
Hat die TRGS 524 was mit der DGUV Regel 101 004 zu tun?
Wer im Bereich Altlastensanierung, Rückbau oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen tätig ist, stolpert früher oder später über zwei zentrale Regelwerke: die TRGS 524 und die DGUV Regel 101-004.
Dieser Artikel erklärt nicht nur die Zusammenhänge, sondern zeigt praxisnah, warum beide Regelwerke für Unternehmen relevant sind, wie sie ineinandergreifen und welche rechtlichen Konsequenzen eine Nichtbeachtung haben kann.
Anerkannt von Architekten- & Ingenieurkammern bundesweit:
Wer im Bereich Altlastensanierung, Rückbau oder Arbeiten in belasteten Industrieanlagen tätig ist, stößt früher oder später auf zwei zentrale Regelwerke:
TRGS 524 und die DGUV Regel 101-004.
Viele Verantwortliche - vom Bauleiter über die Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zum Geschäftsführer - stellen sich deshalb ganz konkret die Frage:
„Hat die TRGS 524 was mit der DGUV Regel 101-004 zu tun?“
Diese Frage ist keineswegs banal. Sie berührt den Kern des deutschen Arbeitsschutzsystems und entscheidet im Zweifel darüber, ob ein Unternehmen rechtssicher arbeitet oder sich erheblichen Haftungsrisiken aussetzt.
In diesem Beitrag klären wir umfassend, wie beide Regelwerke zusammenhängen, wo die Unterschiede liegen und warum es in der Praxis ein Fehler wäre, sie getrennt voneinander zu betrachten.
Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sowohl die TRGS 524 als auch die DGUV Regel 101-004 befassen sich mit Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Gemeint sind damit Arbeitsumgebungen, in denen Beschäftigte mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen können – etwa bei Bodensanierungen, beim Rückbau alter Industrieanlagen oder bei Arbeiten in Deponiebereichen.
Die TRGS 524 wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und beschreibt, wie Unternehmen Schutzmaßnahmen umzusetzen haben, wenn Beschäftigte in kontaminierten Bereichen tätig werden. Juristisch handelt es sich um eine Technische Regel für Gefahrstoffe. Wer sie einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu erfüllen. Diese sogenannte Vermutungswirkung macht die TRGS 524 zu einem besonders wichtigen Instrument für die Praxis.
Die DGUV Regel 101-004 stammt hingegen von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie gehört zum Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung und konkretisiert Unfallverhütungsvorschriften. Während die TRGS 524 also aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht kommt, ist die DGUV Regel 101-004 im autonomen Recht der Berufsgenossenschaften verankert.
Bereits an dieser Stelle wird deutlich: Beide Regelwerke haben unterschiedliche rechtliche Wurzeln – behandeln aber denselben Arbeitsbereich.
Hat nun die TRGS 524 was mit der DGUV Regel 101-004 zu tun?
Die klare Antwort lautet:
Ja, inhaltlich besteht ein enger Zusammenhang. Wer sich intensiver mit beiden Schutzvorschriften beschäftigt, erkennt schnell, dass sie nahezu deckungsgleiche Themenfelder abdecken. Beide beschreiben, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, welche Schutzstufen anzuwenden sind und welche technischen, organisatorischen sowie persönlichen Schutzmaßnahmen erforderlich werden können.
Wenn also jemand fragt: „Hat die TRGS 524 was mit der DGUV Regel 101-004 zu tun?“, dann lautet die fachlich korrekte Antwort: Ja, denn beide Regelwerke greifen ineinander und ergänzen sich.
Warum wird diese Frage aber so häufig gestellt?
In der Praxis entstehen Unsicherheiten häufig aus drei Gründen:
Beide Regelwerke behandeln kontaminierte Bereiche.
Beide sprechen von Schutzstufen.
Beide fordern eine Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Leitung.
In der Praxis bedeutet das:
Ein Unternehmen, das Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchführt, kommt faktisch nicht darum herum, beide Vorgaben zu berücksichtigen. Die TRGS 524 definiert den Stand der Technik im Gefahrstoffrecht, während die DGUV Regel 101-004 aus Sicht der Unfallversicherung beschreibt, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz organisatorisch umzusetzen sind.
