
Die Gefahrstoffverordnung wurde umfassend überarbeitet und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Insbesondere Bauunternehmen, Sanierungs- und Abbruchbetriebe, Planungsbüros sowie Arbeitgeber, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder veranlassen, müssen ihre Prozesse anpassen. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung betreffen unter anderem den Umgang mit Asbest, die Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflichten und den Schutz der Beschäftigten.
Wer die neuen Anforderungen nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert Bußgelder, Baustellenstillstände und vor allem erhebliche Gesundheitsgefahren für Beschäftigte. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Neuerungen verständlich und praxisnah und zeigt auf, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten.
1. Was ist die Gefahrstoffverordnung?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt in Deutschland den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen. Ziel ist es, Beschäftigte sowie Dritte vor gesundheitlichen Gefahren durch chemische, biologische oder physikalisch gefährliche Stoffe zu schützen.
Sie verpflichtet Arbeitgeber insbesondere dazu,
Gefährdungen zu ermitteln,
eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen,
geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen,
Beschäftigte zu unterweisen,
Gefahrstoffe zu dokumentieren und
die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
Gerade im Bauwesen gewinnt die Gefahrstoffverordnung zunehmend an Bedeutung, da bei Umbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten häufig bisher unbekannte Gebäudeschadstoffe entdeckt werden.
2. Warum wurde die Gefahrstoffverordnung geändert?
Die Überarbeitung erfolgte insbesondere aufgrund
neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse,
europäischer Vorgaben,
steigender Sanierungszahlen im Gebäudebestand,
der hohen Anzahl asbesthaltiger Gebäude,
besserer Erkenntnisse über Gesundheitsrisiken.
Ein wesentlicher Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Asbest keineswegs nur bei klassischen Abbrucharbeiten vorkommt. Auch zahlreiche alltägliche Bauarbeiten können asbesthaltige Materialien freisetzen.
Dadurch steigen die Anforderungen an Planung, Erkundung und Arbeitsschutz erheblich.
3. Welche Änderungen der Gefahrstoffverordnung sind besonders wichtig?
3.1 Einführung des risikobezogenen Umgangs mit Asbest
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft den Umgang mit Asbest.
Der Gesetzgeber berücksichtigt heute stärker, dass unterschiedlich hohe Expositionen unterschiedlich bewertet werden müssen.
Praktische Folgen:
genauere Bewertung der Tätigkeiten
stärkere Differenzierung der Schutzmaßnahmen
Anpassung der Arbeitsverfahren
höhere Anforderungen an Arbeitgeber
Betroffen sind insbesondere:
Bauunternehmen
Abbruchunternehmen
Dachdecker
Elektriker
Heizungsbauer
Installateure
Maler
Trockenbauer
3.2 Einführung des sogenannten Ampel-Modells
Neu ist die stärkere Einteilung der Tätigkeiten nach Expositionsrisiken.
Je nach Freisetzungsrisiko ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an:
persönliche Schutzausrüstung
Arbeitsverfahren
Messungen
Dokumentation
Qualifikation der Beschäftigten
Dadurch werden Schutzmaßnahmen künftig deutlich risikoorientierter festgelegt.
3.3 Erhöhte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung wird deutlich aufgewertet.
Arbeitgeber müssen bereits vor Beginn der Arbeiten prüfen,
ob Gefahrstoffe vorhanden sein können,
welche Stoffe vorliegen,
welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Gerade bei Bestandsgebäuden reicht ein bloßer Verdacht künftig häufig nicht mehr aus.
Erforderlich kann eine gezielte Gefahrstoffermittlung werden.
3.4 Stärkere Verantwortung des Arbeitgebers
Die Arbeitgeberpflichten wurden präzisiert.
Unternehmen müssen nachweisen können,
dass Gefahren erkannt wurden,
geeignete Schutzmaßnahmen ausgewählt wurden,
Beschäftigte unterwiesen wurden,
Arbeiten fachgerecht geplant wurden.
Eine fehlende Dokumentation kann im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
3.5 Mehr Bedeutung für Gebäudeschadstoffe
Neben Asbest rücken weitere Gebäudeschadstoffe stärker in den Fokus.
Dazu gehören beispielsweise:
PCB
KMF
PAK
Holzschutzmittel
Schwermetalle
Vor Sanierungsmaßnahmen wird daher die systematische Untersuchung bestehender Gebäude immer wichtiger.
3.6 Höhere Anforderungen an Dokumentation und Gefahrstoffmanagement
Unternehmen müssen ihr Gefahrstoffmanagement überprüfen.
Hierzu gehören unter anderem:
aktuelles Gefahrstoffverzeichnis
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Nachweise über Unterweisungen
Arbeitsanweisungen
Betriebsanweisungen
Eine strukturierte Dokumentation erleichtert zudem Behördenkontrollen.
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4. Welche Auswirkungen hat die Gefahrstoffverordnung auf Baustellen?
Die Änderungen wirken sich unmittelbar auf nahezu jede Sanierungs- oder Abbruchmaßnahme aus.
