Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI

Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI

Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI

Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Aktuelle Rechtsprechung zur HOAI ist für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber ein wichtiger Baustein der Honorar- und Vertragsabwicklung. Die HOAI 2021 verbindet heute größere Vertragsfreiheit mit einer weiterhin sehr detaillierten Systematik für Leistungsbilder, Honorarorientierung und besondere Berechnungsfälle.

Der Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage praxisnah ein und zeigt, welche Punkte bei Vertrag, Projektbearbeitung und Rechnungsprüfung besonders beachtet werden sollten.

1. Warum ältere und aktuelle HOAI-Fälle getrennt werden müssen

Bei Rechtsprechung zur HOAI ist zuerst das Vertragsdatum wichtig. Für Altverträge können weiterhin die zwingenden Mindestsatzregeln früherer HOAI-Fassungen relevant sein, während die HOAI 2021 auf Honorarvereinbarungen in Textform und Orientierungswerte setzt.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

2. OLG Celle 11.02.2026 – 14 U 172/24

Das OLG Celle befasste sich mit einem Altvertrag nach HOAI 2013. Es bestätigte in diesem Kontext die Mindestsatzabrechnung und behandelte die Darlegung anrechenbarer Kosten, wenn dem Architekten erforderliche Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

3. Schätzung anrechenbarer Kosten

Nach der vom OLG Celle herangezogenen älteren BGH-Rechtsprechung kann der Architekt seiner Erstdarlegungslast durch eine sorgfältige Schätzung anhand zugänglicher Informationen genügen, wenn der Auftraggeber notwendige Unterlagen vertragswidrig nicht bereitstellt. Erst substantiiertes Bestreiten kann weiteren Vortrag erforderlich machen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

4. Altverträge und Europarecht

Die Rechtsprechung des EuGH und BGH hat geklärt, dass die unionsrechtliche Beanstandung der früheren HOAI-Mindestsätze deren Anwendung in privaten Rechtsstreitigkeiten über Altverträge nicht automatisch beseitigt hat. Für Vertragsjahrgänge vor 2021 bleibt die alte Rechtslage daher praktisch relevant.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

5. OLG Naumburg 20.05.2025 – 2 U 38/24

Die 2025 veröffentlichte Rechtsprechung des OLG Naumburg behandelt die Bedeutung einer fehlerhaften Kostenberechnung für das HOAI-Honorar und zeigt, wie eng Kostenplanung, Vertragsleistung und Honorargrundlage zusammenhängen.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

6. OLG Köln 08.04.2024 – 11 U 215/22

Die Entscheidung befasst sich mit dem Verbraucherhinweis nach § 7 Abs. 2 HOAI 2021 und ist für die Praxis wichtig, weil die aktuelle HOAI bei Verbraucherverträgen besondere Informationsanforderungen an die Honorarvereinbarung stellt. Der Verfahrensstand sollte bei Verwendung der Entscheidung stets geprüft werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

7. BGH 15.01.2026 – VII ZR 119/24

Diese aktuelle BGH-Entscheidung betrifft primär Planerhaftung und Schnittstellen mehrerer Architekten. Der BGH stellt heraus, dass der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten grundsätzlich eine mangelfreie Entwurfsplanung zur Verfügung stellen muss und sich Fehler eines hierfür eingesetzten Architekten als Mitverursachung zurechnen lassen kann.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

8. Bedeutung für Bestandsprojekte

VII ZR 119/24 entstand bei der Aufstockung eines Bestandsgebäudes mit schadstoffbelasteter Abdichtungsbahn. Die Entscheidung zeigt eindrücklich, wie wichtig die Koordination von Bestandsinformationen, Planungsstufen und fachlichen Schnittstellen ist.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

9. Honorarrecht und Haftungsrecht auseinanderhalten

Nicht jede aktuelle Architektenentscheidung ist eine HOAI-Honorarentscheidung. Für die Praxis müssen Honoraranspruch, geschuldete Leistung und Haftung getrennt analysiert werden.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

10. HOAI-Novellierung 2026

Die geltende HOAI ist weiterhin die zum 1. Januar 2021 geänderte Fassung. Gleichzeitig läuft eine Novellierungsdiskussion; Fachgutachten aus 2024 und 2025 bilden nach Angaben des AHO eine Grundlage für die Fortführung im Jahr 2026. Entwürfe sind nicht mit geltendem Recht zu verwechseln.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Praxis-Check
  • Vertrag und Leistungsumfang prüfen.

