
Leistungsphase 2 – Vorplanung ist ein zentraler Baustein des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung der Phase, sondern welche Grundleistungen vertraglich übertragen und im konkreten Projekt tatsächlich geschuldet sind.
Nach § 34 HOAI wird diese Leistungsphase bei Gebäude und Innenräume mit 7 % bewertet. Bei Teilbeauftragungen ist zusätzlich § 8 HOAI zu beachten.
1. Einordnung der Leistungsphase
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
1.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
1.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
2. Grundleistungen nach HOAI
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
2.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
2.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
Prüfpunkt | Praxisfrage | Nachweis |
|---|---|---|
Auftrag | Was wurde tatsächlich übertragen? | Vertrag/Nachtrag |
Grundleistungen | Welche Leistungen gehören zur Phase? | HOAI-Leistungsbild |
Leistungsstand | Was wurde bearbeitet? | Pläne, Berechnungen, Protokolle |
Änderungen | Wurde der Umfang verändert? | Textform/Dokumentation |
Rechnung | Ist der Ansatz nachvollziehbar? | prüffähige Honorarermittlung |
3. Arbeitsergebnisse und Dokumentation
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
3.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
3.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
4. Zusammenarbeit mit Fachplanern
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
4.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
4.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
5. Kosten und Termine
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
5.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
5.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
6. Abgrenzung zu Besonderen Leistungen
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
6.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
6.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
7. Honorar und Teilbeauftragung
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
7.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
7.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
Prüfpunkt | Praxisfrage | Nachweis |
|---|---|---|
Auftrag | Was wurde tatsächlich übertragen? | Vertrag/Nachtrag |
Grundleistungen | Welche Leistungen gehören zur Phase? | HOAI-Leistungsbild |
Leistungsstand | Was wurde bearbeitet? | Pläne, Berechnungen, Protokolle |
Änderungen | Wurde der Umfang verändert? | Textform/Dokumentation |
Rechnung | Ist der Ansatz nachvollziehbar? | prüffähige Honorarermittlung |
8. Typische Praxisfehler
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
8.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
8.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
9. Praxisbeispiel
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
9.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
9.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
10. Checkliste für Auftraggeber und Planer
Für Leistungsphase 2 – Vorplanung muss der vertragliche Leistungsumfang mit dem einschlägigen HOAI-Leistungsbild abgeglichen werden. Anlage 10.1 beschreibt für Gebäude und Innenräume die einzelnen Grundleistungen. In der Praxis sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Grundlagen vorlagen, welche Entscheidungen getroffen und welche Arbeitsergebnisse erstellt wurden.
10.1 Bedeutung in der Projektpraxis
Die Leistungsphase steht nicht isoliert. Ergebnisse vorheriger Phasen, Beiträge anderer Planungsbeteiligter sowie Entscheidungen des Auftraggebers wirken unmittelbar auf die Bearbeitung. Unklare Schnittstellen führen häufig zu Doppelarbeit, Planungsänderungen und späteren Honorarstreitigkeiten.
10.2 Bedeutung für die Abrechnung
Wurden nicht alle Leistungsphasen oder nicht alle Grundleistungen übertragen, darf der volle Phasenansatz nicht automatisch verwendet werden. § 8 HOAI verlangt eine dem übertragenen Anteil entsprechende Betrachtung. Vertragsunterlagen und Leistungsnachweise sollten deshalb mit der Honorarrechnung übereinstimmen.
Prüfpunkt | Praxisfrage | Nachweis |
|---|---|---|
Auftrag | Was wurde tatsächlich übertragen? | Vertrag/Nachtrag |
Grundleistungen | Welche Leistungen gehören zur Phase? | HOAI-Leistungsbild |
Leistungsstand | Was wurde bearbeitet? | Pläne, Berechnungen, Protokolle |
Änderungen | Wurde der Umfang verändert? | Textform/Dokumentation |
Rechnung | Ist der Ansatz nachvollziehbar? | prüffähige Honorarermittlung |
11. Fazit und Vertiefung
Eine belastbare HOAI-Abrechnung setzt die gemeinsame Betrachtung von Vertrag, Leistungsbild, Projektverlauf und Arbeitsergebnissen voraus. Besonders bei Teilbeauftragungen ist eine differenzierte Leistungsbewertung wichtig. Weitere Praxisfälle behandelt das HOAI-Seminar der Fleming Akademie. Ergänzende Fachbeiträge finden Sie im Blog der Fleming Akademie.
11.1 Praxistipp
Leistungsumfang, Änderungen und Übergaben sollten während des Projekts laufend dokumentiert werden. Das erleichtert nicht nur die Projektsteuerung, sondern später auch die Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen.
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