Vor Arbeitsbeginn sollten folgende Fragen beantwortet werden:
Wurde das Gebäude auf Schadstoffe untersucht?
Liegt eine vollständige Gefahrstoffbeurteilung vor?
Sind asbesthaltige Baustoffe vorhanden?
Welche Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden?
Sind Beschäftigte ausreichend qualifiziert?
Ist die Dokumentation vollständig?
Besonders betroffen sind Gebäude, die vor den 1990er-Jahren errichtet wurden.
Hier besteht ein erhöhtes Risiko für Asbest und andere Schadstoffe.
5. Welche Rolle spielen TRGS 519 und TRGS 524?
Die TRGS 519 beschreibt Anforderungen für Tätigkeiten mit Asbest.
Sie regelt unter anderem:
Qualifikation
Arbeitsverfahren
Schutzmaßnahmen
Anzeigen
Entsorgung
Die TRGS 524 beschäftigt sich mit Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
Sie spielt insbesondere bei Gebäudeschadstoffen sowie Altlastensanierungen eine wichtige Rolle.
Für Unternehmen ergänzen beide Technischen Regeln die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
6. Typische Fehler in der Praxis
Viele Unternehmen unterschätzen die neuen Anforderungen.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
keine Untersuchung des Gebäudes
unvollständige Gefährdungsbeurteilung
fehlendes Gefahrstoffverzeichnis
unzureichende Unterweisung
falsche PSA
fehlende Dokumentation
keine Fachkunde
ungeeignete Arbeitsverfahren
Diese Fehler können nicht nur Bußgelder verursachen, sondern auch erhebliche Gesundheitsrisiken nach sich ziehen.
7. Handlungsempfehlungen für Unternehmen
7.1 Für Bauunternehmen
Gebäude frühzeitig untersuchen lassen.
Schadstoffkataster berücksichtigen.
Arbeitsverfahren anpassen.
Fachpersonal einsetzen.
7.2 Für Arbeitgeber
Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren.
Gefahrstoffverzeichnis prüfen.
Unterweisungen regelmäßig durchführen.
Dokumentationen vollständig führen.
7.3 Für Bauleiter
Gefahrstoffe bereits in der Bauablaufplanung berücksichtigen.
Verantwortlichkeiten eindeutig festlegen.
Fremdfirmen koordinieren.
7.4 Für Planer
Schadstoffuntersuchungen frühzeitig einplanen.
Ausschreibungen anpassen.
Risiken transparent darstellen.
7.5 Für Sicherheitsfachkräfte
Schutzmaßnahmen regelmäßig kontrollieren.
Wirksamkeit dokumentieren.
Beschäftigte praxisnah unterweisen.
Wenn Sie im Bereich der Gebäudeschadstoffsanierung oder Gebäudeabbruch tätig sind, dann empfelen wir Ihnen unseren VOB/C Seminar speziell für Abbrecher und Schadstoffsanierer:

8. Fazit
Die Gefahrstoffverordnung 2026 bringt insbesondere für Unternehmen im Bau-, Sanierungs- und Abbruchbereich zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Im Mittelpunkt stehen ein besserer Schutz der Beschäftigten, eine intensivere Gefährdungsbeurteilung, ein professionelles Gefahrstoffmanagement sowie der sichere Umgang mit Asbest und anderen Gebäudeschadstoffen.
Unternehmen sollten ihre internen Prozesse frühzeitig überprüfen, Verantwortlichkeiten klar definieren und ihre Mitarbeitenden regelmäßig qualifizieren. Wer die Änderungen der Gefahrstoffverordnung konsequent umsetzt, reduziert rechtliche Risiken, erhöht die Arbeitssicherheit und schafft eine solide Grundlage für gesetzeskonformes Arbeiten.
9. Wissen aktuell halten
Die gesetzlichen Anforderungen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Regelmäßige Fortbildungen helfen dabei, neue Vorschriften sicher in die Praxis umzusetzen. Seminare der Fleming Akademie zu den Themen TRGS 524, Gebäudeschadstoffe, Gefahrstoffe und Arbeitsschutz unterstützen Fachkräfte und Unternehmen dabei, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten und rechtssicher anzuwenden.
Wenn Sie mehr über die TRGS 524 Lehrgang, Umgang mit Gebäudeschadstoffen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen lesen möchten, dann empfehlen wir Ihnen diesen Blogartikel von uns:
TRGS 524 Fachkunde: Ein umfassender Leitfaden für sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Häufig gestellte Fragen zur Änderung der GefStoffV
Was hat sich in der Gefahrstoffverordnung geändert?
Wann gilt die neue Gefahrstoffverordnung?
Welche Unternehmen sind betroffen?
Welche neuen Pflichten gelten für Arbeitgeber?
Welche Rolle spielt Asbest?
Was bedeutet die Gefahrstoffverordnung für Baustellen?
Welche Dokumentationen sind erforderlich?
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Gefahrstoffverordnung?
Welche Schulungen sind erforderlich?
Wie können Unternehmen die neuen Anforderungen rechtssicher umsetzen?
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