Honorarvereinbarungen rechtssicher treffen ist ein zentraler Baustein der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021. Die aktuelle HOAI enthält keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr wie früher, ihre Systematik bleibt aber für Honorarorientierung, Leistungsabgrenzung und Rechnungsprüfung wichtig.
Dieser Beitrag erläutert die Regelung praxisnah, ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt typische Fehler bei Planerverträgen und Honorarrechnungen.
1. Seit HOAI 2021 steht die Vereinbarung im Mittelpunkt
§ 7 Abs. 1 bestimmt, dass sich das Honorar nach der in Textform getroffenen Vereinbarung richtet.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
2. Was bedeutet Textform?
Textform ist weniger streng als Schriftform. Praktisch sollte die Honorarvereinbarung lesbar und dauerhaft dokumentiert sein und erkennen lassen, von wem die Erklärung stammt.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
3. Ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz
Fehlt eine Vereinbarung über die Honorarhöhe in Textform, gilt für Grundleistungen grundsätzlich der jeweilige Basishonorarsatz nach § 7 Abs. 1.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
4. Honorartafeln bleiben wichtig
Nach § 2a enthalten die Tafeln Orientierungswerte. Sie bleiben damit ein wichtiges Kalkulations- und Vergleichsinstrument.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
5. Besonderer Verbraucherhinweis
Bei einem Verbraucher muss der Auftragnehmer vor dessen verbindlicher Vertragserklärung in Textform darauf hinweisen, dass höhere oder niedrigere Honorare als die Tabellenwerte vereinbart werden können.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
6. Folge eines fehlenden Hinweises
Fehlt der rechtzeitige Hinweis, gilt für vereinbarte Grundleistungen anstelle eines höheren Honorars der jeweilige Basishonorarsatz.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
7. Leistung und Honorar gemeinsam definieren
Leistungsbild, Leistungsphasen, Teilleistungen und Besondere Leistungen sollten eindeutig beschrieben werden. Eine klare Zahl ohne klaren Leistungsumfang löst viele Probleme nicht.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
8. Bestandsprojekte ausdrücklich regeln
Umbauzuschlag und mitzuverarbeitende Bausubstanz sollten frühzeitig behandelt werden, weil die HOAI hierfür eigene Textformregeln enthält.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
9. Änderungsmechanismus
Der Vertrag sollte festlegen, wie Planungsänderungen, Wiederholungen und zusätzliche Leistungen beauftragt und vergütet werden. § 10 bietet wichtige Anknüpfungspunkte.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
10. Nebenkosten
Pauschale oder Einzelnachweis sollten vereinbart werden. Ohne Pauschalvereinbarung in Textform gilt nach § 14 grundsätzlich Einzelnachweis.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Praxis-Check
Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.
Textformanforderungen beachten.
Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.
Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.
11. Prüffähige Abrechnung mitdenken
Gute Vertragsparameter lassen sich später transparent in eine Rechnung übertragen. Unklare Vereinbarungen führen häufig zu unklaren Schlussrechnungen.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
12. Fazit
Rechtssichere Honorarvereinbarungen verbinden Textform, klaren Leistungsumfang, transparente Vergütungsparameter und ein funktionierendes Änderungsmanagement.
Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.
Weiterführendes HOAI-Wissen
Passend sind auch Honorarzonen richtig bestimmen und Honorartafeln der HOAI verstehen. Zur systematischen Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für Schnittstellen zur Bauausführung ist außerdem die VOB Schulung relevant.
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