlich vereinbartes Nutzungsrecht, und Sie schulden die Namensnennung. Der Planer kann ein Urheberrecht am Bauwerk haben und entscheidet über die Nennung als Urheber.

Der Eigentümer entscheidet über den Zutritt und damit faktisch über jede Innenaufnahme. Und abgebildete Personen, Kennzeichen oder Namensschilder brauchen eine eigene Grundlage.

Die Panoramafreiheit hilft nur begrenzt. Sie erlaubt Aufnahmen von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, und zwar ausdrücklich nur von der äußeren Ansicht eines Bauwerks. Drohnenaufnahmen sind davon nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gedeckt, weil sie von einem Ort aus entstehen, der der Allgemeinheit nicht zugänglich ist.

Genau diese Bilder hängen inzwischen auf vielen Startseiten.

6. Öffentliche Auftraggeber: was ein Verfahren wirklich voraussetzt

Ein förmliches Vergabeverfahren verlangt von einer Website formal nichts. Alle Nachweise laufen über die Vergabeplattform. Trotzdem wirkt die Website an zwei Stellen mit.

Vor dem Verfahren, wenn eine Vergabestelle den Markt sichtet und entscheidet, wen sie überhaupt anspricht. Und während des Verfahrens, wenn jemand eine Referenz aus dem Teilnahmeantrag nachschlagen will.

Findet er dort nichts, dieselben Projekte in anderer Zurechnung oder eine Seite, die seit vier Jahren unverändert ist, wirkt das gegen Sie. Als Referenzzeitraum empfehlen die Kammerleitfäden zehn Jahre, weil Bauvorhaben lange laufen.

Das ist der eigentliche Grund, eine Referenzseite zu pflegen: nicht für die Suchmaschine, sondern für den Menschen, der Ihre Angaben gegenprüft.

7. Die Technik dahinter, kurz erklärt

Für die Technik braucht es kein Fachwissen, aber vier Entscheidungen.

Eigene Projektseiten statt Galerie. Jedes Referenzprojekt bekommt eine eigene Seite mit eigener Adresse. Nur so kann ein Auftraggeber sie verschicken, und nur so findet eine Suchmaschine das Projekt überhaupt. Eine Galerie, die alle Bilder auf einer Seite stapelt, ist für beide unsichtbar.

Ein Redaktionssystem, das Sie selbst bedienen. Ein Content-Management-System wie WordPress erlaubt es, ein Projekt ohne Programmierkenntnisse einzupflegen. Wer für jede Änderung eine Agentur anrufen muss, ändert nichts mehr.

Ladezeiten auf dem Telefon. Mehr als die Hälfte der Zugriffe kommt vom Mobilgerät, oft über Mobilfunk auf der Baustelle. Große Bilder aus der Kamera wiegen mehrere Megabyte und müssen vor dem Hochladen verkleinert werden. Das ist der häufigste und billigste Fehler zugleich.

Auffindbarkeit. Suchmaschinenoptimierung ist für ein Planungsbüro kein eigenes Projekt. Sie besteht darin, jede Leistung und jedes Rechtsgebiet auf einer eigenen Seite zu benennen, statt alles auf der Startseite zu bündeln.

Mehr ist es nicht.

8. Häufige Fehler, die Anfragen kosten

  • Projekte aus der früheren Anstellung ohne Kennzeichnung. Der häufigste berufsrechtliche Verstoß auf Websites junger Büros.

  • Bilder ohne Angaben. Zwölf Fotos, kein Baujahr, keine Bausumme, keine Leistungsphase.

  • Drohnenaufnahmen ohne Zustimmung. Die Panoramafreiheit deckt sie nicht.

  • Versprechen ohne Beleg. Überprüfbarkeit ist berufsrechtlich gefordert, nicht optional.

  • Schriften und Karten von fremden Servern. Wer Schriftarten oder Kartendienste direkt nachlädt, überträgt Besucherdaten ohne Einwilligung.

  • Kein fester Turnus. Eine Seite, die vier Jahre stillsteht, beantwortet keine Frage mehr.

Andrea Gebhard ist Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. Sie ordnet die Lage der kleinen Büros so ein: „Angesichts des hohen Durchschnittsalters vieler Büroinhaberinnen und -inhaber und zahlreicher anstehender Büroübergaben ist dies ein Warnsignal für die Zukunftsfähigkeit kleinerer Büros.“

9. Häufige Fragen

Wie viele Referenzprojekte gehören auf die Seite?

Weniger, als die meisten annehmen. Sechs bis zehn vollständig beschriebene Projekte sind aussagekräftiger als vierzig Bildergalerien ohne Angaben.

Muss ich den Bauherrn nennen?

Nur wenn er zugestimmt hat. Bei privaten Bauherren ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung üblich. Ohne Freigabe genügt eine neutrale Beschreibung wie „privater Bauherr, Einfamilienhaus, Landkreis Göttingen“.

Darf ich Projekte zeigen, an denen ich als Angestellter mitgewirkt habe?

Ja, mit klarer Zuordnung Ihrer Rolle und des damaligen Büros. Ohne diese Kennzeichnung nehmen Sie eine Urheberschaft in Anspruch, die Ihnen nicht zusteht.

Brauche ich für ein Vergabeverfahren eine besondere Website?

Nein. Die Nachweise laufen über die Plattform. Die Website entscheidet darüber, ob Sie vorher überhaupt in Betracht kommen und ob Ihre Angaben plausibel wirken.

Was kostet eine solche Website?

Die Spanne ist groß und hängt vom Umfang der Referenzpflege ab. Der größere Posten ist meist nicht die Gestaltung, sondern das Zusammentragen der Projektangaben und der Bildrechte.

Wie oft muss ich die Seite aktualisieren?

Ein fester Termin je Quartal reicht, wenn dabei jedes abgeschlossene Projekt aufgenommen wird. Ohne Termin verfällt der Vorsprung innerhalb eines Jahres.

Reicht ein Profil im Büroverzeichnis der Kammer?

Als Ergänzung ja, als Ersatz nein. Ein Kammerprofil belegt die Eintragung, es zeigt aber weder Leistungsphasen noch Referenzangaben.

Wie gehe ich mit Bildern um, deren Rechte ungeklärt sind?

Nehmen Sie sie herunter, bis die Klärung schriftlich vorliegt. Ein fehlendes Foto kostet nichts, ein unberechtigtes kann teuer werden.

10. Fazit

Eine Website eines Planungsbüros gewinnt keine Aufträge, aber sie verliert welche. Sie verliert sie dort, wo ein Auftraggeber eine Angabe sucht und keine findet, und sie verliert sie leise, ohne dass jemand davon erfährt.

Das Gegenmittel ist unspektakulär. Fünf Angaben je Referenzprojekt, geklärte Bildrechte, eine ehrliche Darstellung der eigenen Rolle und ein fester Termin im Quartal. Danach beantwortet die Seite die Frage, die vor dem Anruf gestellt wird.

Fangen Sie bei den Angaben an, nicht bei der Gestaltung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Berufsrecht ist Landesrecht und kann sich ändern; für die Darstellung von Referenzen und Bildern im Einzelfall ist eine eigene Prüfung erforderlich. Alle genannten Zahlen stammen aus den jeweils angegebenen Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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