Gleichzeitig muss aber an dieser Stelle erwähnt werden, dass ein Fachkundelehrgang nach TRGS 524 weit aus praxisbezogener als der eher theoretische Sachkundelehrgang nach DGUV Regel 101-004 ist.
Was ist die TRGS 524?
Die TRGS 524 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen ist eine Technische Regel für Gefahrstoffe. Herausgegeben wird sie von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die TRGS 524 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Das bedeutet:
Sie beschreibt den Stand der Technik
Sie besitzt eine sogenannte Vermutungswirkung
Wer sie einhält, erfüllt in der Regel automatisch die Anforderungen der GefStoffV
Das ist ein entscheidender Punkt.
Inhaltlicher Schwerpunkt der TRGS 524
Was ist die DGUV Regel 101-004?
Die DGUV Regel 101-004 trägt ebenfalls den Titel „Kontaminierte Bereiche“ und wird von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben.
Hier beginnt der interessante Teil.
Wer ist die DGUV?
Die DGUV ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie erlässt:
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften)
DGUV Regeln
DGUV Informationen
Die DGUV Regel 101-004 ist eine Konkretisierung von Unfallverhütungsvorschriften.
Inhaltlicher Schwerpunkt der TRGS 524
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Nichteinhaltung der TRGS 524 und DGUV Regel 101-004 hat Konsequenzen
Wer weder TRGS 524 noch DGUV Regel 101-004 berücksichtigt, riskiert:
Bußgelder
Baustellenstilllegung
Regressforderungen der BG
Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden
Verlust von Versicherungsansprüchen
Gerichte orientieren sich häufig an beiden Regelwerken als „anerkannter Stand der Technik“.
Warum es zwei Regelwerke für denselben Bereich gibt
Auf den ersten Blick wirkt es redundant, dass es zwei Regelwerke zum selben Thema gibt. Der Grund liegt im Aufbau des deutschen Arbeitsschutzsystems. Dieses basiert auf einem sogenannten dualen System. Auf der einen Seite steht der staatliche Arbeitsschutz, auf der anderen Seite die gesetzliche Unfallversicherung.
Der Staat erlässt Gesetze und Verordnungen wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Gefahrstoffverordnung. Zur Konkretisierung dieser Vorschriften werden Technische Regeln wie die TRGS 524 veröffentlicht.
Parallel dazu haben die Berufsgenossenschaften das Recht, eigene Unfallverhütungsvorschriften und ergänzende Regeln zu erlassen. Genau hier ist die DGUV Regel 101-004 angesiedelt.
Die Existenz beider Regelwerke ist also kein Zufall, sondern systembedingt. Wer verstehen möchte, ob und wie die TRGS 524 mit der DGUV Regel 101 004 zusammenhängt, muss diese strukturelle Doppelung berücksichtigen.
Fazit
Eine Frage, die über Rechtssicherheit entscheidet
Hat die TRGS 524 was mit der DGUV Regel 101 004 zu tun? Ja - und zwar in erheblichem Maße. Auch wenn beide Regelwerke unterschiedlichen Institutionen entstammen, behandeln sie denselben Themenkomplex aus verschiedenen rechtlichen Perspektiven.
Sie ergänzen sich inhaltlich und sollten in der Praxis immer gemeinsam betrachtet werden.
Wer Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen plant oder durchführt, kommt nicht umhin, sich intensiv mit beiden Regelwerken auseinanderzusetzen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sowohl die staatlichen Anforderungen aus dem Gefahrstoffrecht als auch die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllt werden.
Die doppelte Betrachtung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. In Wahrheit bietet sie jedoch einen klaren Vorteil: Sie schafft Transparenz, Rechtssicherheit und einen hohen Schutzstandard für Beschäftigte. Und genau darum geht es letztlich im Arbeitsschutz - nicht um Bürokratie, sondern um die Vermeidung von Gesundheitsschäden und Unfällen.
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