Besondere Leistungen korrekt vergüten

Besondere Leistungen korrekt vergüten

Besondere Leistungen korrekt vergüten

Besondere Leistungen korrekt vergüten

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Besondere Leistungen korrekt vergüten ist ein zentraler Baustein der Honorarermittlung und Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021. Die aktuelle HOAI enthält keine zwingenden Mindest- und Höchstsätze mehr wie früher, ihre Systematik bleibt aber für Honorarorientierung, Leistungsabgrenzung und Rechnungsprüfung wichtig.

Dieser Beitrag erläutert die Regelung praxisnah, ordnet die gesetzlichen Grundlagen ein und zeigt typische Fehler bei Planerverträgen und Honorarrechnungen.

1. Was sind Besondere Leistungen?

§ 3 Abs. 2 erlaubt neben Grundleistungen die Vereinbarung Besonderer Leistungen. Die Beispiele in der HOAI und ihren Anlagen sind ausdrücklich nicht abschließend.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

2. Abgrenzung zu Grundleistungen

Grundleistungen sind die regelmäßig erforderlichen und in den Leistungsbildern erfassten Leistungen. Vor einer Zusatzvergütung muss geprüft werden, ob die Leistung nicht bereits als Grundleistung geschuldet ist.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

3. Beispiele aus Anlage 10

Bei Gebäuden nennt Anlage 10 unter anderem Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung, bestimmte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und besondere Präsentationshilfen als Beispiele.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

4. Keine starre Prozentbewertung

Besondere Leistungen besitzen regelmäßig keine feste prozentuale Bewertung innerhalb einer Leistungsphase. Das Honorar wird individuell vereinbart.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

5. Vergütungsmodelle

Pauschale, Stundenhonorar oder aufwandsbezogene Modelle können geeignet sein. Entscheidend ist eine klare Definition der Leistung.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Praxis-Check
  • Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textformanforderungen beachten.

  • Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.

  • Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.

6. Leistungsbeschreibung zuerst

Begriffe wie 'zusätzliche Beratung' sind häufig zu unbestimmt. Umfang, Ergebnis und Schnittstellen sollten beschrieben werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

7. Besondere Leistung kann anderswo Grundleistung sein

§ 3 Abs. 2 erlaubt die Vereinbarung auch in anderen Leistungsbildern oder Phasen, soweit die Leistung dort nicht bereits Grundleistung ist.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

8. Nachträge früh vereinbaren

Entsteht der Bedarf während des Projekts, sollten Beauftragung und Honorar vor Ausführung geklärt werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

9. Typischer Streit: Bestandsaufnahme

Gerade bei Bestandsprojekten ist zu prüfen, was bereits vertraglich geschuldet ist. Anlage 10 führt Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung als Beispiele Besonderer Leistungen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

10. Dokumentation

Zusatzauftrag, Leistungsumfang, Aufwand und Ergebnis sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Praxis-Check
  • Leistungsumfang und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsparameter nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textformanforderungen beachten.

  • Änderungen und Zusatzleistungen zeitnah vereinbaren.

  • Rechnung prüfbar und transparent aufbauen.

11. Freie Honorarvereinbarung

Die größere Vertragsfreiheit seit HOAI 2021 macht eine klare Leistungs- und Preisbeschreibung noch wichtiger.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

12. Fazit

Besondere Leistungen sind kein pauschaler Zuschlag, sondern konkret abzugrenzende und individuell zu vergütende Leistungen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt immer zusammen mit dem konkreten Leistungsumfang und der Honorarvereinbarung geprüft werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation während der Projektbearbeitung ist meist deutlich besser als eine nachträgliche Rekonstruktion erst bei der Schlussrechnung.

Weiterführendes HOAI-Wissen

Passend sind auch Honorarzonen richtig bestimmen und Honorartafeln der HOAI verstehen. Zur systematischen Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für Schnittstellen zur Bauausführung ist außerdem die VOB Schulung relevant.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was ist bei „Besondere Leistungen korrekt vergüten“ nach HOAI besonders wichtig?
Entscheidend sind der konkrete Vertragsinhalt, das einschlägige Leistungsbild und die Regelungen der HOAI 2021.
Sind die Honorartafeln verbindliche Mindest- und Höchstsätze?
Nein. Die Tabellenwerte sind seit HOAI 2021 Orientierungswerte; die Honorarhöhe kann grundsätzlich in Textform frei vereinbart werden.
Was gilt ohne Honorarvereinbarung in Textform?
Für Grundleistungen gilt grundsätzlich der jeweilige Basishonorarsatz nach § 7 Abs. 1 HOAI.
Welche Bedeutung hat die Textform?
Mehrere HOAI-Regelungen verlangen Textform, insbesondere die Honorarvereinbarung sowie bestimmte Vereinbarungen bei Umbau, Bausubstanz und Leistungsänderungen.
Was ist der Basishonorarsatz?
Der Basishonorarsatz ist der jeweils untere in der betreffenden Honorartafel enthaltene Honorarsatz.
Welche Rolle spielen Leistungsphasen?
Sie strukturieren die Grundleistungen und weisen ihnen je nach Leistungsbild prozentuale Anteile am Gesamthonorar zu.
Was sind Besondere Leistungen?
Das sind zusätzlich vereinbarbare Leistungen neben den regelmäßig erforderlichen Grundleistungen; die HOAI-Beispiele sind nicht abschließend.
Wie werden Planungsänderungen vergütet?
§ 10 HOAI enthält Regelungen für Änderungen der Honorarberechnungsgrundlage und vereinbarte Wiederholungen von Grundleistungen.
Können Nebenkosten zusätzlich berechnet werden?
Ja. § 14 HOAI erlaubt erforderliche Nebenkosten; ohne in Textform vereinbarte Pauschale erfolgt grundsätzlich Einzelnachweis.
Warum lohnt sich eine HOAI-Schulung?
Weil Honorarberechnung, Leistungsabgrenzung, Textformanforderungen und Rechnungsprüfung zahlreiche miteinander verknüpfte Regeln enthalten.

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