
Geschrieben von Alexander Fleming
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Die rechtssichere Vergabe von Bauleistungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im öffentlichen Sektor und in der Bauwirtschaft. Um in diesem hochgradig dynamischen Rechtsumfeld fehlerfreie Verfahren zu gewährleisten, ist die kontinuierliche Weiterbildung der verantwortlichen Akteure unerlässlich. Eine professionelle vob/a schulung bietet hierzu das notwendige rechtliche und praktische Fundament. Sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für private Bieter entscheidet das tiefgehende Verständnis der Vergaberegeln über den wirtschaftlichen Projekterfolg, die Vermeidung von Verzögerungen und die Abwehr von rechtlichen Risiken. Durch das kürzlich in Kraft getretene Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 und weitreichende Anpassungen im Unterschwellenbereich stehen Vergabestellen und Unternehmen vor neuen prozeduralen Herausforderungen, die eine strategische Neuausrichtung ihrer Vergabepraxis erfordern.
Die rechtlichen Grundlagen der Bauvergabe: Warum eine vob/a schulung unerlässlich ist
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist dreigeteilt und regelt im Teil A (VOB/A) das eigentliche Ausschreibungsverfahren für Bauaufträge. Während Teil B die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistungen festlegt und Teil C die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen vorgibt , definiert Teil A die Regeln für einen fairen Wettbewerb. Eine vob/a schulung vermittelt primär das notwendige Wissen über die im Teil A verankerten Vergabebestimmungen, um die elementaren Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter zu sichern. Die rechtliche Natur dieser Vorschriften verlangt zudem eine strikte Abgrenzung zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A), da für Bauleistungen eigenständige, hochspezialisierte Verfahrensvorschriften gelten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt im Vergaberecht ist die präzise Unterscheidung zwischen Vergaben oberhalb und unterhalb der europäischen Schwellenwerte. Sobald der geschätzte Auftragswert eines Bauprojekts den festgelegten EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, müssen die anspruchsvollen Vorgaben des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) angewendet werden. Diese europarechtlichen Vorgaben wurden durch die Einführung neuer elektronischer Standardformulare (eForms) im Oktober 2023 und die Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV im August 2023 drastisch verschärft. Letzteres führt dazu, dass Planungsleistungen unterschiedlicher Fachdisziplinen nun für die Schwellenwertberechnung zusammengerechnet werden müssen, was eine deutlich größere Anzahl von Planungsaufträgen in den Bereich der EU-weiten Ausschreibungspflicht zwingt.
Für die Jahre 2026 und 2027 hat die EU-Kommission die Schwellenwerte angepasst, was direkten Einfluss auf die Wahl der Verfahrensart hat. Die folgende Tabelle zeigt die seit dem 1. Januar 2026 geltenden EU-Schwellenwerte für die unterschiedlichen Leistungsbereiche:
Vergabebereich / Auftraggeber-Kategorie | EU-Schwellenwert ab 01.01.2026 (Netto-Beträge) | Veränderung im Vergleich zu 2024–2025 |
Bauaufträge (klassische öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Verteidigung und Sicherheit) | 5.404.000 € | -2,48 % |
Liefer- und Dienstleistungen (klassische öffentliche Auftraggeber) | 216.000 € | -2,31 % |
Liefer- und Dienstleistungen (Sektorenauftraggeber) | 432.000 € | -2,55 % |
Liefer- und Dienstleistungen (oberste Bundesbehörden) | 140.000 € | -2,14 % |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen | 750.000 € | Unverändert |
Unterhalb dieser Schwellenwerte greift das nationale Vergaberecht, das den Kommunen und Bundesländern eigene Gestaltungsspielräume einräumt. Da sich diese Vorschriften durch Landesvergabegesetze und kommunale Satzungen stark voneinander unterscheiden können, bietet eine gezielte vob/a schulung die notwendige Orientierung im föderalen Dschungel der Vergabebestimmungen. Beispielsweise hat der Freistaat Bayern spezifische Vorschriften erlassen, die klare Anweisungen geben, wann Planungsleistungen im Unterschwellenbereich im vereinfachten oder im regulären Verfahren vergeben werden müssen.
