Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Geschrieben von Alexander Fleming

Geschrieben von Alexander Fleming

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe ist ein zentraler Baustein des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung der Phase, sondern welche Grundleistungen vertraglich übertragen und im konkreten Projekt tatsächlich geschuldet sind.

Nach § 34 HOAI wird diese Leistungsphase bei Gebäude und Innenräume mit 4 % bei Gebäuden / 3 % bei Innenräumen bewertet. Bei Teilbeauftragungen ist zusätzlich § 8 HOAI zu beachten.

1. Einordnung der Leistungsphase

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

1.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

1.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

2. Grundleistungen nach HOAI

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

2.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

2.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

Prüfpunkt

Praxisfrage

Nachweis

Auftrag

Was wurde tatsächlich übertragen?

Vertrag/Nachtrag

Grundleistungen

Welche Leistungen gehören zur Phase?

HOAI-Leistungsbild

Leistungsstand

Was wurde bearbeitet?

Pläne, Berechnungen, Protokolle

Änderungen

Wurde der Umfang verändert?

Textform/Dokumentation

Rechnung

Ist der Ansatz nachvollziehbar?

prüffähige Honorarermittlung

3. Arbeitsergebnisse und Dokumentation

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

3.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

3.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

4. Zusammenarbeit mit Fachplanern

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

4.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

4.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

5. Kosten und Termine

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

5.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

5.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

6. Abgrenzung zu Besonderen Leistungen

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

6.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

6.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

7. Honorar und Teilbeauftragung

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

7.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

7.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

Prüfpunkt

Praxisfrage

Nachweis

Auftrag

Was wurde tatsächlich übertragen?

Vertrag/Nachtrag

Grundleistungen

Welche Leistungen gehören zur Phase?

HOAI-Leistungsbild

Leistungsstand

Was wurde bearbeitet?

Pläne, Berechnungen, Protokolle

Änderungen

Wurde der Umfang verändert?

Textform/Dokumentation

Rechnung

Ist der Ansatz nachvollziehbar?

prüffähige Honorarermittlung

8. Typische Praxisfehler

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

8.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

8.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

9. Praxisbeispiel

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

9.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

9.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

10. Checkliste für Auftraggeber und Planer

Für Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.

10.1 Bedeutung in der Projektpraxis

Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.

10.2 Bedeutung für die Abrechnung

Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.

Prüfpunkt

Praxisfrage

Nachweis

Auftrag

Was wurde tatsächlich übertragen?

Vertrag/Nachtrag

Grundleistungen

Welche Leistungen gehören zur Phase?

HOAI-Leistungsbild

Leistungsstand

Was wurde bearbeitet?

Pläne, Berechnungen, Protokolle

Änderungen

Wurde der Umfang verändert?

Textform/Dokumentation

Rechnung

Ist der Ansatz nachvollziehbar?

prüffähige Honorarermittlung

11. Fazit und Vertiefung

Eine belastbare HOAI-Abrechnung setzt die gemeinsame Betrachtung von Vertrag, Leistungsbild, Projektverlauf und Arbeitsergebnissen voraus. Besonders bei Teilbeauftragungen ist eine differenzierte Leistungsbewertung wichtig. Weitere Praxisfälle behandelt das HOAI-Seminar der Fleming Akademie. Ergänzende Fachbeiträge finden Sie im Blog der Fleming Akademie.

11.1 Praxistipp

Leistungsumfang, Änderungen und Übergaben sollten während des Projekts laufend dokumentiert werden. Das erleichtert nicht nur die Projektsteuerung, sondern später auch die Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was umfasst Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe nach der HOAI?
Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe richtet sich nach dem einschlägigen Leistungsbild und den vertraglich übertragenen Grundleistungen.
Wie hoch wird Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe nach der HOAI bewertet?
Im Leistungsbild Gebäude und Innenräume beträgt die Bewertung 4 % bei Gebäuden / 3 % bei Innenräumen.
Welche Grundleistungen sind besonders wichtig?
Die maßgeblichen Grundleistungen ergeben sich für Gebäude und Innenräume aus Anlage 10.1 HOAI und müssen auf das konkrete Projekt bezogen werden.
Müssen alle Grundleistungen einer Leistungsphase beauftragt werden?
Nein. Werden nicht alle Grundleistungen übertragen, ist bei der Honorarbewertung § 8 HOAI zu beachten.
Wie wird eine teilweise beauftragte Leistungsphase abgerechnet?
Der volle Phasenprozentsatz darf nicht schematisch angesetzt werden. Maßgeblich ist der Anteil der übertragenen Grundleistungen.
Was unterscheidet Grundleistungen von Besonderen Leistungen?
Grundleistungen gehören zum typischen Leistungsbild; Besondere Leistungen sind davon abzugrenzen und projektbezogen zu vereinbaren.
Wie sollte der Leistungsstand dokumentiert werden?
Geeignet sind je nach Phase insbesondere Pläne, Berechnungen, Kosten- und Terminunterlagen, Protokolle, Vergabeunterlagen und Schriftverkehr.
Welche Rolle spielen Änderungen des Leistungsumfangs?
Leistungsänderungen sollten frühzeitig nachvollziehbar dokumentiert und ihre Auswirkungen auf Leistung und Honorar vertraglich geklärt werden.
Welche Abrechnungsfehler kommen häufig vor?
Häufig sind volle Prozentsätze trotz Teilbeauftragung, unklare Zusatzleistungen, fehlende Nachweise und nicht nachvollziehbare Rechnungsansätze.
Wo kann man die HOAI-Leistungsphasen vertiefen?
Das HOAI-Seminar der Fleming Akademie vertieft Leistungsphasen, Honorarermittlung und typische Abrechnungsfragen anhand praktischer Fälle.

Passendes Seminar finden

Vom Fachartikel direkt in die Umsetzung.

Vom Fachartikel direkt in die Umsetzung.

Wenn das Thema für Ihr Team relevant ist, helfen wir bei der Auswahl des passenden Seminars – online, in Präsenz oder als Inhouse-Schulung.

Wenn das Thema für Ihr Team relevant ist, helfen wir bei der Auswahl des passenden Seminars – online, in Präsenz oder als Inhouse-Schulung.

Praxisnahes Fachwissen

Auch als Inhouse-Schulung

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.

Schauen Sie sich Jetzt unser Seminarangebot an

Alle Seminare auf einen Blick – gezielt auswählen und buchen.