
Auf Baustellen läuft nicht immer alles nach Plan. Fehlende Ausführungsunterlagen, verspätete Vorleistungen anderer Gewerke oder extreme Witterungsverhältnisse können schnell zu einer Bauverzögerung führen. Damit Auftragnehmer ihre Rechte wahren, spielt die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B eine entscheidende Rolle.
Wer eine Behinderung nicht rechtzeitig anzeigt, riskiert den Verlust wichtiger Ansprüche – etwa auf Fristverlängerung oder Schadensersatz. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann eine Behinderungsanzeige VOB erforderlich ist, welche Inhalte sie enthalten muss und welche Folgen eine unterlassene Anzeige haben kann.
1. Was ist eine Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B?
Die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B ist die Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, dass die vertraglich vereinbarten Arbeiten aufgrund bestimmter Umstände nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden können.
Der Zweck der Anzeige besteht darin,
den Auftraggeber frühzeitig über die Behinderung zu informieren,
gemeinsam Lösungen zu finden,
Ansprüche auf Bauzeitverlängerung zu sichern und
spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Die Regelung in § 6 VOB/B verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich dazu, eine Behinderung unverzüglich anzuzeigen, sofern diese nicht offensichtlich bekannt ist.
2. Wann muss eine Behinderungsanzeige erfolgen?
Eine Behinderungsanzeige sollte immer dann erfolgen, sobald der Auftragnehmer erkennt, dass die vertragsgemäße Ausführung beeinträchtigt wird.
3. Typische Behinderungsgründe
Häufige Ursachen sind:
fehlende oder fehlerhafte Planunterlagen
verspätete Vorleistungen anderer Unternehmen
fehlender Zugang zur Baustelle
Anordnungen oder Änderungen durch den Auftraggeber
Materialengpässe
außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, sofern diese tatsächlich den Bauablauf beeinträchtigen
4. Warum unverzügliches Handeln wichtig ist
Die Anzeige sollte ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Je früher der Auftraggeber informiert wird, desto eher können Maßnahmen zur Schadensbegrenzung getroffen werden.
Eine verspätete Behinderungsanzeige kann dazu führen, dass Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrkosten nur eingeschränkt oder gar nicht durchgesetzt werden können.
Eine VOB Schulung zeigt, welche Dokumente im Streitfall tatsächlich entscheidend sind.
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4. Welche Inhalte muss eine Behinderungsanzeige enthalten?
Damit eine Behinderungsanzeige VOB ihre Wirkung entfalten kann, sollte sie möglichst konkret formuliert sein.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
genaue Beschreibung der Behinderung
Zeitpunkt des Eintritts
Ursache der Behinderung
betroffene Leistungen oder Bauabschnitte
Auswirkungen auf den Bauablauf
voraussichtliche Dauer der Behinderung
mögliche Folgen für Termine und Fertigstellung
vorhandene Nachweise (z. B. Fotos, Bautagebuch, Schriftverkehr)
Je detaillierter die Angaben sind, desto besser lässt sich die Behinderung später nachvollziehen.
5. Welche Folgen hat eine unterlassene Behinderungsanzeige?
Eine fehlende oder verspätete Anzeige kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Mögliche Konsequenzen sind:
Verlust von Ansprüchen auf Bauzeitverlängerung
Schwierigkeiten bei der Geltendmachung zusätzlicher Vergütungsansprüche
erhöhtes Prozessrisiko bei späteren Streitigkeiten
mögliche Vertragsstrafen wegen Terminüberschreitungen
Beweisschwierigkeiten im Nachhinein
Eine ordnungsgemäße Behinderungsanzeige schafft dagegen Transparenz und verbessert die rechtliche Position des Auftragnehmers erheblich.
6. Praktische Tipps für die Praxis
Damit Behinderungen rechtssicher dokumentiert werden, sollten Unternehmen einige Grundsätze beachten.
6.1 Behinderungen sorgfältig dokumentieren
Erfassen Sie sämtliche Ereignisse zeitnah, beispielsweise durch:
Bautagebuch
Fotos und Videos
E-Mail-Verkehr
Besprechungsprotokolle
Zeugen oder Aufmaßunterlagen
6.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber
Informieren Sie den Auftraggeber frühzeitig und sachlich. Eine klare und nachvollziehbare Kommunikation hilft häufig dabei, Konflikte bereits im Ansatz zu vermeiden.
6.3 Baustellendokumentation konsequent führen
Eine vollständige Dokumentation erleichtert den Nachweis, wann die Behinderung eingetreten ist und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf den Bauablauf hatte.
7. Fazit
Die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B ist weit mehr als eine Formalität. Sie dient dem Schutz der Rechte des Auftragnehmers und schafft Transparenz im Bauablauf. Wer Behinderungen frühzeitig erkennt, unverzüglich meldet und sorgfältig dokumentiert, verbessert seine Chancen, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Beratung durch einen im Bauvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
8. FAQ zur VOB Behinderungsanzeige
Wann ist eine Behinderungsanzeige erforderlich?
Welche Frist gilt für die Behinderungsanzeige?
Muss die Behinderungsanzeige schriftlich erfolgen?
Welche Folgen hat eine verspätete Behinderungsanzeige?
Reicht eine E-Mail als Behinderungsanzeige aus?
Wer muss die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B erstellen?
Führt jede Behinderungsanzeige automatisch zu einer Bauzeitverlängerung?
Kann der Auftraggeber eine Behinderungsanzeige zurückweisen?
Welche Unterlagen sollten einer Behinderungsanzeige beigefügt werden?
Welche Fehler werden bei Behinderungsanzeigen am häufigsten gemacht?
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