Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung

Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung

Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung

Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung ist für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber ein wichtiger Baustein der Honorar- und Vertragsabwicklung. Die HOAI 2021 verbindet heute größere Vertragsfreiheit mit einer weiterhin sehr detaillierten Systematik für Leistungsbilder, Honorarorientierung und besondere Berechnungsfälle.

Der Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage praxisnah ein und zeigt, welche Punkte bei Vertrag, Projektbearbeitung und Rechnungsprüfung besonders beachtet werden sollten.

1. Fehler 1: Gesamtbaukosten übernehmen

Anrechenbare Kosten sind nicht identisch mit Gesamtbaukosten. Die speziellen Regeln des jeweiligen Leistungsbilds müssen angewendet werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

2. Fehler 2: falsche DIN-276-Systematik

§ 4 HOAI verweist bei der Kostenermittlung auf DIN 276-1:2008-12. Neuere Kostenstrukturen sollten für die HOAI-Rechnung nachvollziehbar übergeleitet werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

3. Fehler 3: Honorarzone pauschal ansetzen

Honorarzonen sind anhand der konkreten Planungsanforderungen zu bestimmen. Objektlisten allein ersetzen die Bewertung nicht.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

4. Fehler 4: Tabellenwerte als zwingende Preise behandeln

Seit HOAI 2021 sind die Honorartafeln Orientierungswerte. Die Parteien können die Honorarhöhe grundsätzlich in Textform vereinbaren.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

5. Fehler 5: Leistungsphasen pauschal vollständig abrechnen

Entscheidend sind Vertrag und tatsächlich geschuldete beziehungsweise erbrachte Leistungen. Teilleistungen und besondere Vertragskonstellationen müssen differenziert betrachtet werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

6. Fehler 6: Umbauzuschlag falsch anwenden

Zuschlagsgrenzen hängen vom Leistungsbild ab. Außerdem ist die 20-Prozent-Regel des § 6 Abs. 2 nur unter ihren Voraussetzungen anzuwenden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

7. Fehler 7: Bausubstanz als Pauschalzuschlag behandeln

§ 4 Abs. 3 verlangt eine objektbezogene Ermittlung und Textformvereinbarung von Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

8. Fehler 8: Wiederholungsleistungen ohne Vereinbarung abrechnen

§ 10 Abs. 2 verlangt eine Honorarvereinbarung in Textform entsprechend dem Anteil der wiederholten Grundleistung.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

9. Fehler 9: Nebenkostenpauschale ohne Textform

Ohne in Textform vereinbarte Pauschale sieht § 14 grundsätzlich den Einzelnachweis vor.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

10. Fehler 10: Verbraucherhinweis vergessen

Bei Verbrauchern ist der Hinweis nach § 7 Abs. 2 vor der verbindlichen Vertragserklärung wichtig.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

11. Fehler 11: Rechnung ohne Herleitung

Eine bloße Honorarsumme erschwert die Prüfung. Berechnungsgrundlagen und Vertragsbezug sollten erkennbar sein.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

12. Fazit

Die meisten HOAI-Abrechnungsfehler entstehen nicht bei der Mathematik, sondern bei falscher rechtlicher oder fachlicher Zuordnung der Berechnungsparameter.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Weiterführende Beiträge und Seminare

Passend dazu sind auch Dokumentationspflichten für Planer und Honorarermittlung bei Bestandsgebäuden. Für eine systematische Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für die Schnittstelle zwischen Planung, Bauausführung und Nachtragsmanagement ist außerdem die VOB Schulung sinnvoll.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was ist bei „Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung“ nach HOAI besonders wichtig?
Entscheidend sind Vertragsinhalt, einschlägige HOAI-Fassung, Leistungsbild und die tatsächlich erbrachten beziehungsweise geänderten Leistungen.
Welche HOAI-Fassung gilt aktuell?
Aktuell gilt die HOAI in der seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung. Bei Altverträgen können frühere Fassungen relevant bleiben.
Sind HOAI-Honorartafeln verbindliche Mindest- und Höchstsätze?
Nein. Die Tabellenwerte der HOAI 2021 sind Orientierungswerte.
Was gilt ohne Honorarvereinbarung in Textform?
Für Grundleistungen gilt nach § 7 Abs. 1 grundsätzlich der jeweilige Basishonorarsatz.
Warum ist Textform wichtig?
Die HOAI verlangt sie an mehreren Stellen, etwa bei Honorarvereinbarungen und bestimmten Leistungsänderungen.
Wie werden Planungsänderungen behandelt?
§ 10 HOAI regelt Änderungen der Honorarberechnungsgrundlage und vereinbarte Wiederholungen von Grundleistungen.
Was sind Besondere Leistungen?
Zusätzlich vereinbarbare Leistungen neben den regelmäßig erforderlichen Grundleistungen; die Beispiele der HOAI sind nicht abschließend.
Welche Rolle spielt die Dokumentation?
Sie belegt Leistungsumfang, Änderungen, Kostenstände und Honorarvereinbarungen und erleichtert die Rechnungsprüfung.
Können Nebenkosten zusätzlich abgerechnet werden?
Ja, nach § 14 HOAI; ohne in Textform vereinbarte Pauschale grundsätzlich nach Einzelnachweis.
Warum lohnt sich eine HOAI-Schulung?
Weil Leistungsabgrenzung, Kostenbasis, Vertragsänderungen und Abrechnung nur im Zusammenspiel zuverlässig beurteilt werden können.

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