Die VOB – die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – gehört zu den wichtigsten Regelwerken im deutschen Bauwesen. Trotzdem besteht in der Praxis häufig Unsicherheit darüber, für wen sie eigentlich gilt. Muss jedes Bauunternehmen nach VOB arbeiten? Gilt die VOB automatisch für Bauleiter, Architekten oder private Bauherren? Und welche Unterschiede bestehen zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
Die kurze Antwort lautet: Die VOB gilt nicht pauschal für jeden Bauvertrag und auch nicht automatisch in allen ihren Teilen. Entscheidend ist, welcher Teil der VOB gemeint ist, wer Auftraggeber ist und ob die entsprechenden Regelungen wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
1. Was ist die VOB?
Die VOB gliedert sich in drei Teile:
VOB/A regelt insbesondere die Vergabe von Bauleistungen.
VOB/B enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und damit zahlreiche gewerkespezifische technische und abrechnungsbezogene Regelungen.
Diese drei Teile erfüllen unterschiedliche Funktionen. Deshalb lässt sich die Frage „Für wen gilt die VOB?“ nur beantworten, wenn zunächst geklärt wird, welcher Teil gemeint ist.
2. Für wen gilt die VOB/A?
Die VOB/A richtet sich vor allem an Auftraggeber, die Bauleistungen nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften vergeben. Besonders relevant ist sie bei öffentlichen Bauaufträgen.
Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, ist die VOB/A ebenfalls von großer praktischer Bedeutung. Sie beeinflusst unter anderem Anforderungen an Angebote, Fristen, Nachweise und das Vergabeverfahren. Für einen rein privaten Bauherrn ist die VOB/A dagegen grundsätzlich nicht das typische Regelwerk für die Beauftragung eines Bauunternehmens.
3. Für wen gilt die VOB/B?
Die VOB/B ist kein Gesetz. Sie ist ein Klauselwerk für Bauverträge und wird grundsätzlich erst dann Bestandteil eines konkreten Vertrags, wenn ihre Geltung wirksam vereinbart wurde.
Nur weil es sich um einen Bauvertrag handelt oder eine Vertragspartei ein Bauunternehmen ist, gilt die VOB/B noch nicht automatisch. In der Baupraxis wird die VOB/B häufig zwischen gewerblichen oder professionellen Vertragspartnern vereinbart, beispielsweise zwischen Bauherren und Bauunternehmen, Generalunternehmern und Nachunternehmern oder öffentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen.
4. Gilt die VOB/B automatisch für Bauunternehmen?
Nein. Ein Bauunternehmen unterliegt nicht allein deshalb automatisch der VOB/B, weil es Bauleistungen ausführt. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Ist die VOB/B wirksam vereinbart, beeinflusst sie zahlreiche zentrale Themen des Bauvertrags, etwa Leistungsänderungen, Vergütung, Ausführungsfristen, Behinderungen, Abnahme, Mängelansprüche, Kündigung und Abrechnung. Ist sie nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen des BGB sowie die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
5. Gilt die VOB/B für Bauleiter?
Ein Bauleiter ist nicht automatisch selbst Vertragspartei des Bauvertrags. Trotzdem ist die VOB/B für Bauleiter in der Praxis besonders wichtig, wenn das von ihnen betreute Projekt auf einem VOB/B-Vertrag basiert.
Bauleiter müssen dann beispielsweise beurteilen können, wie mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen umzugehen ist, welche Bedeutung Behinderungsanzeigen haben, welche Fristen und Dokumentationspflichten zu beachten sind und wie Abnahme, Mängel, Nachträge und Abrechnung zu behandeln sind.
6. Gilt die VOB/B gegenüber privaten Bauherren und Verbrauchern?
Auch gegenüber Verbrauchern kann die VOB/B grundsätzlich eine Rolle spielen. Hier gelten jedoch besondere Anforderungen an die wirksame Einbeziehung und zusätzlich die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des BGB.
