Wie berechnet sich das Honorar nach der HOAI? ist ein zentraler Baustein der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021. Die aktuelle HOAI enthält keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr wie früher, ihre Systematik bleibt aber für Honorarorientierung, Leistungsabgrenzung und Rechnungsprüfung wichtig.
Dieser Beitrag erläutert die Regelung praxisnah, ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt typische Fehler bei Planerverträgen und Honorarrechnungen.
1. Die Grundlogik
§ 6 nennt für Grundleistungen Leistungsbild, Honorarzone und Honorartafel. Je nach Leistungsbild kommen anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten hinzu.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
2. Schritt 1: Leistungsbild bestimmen
Zunächst ist festzustellen, ob beispielsweise Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung oder Technische Ausrüstung geplant werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
3. Schritt 2: Berechnungsgrundlage
Bei vielen Objekt- und Fachplanungen sind anrechenbare Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung beziehungsweise ersatzweise Kostenschätzung relevant.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
4. Schritt 3: Honorarzone
Die Honorarzone wird anhand der Planungsanforderungen und Bewertungsmerkmale des jeweiligen Leistungsbilds ermittelt.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
5. Schritt 4: Honorartafel
Mit Berechnungsgrundlage und Zone lässt sich ein Orientierungswert bestimmen. Zwischenwerte werden nach § 13 interpoliert.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
6. Schritt 5: Leistungsphasen
Die Leistungsbilder weisen den Leistungsphasen bestimmte Prozentanteile zu. Bei Gebäuden sind es neun Leistungsphasen nach § 34.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
7. Schritt 6: Teilleistungen und Wiederholungen
Sind nur Teile einer Phase beauftragt oder werden Grundleistungen vereinbart wiederholt, ist der konkrete Leistungsanteil gesondert zu betrachten.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
8. Schritt 7: Umbauzuschlag
Bei Umbauten und Modernisierungen kann nach § 6 Abs. 2 ein leistungsbildabhängiger Umbau- oder Modernisierungszuschlag relevant werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
9. Schritt 8: vorhandene Bausubstanz
Mitzuverarbeitende Bausubstanz kann nach § 4 Abs. 3 die anrechenbaren Kosten beeinflussen und ist vom Umbauzuschlag zu unterscheiden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
10. Schritt 9: Besondere Leistungen
Besondere Leistungen sind nicht automatisch durch die Prozentanteile der Grundleistungen abgegolten. Sie sollten konkret vereinbart werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
11. Schritt 10: Nebenkosten und Umsatzsteuer
Nebenkosten können nach § 14 hinzukommen. Die auf das Honorar entfallende Umsatzsteuer wird nach § 16 zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
12. Fazit
Die HOAI-Honorarermittlung ist eine Rechenkette. Ein Fehler bei Leistungsbild, Kosten, Zone oder Leistungsumfang beeinflusst die folgenden Schritte.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Weiterführendes HOAI-Wissen
Passend sind auch Wie berechnet sich das Honorar nach der HOAI? und Anrechenbare Kosten nach der HOAI einfach erklärt. Zur systematischen Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für Schnittstellen zur Bauausführung ist außerdem die VOB Schulung relevant.
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