  • HOAI-Fassung und Leistungsbild eindeutig bestimmen.

  • Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentieren.

  • Textform bei Änderungen und Honorarabreden beachten.

  • Schlussrechnung transparent auf die Vertragsgrundlagen zurückführen.

11. Was Planer aus der Rechtsprechung lernen sollten

Vertragsdatum, Leistungsumfang, Kostenunterlagen, Textform und Projektkommunikation sind zentrale Beweispunkte. Rechtsprechung bestätigt immer wieder, dass gute Dokumentation die Durchsetzbarkeit von Honoraransprüchen erheblich verbessert.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

12. Fazit

Aktuelle HOAI-Rechtsprechung muss immer im Kontext der jeweils geltenden HOAI-Fassung gelesen werden. Besonders wichtig sind derzeit die Trennung von Alt- und Neuverträgen, die Dokumentation der Kostenbasis und die Textformanforderungen der HOAI 2021.

Für die Praxis sollte dieser Punkt nicht isoliert betrachtet werden. Vertragsinhalt, tatsächliche Leistung und verwendete Honorarparameter müssen zusammenpassen. Eine frühzeitige Dokumentation verhindert, dass die Grundlagen erst im Streit über die Schlussrechnung rekonstruiert werden müssen.

Weiterführende Beiträge und Seminare

Passend dazu sind auch Nachträge und Zusatzleistungen nach der HOAI und Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung. Für eine systematische Vertiefung eignet sich die HOAI Schulung der Fleming Akademie. Für die Schnittstelle zwischen Planung, Bauausführung und Nachtragsmanagement ist außerdem die VOB Schulung sinnvoll.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Welche HOAI-Rechtsprechung ist 2026 besonders aktuell?
Unter anderem OLG Celle vom 11.02.2026 zu anrechenbaren Kosten bei einem HOAI-2013-Altvertrag sowie BGH vom 15.01.2026 zur Planerhaftung und Schnittstellen mehrerer Architekten.
Gilt die HOAI 2013 noch?
Für ältere Verträge kann sie weiterhin entscheidend sein. Die anzuwendende HOAI-Fassung richtet sich nach dem konkreten Vertrags- und Übergangsrecht.
Was entschied das OLG Celle am 11.02.2026?
Das Gericht behandelte einen Altvertrag nach HOAI 2013 und unter anderem die Darlegung beziehungsweise Schätzung anrechenbarer Kosten.
Was bedeutet BGH VII ZR 119/24 für Planer?
Der BGH konkretisierte bei aufeinander aufbauenden Planungsleistungen die Mitwirkungsobliegenheit des Bestellers und die Zurechnung fehlerhafter Vorplanung.
Ist BGH VII ZR 119/24 eine reine Honorarentscheidung?
Nein. Die Entscheidung betrifft primär Planerhaftung und Schnittstellen, ist aber für Architekten- und Ingenieurverträge praktisch sehr relevant.
Warum ist das Vertragsdatum bei HOAI-Urteilen wichtig?
Weil sich HOAI 2013 und HOAI 2021 insbesondere bei der Bindung an Honorarsätze erheblich unterscheiden.
Sind die HOAI-2021-Tabellen verbindliche Mindestpreise?
Nein. Die Tabellen enthalten Orientierungswerte; das Honorar kann grundsätzlich in Textform vereinbart werden.
Welche Rolle spielt der Verbraucherhinweis?
§ 7 Abs. 2 HOAI 2021 enthält eine besondere Informationspflicht gegenüber Verbrauchern vor deren verbindlicher Vertragserklärung.
Wird die HOAI 2026 novelliert?
Eine Novellierung wird vorbereitet und fachlich diskutiert. Bis zu einer wirksamen Änderung gilt jedoch die aktuelle HOAI-Fassung weiter.
Sollte man neue Urteile ungeprüft auf jeden Vertrag übertragen?
Nein. Zuerst müssen Vertragsdatum, HOAI-Fassung, Sachverhalt und Instanz beziehungsweise Rechtskraft geprüft werden.

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