Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI ist für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber ein wichtiger Baustein der Honorar- und Vertragsabwicklung. Die HOAI 2021 verbindet heute größere Vertragsfreiheit mit einer weiterhin sehr detaillierten Systematik für Leistungsbilder, Honorarorientierung und besondere Berechnungsfälle.
Der Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage praxisnah ein und zeigt, welche Punkte bei Vertrag, Projektbearbeitung und Rechnungsprüfung besonders beachtet werden sollten.
1. Warum ältere und aktuelle HOAI-Fälle getrennt werden müssen
Bei Rechtsprechung zur HOAI ist zuerst das Vertragsdatum wichtig. Für Altverträge können weiterhin die zwingenden Mindestsatzregeln früherer HOAI-Fassungen relevant sein, während die HOAI 2021 auf Honorarvereinbarungen in Textform und Orientierungswerte setzt.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
2. OLG Celle 11.02.2026 – 14 U 172/24
Das OLG Celle befasste sich mit einem Altvertrag nach HOAI 2013. Es bestätigte in diesem Kontext die Mindestsatzabrechnung und behandelte die Darlegung anrechenbarer Kosten, wenn dem Architekten erforderliche Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
3. Schätzung anrechenbarer Kosten
Nach der vom OLG Celle herangezogenen älteren BGH-Rechtsprechung kann der Architekt seiner Erstdarlegungslast durch eine sorgfältige Schätzung anhand zugänglicher Informationen genügen, wenn der Auftraggeber notwendige Unterlagen vertragswidrig nicht bereitstellt. Erst substantiiertes Bestreiten kann weiteren Vortrag erforderlich machen.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
4. Altverträge und Europarecht
Die Rechtsprechung des EuGH und BGH hat geklärt, dass die unionsrechtliche Beanstandung der früheren HOAI-Mindestsätze deren Anwendung in privaten Rechtsstreitigkeiten über Altverträge nicht automatisch beseitigt hat. Für Vertragsjahrgänge vor 2021 bleibt die alte Rechtslage daher praktisch relevant.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
5. OLG Naumburg 20.05.2025 – 2 U 38/24
Die 2025 veröffentlichte Rechtsprechung des OLG Naumburg behandelt die Bedeutung einer fehlerhaften Kostenberechnung für das HOAI-Honorar und zeigt, wie eng Kostenplanung, Vertragsleistung und Honorargrundlage zusammenhängen.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
Praxis-Check
Vertrag und Leistungsumfang prüfen.
HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.
Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.
Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.
6. OLG Köln 08.04.2024 – 11 U 215/22
Die Entscheidung befasst sich mit dem Verbraucherhinweis nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021 und ist für die Praxis wichtig, weil die aktuelle HOAI bei Verbraucherverträgen besondere Informationsanforderungen an die Honorarvereinbarung stellt. Der Verfahrensstand sollte bei Verwendung der Entscheidung stets geprüft werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
7. BGH 15.01.2026 – VII ZR 119/24
Diese aktuelle BGH-Entscheidung betrifft primär Planerhaftung und Schnittstellen mehrerer Architekten. Der BGH stellt heraus, dass der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten grundsätzlich eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung stellen muss und sich Fehler eines hierfür eingesetzten Architekten als Mitverursachung zurechnen lassen kann.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
8. Bedeutung für Bestandsprojekte
VII ZR 119/24 entstand bei der Aufstockung eines Bestandsgebäudes mit schadstoffbelasteter Abdichtungsbahn. Die Entscheidung zeigt eindrücklich, wie wichtig die Koordination von Bestandsinformationen, Planungsstufen und fachlichen Schnittstellen ist.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
9. Honorarrecht und Haftungsrecht auseinanderhalten
Nicht jede aktuelle Architektenentscheidung ist eine HOAI-Honorarentscheidung. Für die Praxis müssen Honoraranspruch, geschuldete Leistung und Haftung getrennt analysiert werden.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
10. HOAI-Novellierung 2026
Die geltende HOAI ist weiterhin die zum 1. Januar 2021 geänderte Fassung. Gleichzeitig läuft eine Novellierungsdiskussion; Fachgutachten aus 2024 und 2025 bilden nach Angaben des AHO eine Grundlage für die Fortführung im Jahr 2026. Entwürfe sind nicht mit geltendem Recht zu verwechseln.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
Praxis-Check
Vertrag und Leistungsumfang prüfen.
HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.
Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.
Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.
Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.
11. Was Planer aus der Rechtsprechung lernen sollten
Vertragsdatum, Leistungsumfang, Kostenunterlagen, Textform und Projektkommunikation sind zentrale Beweispunkte. Rechtsprechung bestätigt immer wieder, dass gute Dokumentation die Durchsetzbarkeit von Honoraransprüchen erheblich verbessert.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
12. Fazit
Aktuelle HOAI-Rechtsprechung muss immer im Kontext der jeweils geltenden HOAI-Fassung gelesen werden. Besonders wichtig sind derzeit die Trennung von Alt- und Neuverträgen, die Dokumentation der Kostenbasis und die Textformanforderungen der HOAI 2021.
Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.
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