Übrigens: Sollten Sie mehr zum Thema Vergaberecht und Vergabe nach VOB/A erfahren wollen, dann laden wir Sie zu unserem Tagesseminar zum Thema VOB/A und Vergabe von Bauleistungen ein.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026: Strategische Weichenstellungen im Vergaberecht
Das am 1. Juli 2026 in Kraft getretene Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 stellt die größte Reform des nationalen Vergaberechts seit Jahren dar. Ziel dieses Gesetzes ist es, öffentliche Beschaffungsprozesse grundlegend zu entbürokratisieren und das Tempo staatlicher Investitionen drastisch zu erhöhen. Im Zentrum der Reform stehen erhebliche Vereinfachungen, die sowohl die Vorbereitung von Verfahren als auch den Rechtsschutz betreffen. In einer modernen vob/a schulung wird detailliert vermittelt, wie öffentliche Auftraggeber diese neuen Spielräume nutzen können, ohne die vergaberechtlichen Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs zu verletzen.
Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Überblick:
Anhebung der Direktauftragsgrenze: Auf Bundesebene wurde die Grenze für Direktaufträge dauerhaft auf 50.000 Euro angehoben. Dies ermöglicht es Behörden, Leistungen bis zu diesem Wert formfrei und ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens direkt zu beschaffen. Um jedoch den Wettbewerb nicht vollständig auszuschließen, sieht der Gesetzgeber vor, dass Auftraggeber bei aufeinanderfolgenden Vergaben zwischen den beauftragten Unternehmen rotieren müssen.
Bürokratieabbau bei Nachweispflichten: Die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters wurde ebenfalls auf eine Schwelle von 50.000 Euro angehoben. Zudem wurden die Dokumentations- und Nachweispflichten für Bieter drastisch vereinfacht, um den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten zu reduzieren.
Lockerung des Losgrundsatzes: Während der Schutz mittelständischer Interessen durch die Fach- und Teillosvergabe ein hohes Gut bleibt , erlaubt das Gesetz nun in engen Grenzen eine Zusammenfassung von Losen. Dies gilt insbesondere für zeitkritische Infrastrukturprojekte, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, oder Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur bis zum Zweifachen des EU-Schwellenwertes.
Einschränkung des Rechtsschutzes: Um Verzögerungen bei zeitkritischen Projekten zu minimieren, wurden die Hürden für Nachprüfungsverfahren erhöht und die aufschiebende Wirkung von Beschwerden in bestimmten Fällen eingeschränkt. Dies erhöht für Bieter den Druck, Rügen extrem schnell und strategisch präzise zu formulieren.
Öffentlich-öffentliche Kooperation und Sicherheit: Reformen in § 108 GWB erleichtern die interkommunale Zusammenarbeit und stellen klar, dass horizontale und vertikale Inhouse-Geschäfte auch bei gemeinsamer Kontrolle mehrerer Behörden vergabefrei zulässig sind. Zudem wurden weitreichende Ausnahmen für Leistungen der Cybersicherheit, der digitalen Souveränität und der militärischen Infrastruktur geschaffen, die nun gänzlich vom GWB ausgenommen sind.
Bundestariftreuegesetz: Als neues verbindliches Vergabekriterium des Bundes wird die Tariftreue festgeschrieben, um faire Löhne bei der Ausführung öffentlicher Aufträge zu garantieren.
Parallel dazu wurden im Unterschwellenbereich mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die Wertgrenzen in § 3a VOB/A angepasst, was die Vergabe von Bauleistungen erheblich flexibilisiert. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die neuen nationalen Wertgrenzen im Vergleich zur vorherigen Rechtslage:
Vergabeverfahren nach § 3a VOB/A | Nationale Wertgrenze ab 01.01.2026 (Netto-Beträge) | Praktische Auswirkungen für Vergabestellen und Bieter |
Direktauftrag | Bis 50.000 € | Formfreier Einkauf, erhebliche Beschleunigung von Kleinstaufträgen ohne bürokratische Hürden. |
Freihändige Vergabe | Bis 100.000 € (zuvor 10.000 €) | Formloses Verfahren unter Einholung von mindestens drei Angeboten; Wegfall der Sonderregelungen für den Wohnungsbau zur Vereinheitlichung. |
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | Bis 150.000 € | Einheitliche Schwelle für alle Bauleistungen, was den Verwaltungsaufwand im kommunalen Hoch- und Tiefbau deutlich senkt. |
Durch diese Anpassungen wird die Relevanz einer vob/a schulung zusätzlich untermauert, da das fehlerfreie Abwägen zwischen den neuen Verfahrensarten ein hohes Maß an fachlicher Expertise voraussetzt.
