Anrechenbare Kosten nach der HOAI einfach erklärt ist ein zentraler Baustein der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021. Die aktuelle HOAI enthält keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr wie früher, ihre Systematik bleibt aber für Honorarorientierung, Leistungsabgrenzung und Rechnungsprüfung wichtig.
Dieser Beitrag erläutert die Regelung praxisnah, ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt typische Fehler bei Planerverträgen und Honorarrechnungen.
1. Was sind anrechenbare Kosten?
§ 4 HOAI definiert anrechenbare Kosten als den Teil der Kosten für Herstellung, Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung eines Objekts sowie damit zusammenhängende Aufwendungen, der für die Honorarermittlung berücksichtigt wird. Sie sind nicht mit den gesamten Projektkosten gleichzusetzen.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
2. Welche Kostenermittlung ist maßgeblich?
Für viele Objekt- und Fachplanungen wird das Honorar nach § 6 HOAI auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt; liegt keine Kostenberechnung vor, wird die Kostenschätzung herangezogen. Soweit die HOAI die DIN 276 nennt, verweist § 4 auf DIN 276-1:2008-12.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
3. Nicht jede Kostengruppe ist vollständig anrechenbar
Welche Kosten vollständig, teilweise oder gar nicht anrechenbar sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsbild. Vor jeder Rechnung muss deshalb zuerst geklärt werden, welche Planungsleistung überhaupt Gegenstand des Vertrags ist.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
4. Ortsübliche Preise bei Eigenleistungen und Vergünstigungen
Übernimmt der Auftraggeber selbst Leistungen, erhält ungewöhnliche Vergünstigungen, verrechnet Leistungen gegen oder stellt vorhandene Baustoffe bereit, stellt § 4 Abs. 2 auf ortsübliche Preise ab. Dadurch soll die Honorargrundlage nicht durch zufällige Beschaffungsvorteile verzerrt werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
5. Umsatzsteuer auf Objektkosten
Die auf die Kosten des Objekts entfallende Umsatzsteuer ist nach § 4 Abs. 1 kein Bestandteil der anrechenbaren Kosten.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
6. Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Bei Bestandsmaßnahmen ist § 4 Abs. 3 besonders wichtig. Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind angemessen zu berücksichtigen, objektbezogen zum Zeitpunkt der Kostenberechnung beziehungsweise Kostenschätzung zu ermitteln und in Textform zu vereinbaren.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
7. Typischer Fehler: Baukosten gleich anrechenbare Kosten
Wer lediglich die Summe einer Kostenberechnung übernimmt, kann zu einem falschen Ergebnis kommen. Die HOAI verlangt eine leistungsbildbezogene Prüfung der honorarrelevanten Kosten.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
8. Typischer Fehler: falscher Kostenstand
Die spätere Kostenfeststellung ersetzt nicht automatisch die in § 6 vorgesehene Kostenberechnung. Die HOAI verwendet bewusst einen planungsbezogenen Kostenstand als Honorargrundlage.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
9. Praxisbeispiel Sanierung
Bei einer Sanierung können neue Baukonstruktionen, technische Anlagen und erhaltene Bausubstanz unterschiedlich in die Honorarermittlung einfließen. Eine prüffähige Rechnung sollte deshalb die Kostengruppen und Rechenschritte offenlegen.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
10. Wie Auftraggeber Rechnungen prüfen sollten
Zu prüfen sind Leistungsbild, verwendete Kostenermittlung, Kostengruppen, anrechenbare Anteile und gegebenenfalls die mitzuverarbeitende Bausubstanz. Eine bloße Endsumme ist für eine fachliche Prüfung wenig hilfreich.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
11. Zusammenspiel mit weiteren Honorarparametern
Anrechenbare Kosten sind nur eine Rechengröße. Honorarzone, Honorartafel, Leistungsphasen, Zuschläge, Besondere Leistungen und Nebenkosten können ebenfalls relevant sein.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
12. Fazit
Anrechenbare Kosten bilden bei vielen HOAI-Leistungsbildern die quantitative Basis der Honorarorientierung. Fehler an dieser Stelle wirken sich auf die gesamte Berechnung aus.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Weiterführendes HOAI-Wissen
Passend sind auch Anrechenbare Kosten nach der HOAI einfach erklärt und Honorarzonen richtig bestimmen. Zur systematischen Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für Schnittstellen zur Bauausführung ist außerdem die VOB Schulung relevant.
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