Gerade bei Verbraucherverträgen sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass ein einfacher Hinweis wie „Es gilt die VOB/B“ automatisch sämtliche gewünschten Rechtsfolgen erzeugt. Die konkrete Vertragsgestaltung und die Einbeziehung der Bedingungen müssen sorgfältig geprüft werden.
7. Für wen gilt die VOB/C?
Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie umfasst zahlreiche ATV, die sich jeweils mit bestimmten Gewerken und Bauleistungen beschäftigen.
Sie ist insbesondere für Bauunternehmen, Bauleiter, Kalkulatoren, Abrechner, Planer und Auftraggeber relevant. Die VOB/C enthält unter anderem Regelungen zu Ausführung, Nebenleistungen, Besonderen Leistungen sowie zur Ermittlung und Abrechnung von Mengen. Dadurch kann sie erhebliche Auswirkungen auf Kalkulation, Leistungsabgrenzung und Abrechnung haben.
8. Was bedeutet die VOB für Architekten und Ingenieure?
Architekten und Ingenieure sind bei der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung regelmäßig mit VOB-Regelungen konfrontiert. Auch wenn ihr eigener Planervertrag nicht einfach ein „VOB/B-Vertrag“ ist, müssen sie die Auswirkungen der VOB auf die von ihnen betreuten Bauverträge kennen.
Das betrifft beispielsweise die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die Mitwirkung bei der Vergabe, den Umgang mit Nachträgen, die Prüfung von Rechnungen sowie die Begleitung von Abnahme und Mängelbeseitigung.
9. Wann sollte geprüft werden, ob die VOB gilt?
Die Prüfung sollte möglichst bereits vor Vertragsschluss erfolgen. In der Praxis sollte insbesondere geklärt werden, welche Vertragsunterlagen zum Vertrag gehören, ob die VOB/B ausdrücklich einbezogen wird, welche Fassung vereinbart ist, welche VOB/C-Regelungen beziehungsweise ATV relevant sind und ob individuelle Vertragsbedingungen von der VOB/B abweichen.
Diese Prüfung verhindert, dass Projektbeteiligte während der Bauausführung von falschen rechtlichen oder abrechnungstechnischen Voraussetzungen ausgehen.
10. Warum ist VOB-Wissen in der Baupraxis so wichtig?
Viele Konflikte auf Baustellen entstehen nicht erst durch technische Probleme, sondern durch einen falschen Umgang mit den vertraglichen Spielregeln. Leistungsänderungen werden nicht sauber dokumentiert, Behinderungen zu spät angezeigt, Nachträge nicht nachvollziehbar aufgebaut oder Abnahmen und Mängel falsch behandelt.
Wer regelmäßig Bauverträge vorbereitet, steuert oder abwickelt, sollte deshalb nicht nur wissen, ob die VOB gilt, sondern auch, wie ihre Regelungen praktisch angewendet werden.
In der VOB/B Schulung der Fleming Akademie wird genau diese praktische Anwendung behandelt: von Leistungsänderungen und Nachträgen über Behinderungen und Bauablaufstörungen bis zu Abnahme, Mängeln und Abrechnung.
11. Fazit: Für wen gilt die VOB?
Die VOB ist für einen großen Teil der professionellen Baupraxis relevant, gilt aber nicht pauschal und nicht in jedem Bauvertrag automatisch. Bei der VOB/A steht insbesondere die Vergabe von Bauleistungen im Mittelpunkt. Die VOB/B muss grundsätzlich wirksam zum Bestandteil des jeweiligen Bauvertrags gemacht werden. Die VOB/C enthält technische Vertragsbedingungen, die für Ausführung und Abrechnung einzelner Gewerke erhebliche Bedeutung haben können.
Für Bauunternehmen, Bauleiter, Architekten, Ingenieure und professionelle Auftraggeber gehört ein sicherer Umgang mit der VOB deshalb zum grundlegenden Praxiswissen.
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