Praxisnahe Wissensvermittlung: Was eine exzellente vob/a schulung auszeichnet
Um den gestiegenen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, muss eine effektive Weiterbildung die gesamte Bandbreite des Vergabeprozesses abdecken. Eine exzellente vob/a schulung fokussiert sich daher nicht nur auf den reinen Gesetzestext, sondern bereitet die theoretischen Grundlagen anhand von realen Praxisbeispielen auf. Zu den Kernbereichen einer solchen Qualifizierungsmaßnahme gehören vier wesentliche Säulen des Vergabeverfahrens :
Säule 1: Die optimale Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Die Weichen für ein erfolgreiches Vergabeverfahren werden lange vor der eigentlichen Veröffentlichung gestellt. In dieser Phase müssen Auftraggeber eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen, die produktneutral formuliert sein muss. Die Nennung von Leitfabrikaten ist nur in begründeten Ausnahmefällen und stets mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zulässig. Zudem müssen ungewöhnliche Wagnisse, die dem Bieter unzumutbare Risiken auferlegen, vermieden werden. Eine fundierte vob/a schulung zeigt auf, wie Leistungsverzeichnisse und Leistungsprogramme rechtssicher gestaltet und Eignungsnachweise sowie Präqualifikationskriterien (PQ) sachgerecht definiert werden.
Säule 2: Die fehlerfreie Angebotsprüfung und Angebotswertung
Die Angebotswertung stellt die fehleranfälligste Phase des gesamten Verfahrens dar. Der Wertungsprozess ist streng formalisiert und verläuft in vier aufeinanderfolgenden Stufen :
Formelle Prüfung: Hierbei werden Angebote auf Vollständigkeit, Fristgerechtigkeit und die Einhaltung der geforderten Formvorgaben (z.B. elektronische Signatur) überprüft.
Eignungsprüfung: Bewertung der finanziellen, technischen und personellen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Bieter.
Preisprüfung: Aufklärung ungewöhnlich niedriger Preise zur Vermeidung von Mischkalkulationen und existenzbedrohenden Unterangeboten.
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Basis der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Eine praxisnahe vob/a schulung vermittelt das Rüstzeug, um Kalkulationsfehler rechtssicher aufzuklären und unvollständige Angebote ordnungsgemäß auszuschließen.
Säule 3: Der effektive Rechtsschutz und das Fristenmanagement
Fehler im Vergabeverfahren können gravierende finanzielle und zeitliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie vor der Vergabekammer oder den Oberlandesgerichten landen. Sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte existieren spezifische Fristen, die peinlichst genau eingehalten werden müssen. Hierzu gehört unter anderem die Stillhalte- und Informationspflicht nach § 134 GWB, wonach unterlegene Bieter vor der Zuschlagserteilung rechtzeitig informiert werden müssen. Mittels einer vob/a schulung lernen die Beteiligten, wie Rügen formal richtig bearbeitet werden und wie unzulässige De-Facto-Vergaben vermieden werden. Ein Absehen von der Unwirksamkeit des Zuschlags bei rechtswidrigen De-Facto-Vergaben ist in Abwägung mit zwingenden Gründen eines Allgemeininteresses gemäß § 135 GWB nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Säule 4: Die Digitalisierung der Vergabe und eForms
Die E-Vergabe hat den analogen Postweg vollständig abgelöst. Auftraggeber und Bieter müssen in der Lage sein, digitale Vergabeportale sicher zu bedienen. Zudem erfordert die Einführung der elektronischen Standardformulare (eForms) für EU-Bekanntmachungen ein hohes Maß an technischem und prozeduralem Verständnis. Wie diese Portale und standardisierten Prozesse effizient in den Arbeitsalltag integriert werden, lehrt eine vob/a schulung auf verständliche Weise.
