Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung

Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung

Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung

Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung ist für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber ein wichtiger Baustein der Honorar- und Vertragsabwicklung. Die HOAI 2021 verbindet heute größere Vertragsfreiheit mit einer weiterhin sehr detaillierten Systematik für Leistungsbilder, Honorarorientierung und besondere Berechnungsfälle.

Der Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage praxisnah ein und zeigt, welche Punkte bei Vertrag, Projektbearbeitung und Rechnungsprüfung besonders beachtet werden sollten.

1. Honorarfehler können teuer werden

Fehlerhafte Rechnungen führen nicht nur zu Kürzungen. Je nach Fall drohen Rückforderungen, Verzögerungen bei der Fälligkeit, Prozesskosten und Vertrauensverlust.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

2. Falsche anrechenbare Kosten

Wer nicht anrechenbare Kosten einbezieht oder den falschen Kostenstand verwendet, verschiebt die gesamte Honorarberechnung.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

3. Falsche Honorarzone

Eine pauschale oder nicht begründete Honorarzone kann bei einer Prüfung korrigiert werden und erhebliche Differenzen verursachen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

4. Nicht erbrachte Leistungsanteile

Die Beauftragung einer Leistungsphase bedeutet nicht in jedem Streitfall automatisch, dass sämtliche zugehörigen Grundleistungen vollständig erbracht wurden. Leistungsstand und Vertrag müssen zusammenpassen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

5. Unklare Zusatzleistungen

Besondere oder wiederholte Leistungen ohne klare Beauftragung und Vergütungsregelung sind ein klassischer Konfliktbereich.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

6. Textformrisiken

§§ 7 und 10 sowie weitere HOAI-Regelungen arbeiten ausdrücklich mit Textform. Unternehmen sollten ihre Vertrags- und Änderungsprozesse darauf ausrichten.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

7. Verbraucherhinweis

§ 7 Abs. 2 verlangt gegenüber Verbrauchern vor deren verbindlicher Vertragserklärung den Hinweis in Textform, dass höhere oder niedrigere Honorare als die Tabellenwerte vereinbart werden können. Ein fehlender Hinweis kann die Vergütung begrenzen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

8. Umbau und Bausubstanz

Nicht sauber vereinbarter Umbauzuschlag oder mitzuverarbeitende Bausubstanz sind häufige Streitpunkte in Bestandsprojekten.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

9. Nebenkosten

Nicht vereinbarte Pauschalen oder fehlende Einzelnachweise können zur Kürzung von Nebenkostenpositionen führen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

10. Fälligkeit und Prüfbarkeit

Nach § 15 HOAI richtet sich die Fälligkeit nach § 650g Abs. 4 BGB. Eine nachvollziehbare Schlussrechnung und Abnahme spielen deshalb auch prozessual eine wichtige Rolle.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

11. Haftung und Honorar nicht vermischen

Ein Honoraranspruch und mögliche Schadensersatzansprüche wegen Planungsmängeln sind rechtlich unterschiedliche Fragen, können wirtschaftlich aber miteinander verrechnet oder gemeinsam streitig werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

12. Fazit

Das beste Risikomanagement ist eine konsistente Kette aus Vertrag, Leistungsdokumentation, Änderungsmanagement und transparenter Rechnung.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Weiterführende Beiträge und Seminare

Passend dazu sind auch Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung und Dokumentationspflichten für Planer. Für eine systematische Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für die Schnittstelle zwischen Planung, Bauausführung und Nachtragsmanagement ist außerdem die VOB Schulung sinnvoll.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was ist bei „Haftungsrisiken bei der Honorarabrechnung“ nach HOAI besonders wichtig?
Entscheidend sind Vertragsinhalt, einschlägige HOAI-Fassung, Leistungsbild und die tatsächlich erbrachten beziehungsweise geänderten Leistungen.
Welche HOAI-Fassung gilt aktuell?
Aktuell gilt die HOAI in der seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung. Bei Altverträgen können frühere Fassungen relevant bleiben.
Sind HOAI-Honorartafeln verbindliche Mindest- und Höchstsätze?
Nein. Die Tabellenwerte der HOAI 2021 sind Orientierungswerte.
Was gilt ohne Honorarvereinbarung in Textform?
Für Grundleistungen gilt nach § 7 Abs. 1 grundsätzlich der jeweilige Basishonorarsatz.
Warum ist Textform wichtig?
Die HOAI verlangt sie an mehreren Stellen, etwa bei Honorarvereinbarungen und bestimmten Leistungsänderungen.
Wie werden Planungsänderungen behandelt?
§ 10 HOAI regelt Änderungen der Honorarberechnungsgrundlage und vereinbarte Wiederholungen von Grundleistungen.
Was sind Besondere Leistungen?
Zusätzlich vereinbarbare Leistungen neben den regelmäßig erforderlichen Grundleistungen; die Beispiele der HOAI sind nicht abschließend.
Welche Rolle spielt die Dokumentation?
Sie belegt Leistungsumfang, Änderungen, Kostenstände und Honorarvereinbarungen und erleichtert die Rechnungsprüfung.
Können Nebenkosten zusätzlich abgerechnet werden?
Ja, nach § 14 HOAI; ohne in Textform vereinbarte Pauschale grundsätzlich nach Einzelnachweis.
Warum lohnt sich eine HOAI-Schulung?
Weil Leistungsabgrenzung, Kostenbasis, Vertragsänderungen und Abrechnung nur im Zusammenspiel zuverlässig beurteilt werden können.

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