Häufige Fehlerquellen im Vergabeverfahren und die Vermeidung von Haftungsfallen
In der täglichen Vergabepraxis kommt es trotz klarer gesetzlicher Vorgaben regelmäßig zu gravierenden Fehlern. Diese betreffen sowohl die Seite des öffentlichen Auftraggebers als auch die teilnehmenden Bieter. Eine fundierte vob/a schulung dient als präventiver Schutzschild, um solche Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und zu umgehen.
Die häufigsten Fehlerquellen auf Auftraggeberseite resultieren oft aus mangelnder Sorgfalt oder zeitlichem Druck. Hierzu zählt die ungenaue Schätzung des Auftragswertes, was im schlimmsten Fall zu einer unzulässigen Umgehung des EU-weiten Vergabeverfahrens führt. Ebenso fehleranfällig ist das Abweichen von den zuvor bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung. Oftmals mangelt es auch an einer zeitnahen und lückenlosen Dokumentation der einzelnen Wertungsschritte im Vergabevermerk, was ein Verfahren vor der Vergabekammer angreifbar macht. Sogar Höflichkeitsfloskeln am Ende eines Schreibens zur Beantwortung einer Rüge (wie zum Beispiel „Falls Sie noch weitere Fragen haben...“) können weitreichende Folgen haben, da sie unter Umständen verhindern, dass die 15-Kalendertage-Frist gemäß § 160 Abs. 4 GWB rechtssicher in Gang gesetzt wird.
Auf Bieterseite scheitern viele Angebote bereits an banalen formellen Hürden. Das Einreichen unvollständiger Unterlagen, das Fehlen geforderter Nachweise oder die verspätete Abgabe führen unweigerlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ein folgenschwerer Irrtum vieler Bieter ist zudem das Beifügen eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Ein Angebot, das unter Vorbehalt abgegeben wird oder die vorgegebenen Vertragsbedingungen der Vergabestelle infrage stellt, muss zwingend ausgeschlossen werden, da es den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Eine vob/a schulung sensibilisiert Bieter dafür, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen frühzeitig durch präzise formulierte Bieterfragen aufzuklären, anstatt das Risiko eines Ausschlusses einzugehen.
Fazit: Nachhaltiger Vorsprung durch systematisches Vergaberecht-Wissen
Das Vergaberecht befindet sich in einem permanenten Wandel. Die Reformen des Jahres 2026, angeführt durch das Vergabebeschleunigungsgesetz und die neuen Wertgrenzen des § 3a VOB/A, verlangen von allen Akteuren im Bauwesen ein Höchstmaß an Professionalität und fortlaufender Anpassungsfähigkeit. Eine fundierte vob/a schulung erweist sich in diesem Szenario als der wirksamste Hebel, um rechtliche Unsicherheiten abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und Projekte wirtschaftlich erfolgreich abzuschließen. Wer in qualifizierte Weiterbildung investiert, sichert sich einen nachhaltigen Vorsprung im harten Wettbewerb um öffentliche Aufträge.
Übrigens: in unserem Tagesseminar gehen wir auf die tiefen Inhalte der VOB/B sowie den wesentlichen Aspekte und Unterschiede zwischen den VOB/B und BGB Verträgen:

FAQ zum Thema VOB/A Schulung
Warum ist die Teilnahme an einer VOB/A Schulung sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter ratsam?
Welche gravierenden Änderungen bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 für die Praxis?
Was genau verbirgt sich hinter den neuen eForms bei EU-weiten Ausschreibungen?
Welche nationalen Wertgrenzen gelten für Bauleistungen ab dem 1. Januar 2026?
Wie kann eine VOB/A Schulung dabei helfen, typische Fehler bei der Angebotswertung zu vermeiden?
Was bedeutet die Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV für Planungsleistungen?
Warum führt das Beifügen eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen zum Ausschluss des Bieters?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bieter bei erkannten Vergabeverstößen?